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Politik im Blick - 03/2025

Inhalt dieser Ausgabe:

So nicht, Frau Nietzard!

Vorsitzende der GRÜNEN JUGEND diffarmiert Polizei

Die Vorsitzende der GRÜNEN JUGEND, Jette Nietzard, hatte auf Instagram ein Selfie von sich im Bundestag mit einem “A.C.A.B.”- Sweatshirt gepostet und dafür zurecht viel Kritik - auch aus den eigenen Parteikreisen bekommen.

Zudem sieht Bundestagspräsidentin Julia Klöckner laut Medienberichten eine klare Provokation gegen die deutsche Polizei im Allgemeinen und gegen das Parlament. Klöckner soll deshalb ein Hausverbot gegen Nietzard im Bundestag in Erwägung ziehen.

Neubewertung AfD durch BfV und mögliche

Auswirkungen auf Landesebene

Das Ministerium des Innern hat im Innenausschuss u.a. über die Neubewertung der AfD als “gesichert rechtsextremistisch” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und mögliche Auswirkungen auf Landesebene berichtet.

Euch liebe Leserinnen und Leser, viel Spaß beim Lesen.

Nach einem Beitrag auf der Plattform Instagram steht die Vorsitzende der GRÜNEN JUGEND, Jette Nietzard, zunehmend in der Kritik. Nietzard hatte auf Instagram ein Selfie von sich aus dem Bundestag gepostet, auf dem sie ein Sweatshirt mit den Buchstaben "ACAB" trägt.

Führende Spitzenpolitiker/-innen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN haben diese Diffarmierung sowie pauschale Verurteilung aller Einsatzkräfte scharf kritisiert und sich öffentlich von ihrer Parteikollegin Nietzard distanziert.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN im Bundestag, Konstantin von Notz, bezeichnete diesen Vorgang auf der Plattform X als ein “[...] ein völlig unterirdischer, inakzeptabler und beleidigender Take für alle Polizistinnen und Polizisten." Auch die erste parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, kritisierte als Polizistin dieses Vorgehen scharf: “Ich sage es ganz ehrlich: Mich hat es als Polizistin auch persönlich tief getroffen, dass eine Politikerin meiner Partei und Vorsitzende der Grünen Jugend ein Sweatshirt mit dem Aufdruck ACAB zur Schau gestellt hat."

Zum anderen ist der Versuch einer Scheindistanzierung durch Nietzard erneut mächtig schief gegangen. Nietzard kritisiert das "System" hinter der Polizei und begründete ihre Aussage damit, dass es an Polizeistudien fehle. Damit entlarvt Nietzard ihre frappierende Ahnungslosigkeit. Insbesondere in den vergangenen Jahren hat die Polizeiforschung immens zugenommen. Und gerade die jüngste INSIDER-Studie hat empirisch die Demokratieresilienz und das Vertrauen der Bürger/-innen in unsere Bürgerpolizei mehr als deutlich belegt.

Für uns ist und bleibt klar: „ACAB“ ist kein Aktivismus. Wer alle Polizistinnen und Polizisten pauschal als „Bastards“ diffamiert, verlässt den Boden des demokratischen Diskurses und trägt zur Spaltung der Gesellschaft bei. Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen tagtäglich für Recht, Sicherheit und Zusammenhalt ein. Sie verdienen Respekt und keine Hetze. Wir stehen als GdP hinter den vielen tausend Kolleginnen und Kollegen in Rheinland-Pfalz, die jeden Tag mit Haltung und Mut ihren Dienst für die Gesellschaft leisten.

Unsere aus Rheinland-Pfalz stammende Bundesjugendvorsitzende Jennifer Otto und die JUNGE GRUPPE (GdP) im Bund werden sich mit der GRÜNEN JUGEND auseinandersetzen.

Wir als GdP stehen für einen offenen und auch kritischen Dialog jederzeit sehr gerne zur Verfügung, wenn dies auf einer konstruktiv-sachlichen Ebene geschieht. Aber so geht es nicht, Frau Nietzard!

Aus dem Innenausschuss

Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft hat, befasste sich der Innenausschuss in Rheinland-Pfalz mit den möglichen Auswirkungen auf Landesebene.

Innenminister Michael Ebling berichtete, dass aktuell intensiv geprüft werde, inwieweit die Neubewertung des BfV auch Auswirkungen auf die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz haben könnten. Denn klar sei, dass die Beamtinnen und Beamten sich durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und für deren Erhaltung eintreten müssen.

Gemeint sei die Pflicht zur Bereitschaft, sich mit der Idee des Staates, dem der Beamte dienen solle, und mit der freiheitlich-demokratischen rechts- und sozialstaatlichen Ordnung zu identifizieren. Bereits bei der Berufung in das Beamtenverhältnis habe die Beamtin oder der Beamte die zweifelsfreie Gewähr dafür zu bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten.

