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Hinterbliebenenversorgung | © GdP SN (KI generiert)
GdP SN (KI generiert)

10.10.2025

GdP - Erfolg: Erhöhung der Unfallentschädigung offiziell im Landtag

Pressemeldung Soziales Innenpolitik

Das sächsische Kabinett hat am 18. August 2025 den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unfallentschädigung im Beamtenversorgungsgesetz beschlossen. Damit reagiert die Staatsregierung auf eine langjährige Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen, die sich für eine gerechtere Versorgung der Bediensteten und Hinterbliebenen nach einem Dienstunfall stark gemacht hat.

Bereits im Mai konnten wir euch in unserem Beitrag mitteilen, dass das Sächsische Staatsministerium der Finanzen auf Druck der GdP Sachsen die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung auf den Weg gebracht hat.

Künftig sollen Ehegatten und Ehegattinnen sowie die Kinder von im Dienst verunglückten Beamtinnen und Beamten höhere Leistungen erhalten. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine deutliche Verbesserung – aber aus Sicht der GdP Sachsen noch nicht ausreichend.

„Wir begrüßen die Anhebung ausdrücklich, finden es aber unhaltbar, dass in der heutigen Zeit eine Eheurkunde noch immer Grundlage für Leistungen sein soll“, erklärt der GdP-Landesvorsitzende Jan Krumlovsky.

Die GdP Sachsen gab daher im Septeber eine Stellungnahme ab.

„Es darf keine Rolle spielen, ob jemand verheiratet ist oder in einer festen Lebensgemeinschaft lebt. Wer Verantwortung trägt, verdient auch rechtliche Gleichbehandlung.“, so der Krumlovsky weiter.

 

Hintergrund: Der Fall Maximilian Stoppa

Trotz des Fortschritts bleibt eine erhebliche Lücke, denn die Verbesserung gilt ausdrücklich nur für Hinterbliebene in Eheverhältnissen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften. Partnerinnen und Partner die in eheähnlicher Gemeinschaft leben – mit oft identischen Lebensverhältnissen und Erziehungsverantwortung –, sind von der neuen Regelung ausgeschlossen. Besonders deutlich wurde diese Ungerechtigkeit nach dem tragischen Tod unseres Kollegen Maximilian Stoppa. Seine Lebenspartnerin blieb – trotz gemeinsamer Zukunft und Verantwortung – rechtlich ohne Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.

Die zahlreichen Spendenaktionen, die daraufhin entstanden, zeigten eine überwältigende Solidarität, aber auch eines: Das System muss gerechter werden.

„So solidarisch unsere Kolleginnen und Kollegen, Angehörige, Freunde oder gar Fremnde auch sind, Spenden können keine dauerhafte Lösung sein. Sie bekämpfen Symptome, aber nicht die Ursache.“ sagte der Landesvorsitzende.

 

Warum das Thema so wichtig ist

Gerechtigkeit & Gleichberechtigung:
Gleiche Verantwortung – gleiche Ansprüche. Wenn das Leben durch einen Dienstunfall erschüttert wird sollte niemand schlechter gestellt sein, weil er nicht verheiratet ist.

Verlässlichkeit & Planungssicherheit:
Polizeibeamte und ihre Familien müssen wissen, dass sie im Ernstfall abgesichert sind – unabhängig vom Familienstand. Nur so kann Vertrauen in das System bestehen.

Gesellschaftlicher Wandel:
Unsere Gesellschaft ist vielfältiger geworden. Lebensgemeinschaften, Patchwork- und Regenbogenfamilien sind Realität. Das Gesetz muss diese Entwicklung anerkennen.

 

Unser Einsatz zeigt Wirkung

Der aktuelle Gesetzentwurf ist ein erster wichtiger Erfolg – ein direkter Erfolg der GdP-Initiativen und des offenen Briefes vom 10. Januar 2025 an die Staatsminister Armin Schuster und Christian Piwarz.

 

Blick nach vorne

Wir bleiben dran! Im Dialog mit Ministerien, im Austausch mit Betroffenen, im Kontakt mit Landes- und Bundespolitik ist unser Ziel klar:

Keine Familie darf im Stich gelassen werden – gleiche Fürsorge für alle!