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29.09.2026

GdP fordert pauschale Auskunftssperre im Bundesmeldegesetz

Hero Stage Innenpolitik Innere Sicherheit

Die Bedrohungslage für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und insbesondere für die Beamtinnen und Beamten der Sicherheitsbehörden hat sich in den vergangenen Jahren drastisch verschärft. Ob im Zuge politisch motivierter Kriminalität, durch die organisierte Clan-Kriminalität oder die zunehmende Aggression im alltäglichen Dienstbetrieb – die Privatsphäre von Einsatzkräften gerät immer häufiger ins Visier von Straftätern. Um Beamtinnen und Beamte, aber ausdrücklich auch ihre Angehörigen sowie im Ruhestand befindliche Kolleginnen und Kollegen effektiv vor Nachstellungen, Bedrohungen und dem sogenannten „Doxing“ zu schützen, fordert die Gewerkschaft der Polizei (Polizei) eine grundlegende Reform des Bundesmeldegesetzes (BMG). 

Der Kern unserer Forderung: Die Einführung einer unbürokratischen, pauschalen Auskunftssperre allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer gefährdeten Berufsgruppe. Das aktuelle Verfahren nach § 51 BMG erweist sich in der Praxis als untauglich und stellt für die Betroffenen eine unzumutbare bürokratische Hürde dar. Derzeit müssen Polizistinnen und Polizisten im Einzelfall eine konkrete, individuelle Gefährdung gegenüber den Meldebehörden glaubhaft machen und langwierig nachweisen. Dieses Vorgehen verkennt jedoch die Realität des modernen Polizeidienstes. Gefährdungen entstehen oft sekundenschnell im Einsatz und lassen sich im Vorfeld kaum lückenlos dokumentieren. Zudem führt die dezentrale Zuständigkeit der kommunalen Behörden zu einem Flickenteppich ungleicher Entscheidungspraxis und teilweise sogar zu einer Erhebung von Bearbeitungsgebühren für den eigenen Schutz. Das ist ein unhaltbarer Zustand, den der Gesetzgeber dringend korrigieren muss. Die GdP plädiert daher in ihrer offiziellen Stellungnahme für einen Paradigmenwechsel im Melderecht. 

GdP-Stellungnahme zum Bundesmeldegesetz