Für etwaige Folgen müsse man zwischen dem Einstellungsverfahren und einem bestehenden Beamtenverhältnis unterscheiden. Maßstab für die Einstellung oder Berufung in das Beamtenverhältnis sei die zweifelsfreie Überzeugung von der Verfassungstreue der Bewerberin oder des Bewerbers als Teil der persönlichen Eignung. Zweifel an der Verfassungstreue verhinderten die Einstellung bereits.

Die passive Mitgliedschaft in einer als gesichert extremistisch eingestuften Partei könne solche Zweifel begründen. Bei bestehenden Beamtenverhältnissen erfolge eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich nur im Disziplinarverfahren. Maßstab hierfür sei der Nachweis eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht, also ausdrücklich nicht schon der bloße Zweifel.

Eine schematische, verallgemeinerte Betrachtung sei dabei nicht möglich. So müssten neben der bloßen passiven Mitgliedschaft in einer entsprechend eingestuften Partei konkrete Handlungsaktivitäten hinzutreten, die nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls den Verdacht eines Dienstvergehens durch konkrete tatsächliche Anhaltspunkte rechtfertigten. Sofern die Beamtin oder der Beamte aktives Mitglied der Partei AfD sei, das heiße, insbesondere Funktionen innerhalb der Partei wahrnehme, dürfte im Regelfall die Einleitung eines Disziplinarverfahrens jedoch angezeigt sein.

Die GdP tritt als Interessenvertretung der Polizeibeschäftigten aktiv für die demokratischen Prinzipien und Grundrechte ein, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ratifiziert wurden und hat 2021 eine Unvereinbarkeitserklärung für AfD-Mitglieder beschlossen, die eine GdP-Mitgliedschaft satzungsgemäß ausschließt. Wir begrüßen die Diskussion, stellen aber auch fest - dass es Auftrag der demokratischen Parteien ist, der AfD politisch den Boden zu entziehen. Dazu gehört ein durchsetzungsfähiger und wehrhafter Rechtsstaat - hier gilt es zu investieren, nicht zu sparen.

Verfassungsschutzbericht 24

Innenminister Ebling und der Leiter der Abteilung Verfassungsschutz, Elmar May, haben den Verfassungsschutzbericht 2024 vorgestellt.

Im Fokus des Berichts stehen insbesondere die nach wie vor erheblichen Gefahren durch Rechtsextremismus und Islamismus. Die Zahl der entsprechenden Akteurinnen und Akteure in Rheinland-Pfalz nimmt kontinuierlich zu. Diese extremistischen Gruppierungen weisen eine hohe Mobilisierungsfähigkeit und erhebliche Gewaltbereitschaft auf.

Anlässlich der Vorstellung des aktuellen Verfassungsschutzberichts betont die Gewerkschaft der Polizei (GdP) Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit, die personellen und technischen Ressourcen des Verfassungsschutzes und der Polizei deutlich zu erhöhen. 

Die Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und darf deshalb nicht an fehlenden Ressourcen scheitern.

Der Verfassungsschutzbericht 2024 kann hier eingesehen werden. 

Innenministerkonferenz

Zur 223. Innenministerkonferenz (IMK) in Bremerhaven hat sich unser Bundesvorsitzender Jochen Kopelke öffentlich geäußert. Im Vorfeld der IMK sagte er: „Die angespannte Sicherheitslage, fehlende Ermittlungsmöglichkeiten, ineffiziente Ermittlungsarbeit und enorme Belastung aller Sicherheitsbehörden ist eine sehr ernstzunehmende Entwicklung und braucht wirksame Reaktionen der Innenministerkonferenz.“ Zum Abschluss der IMK zeigte sich unser Bundesvorsitzender Jochen Kopelke insgesamt zufrieden: Kopelke betont im Zusammenhang mit der IMK: „Die IMK hat endlich ein gemeinsames Vorgehen bei Messerattacken, elektronische Fußfessel, Cybersicherheit, OK Bekämpfung und Geldwäsche beschlossen. Das freut uns Polizisten sehr.“

Wir haben uns als GdP Rheinland-Pfalz auch mittels PrM für den Einsatz von elektronischen Fußfesseln zur weiteren Bekämpfung von häuslicher Gewalt geäußert, die im Rahmen der IMK ebenfalls durch die Innenminister der Länder diskutiert wurde.

Ein zentrales Thema der Konferenz war die finanzielle Ausstattung der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Die GdP fordert daher die IMK auf, mehr Investitionen und Beteiligung am 500 Milliarden Sondervermögen Infrastruktur zu ermöglichen.

Insbesondere in die Cybersicherheit und in die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien, die bundesweit eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung einnehmen, muss investiert werden.