Aus 30 wird 300 – Zweite Phase beim Bodycam-Probelauf eingeleitet
GdP: Wir brauchen die Bodycam flächendeckend, für jeden und sofort
Die GdP hat den bisherigen Probelauf genau verfolgt und von Beginn an auch Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen gehalten, so dass es bereits Erkenntnisse gibt, die für eine flächendeckende Einführung sowie notwendige Veränderungen bei der Rechtsgrundlage gemäß ASOG Berlin sprechen. In diesem wurde die zunächst auf den April 2024 befristete Rechtsgrundlage zuletzt um ein Jahr verlängert. „Berlins Politik hinkt selbst dem eigenen Zeitplan bereits ein Jahr hinterher und es wäre schon auch wichtig, sich mal genau darüber auszutauschen, nach welchen Parametern der Probelauf denn parteiübergreifend einheitlich bewertet wird. Es muss vorher klar sein, wann etwas als gelungen gilt, welche Ergebnisse dann entweder für oder gegen die Bodycam sprechen und wo man im Erfolgsfall nachjustieren muss. Aus unserer Sicht brauchen wir eine Entfristung im ASOG. Zudem sollte man den Einsatz im Wohnraum, trotz schwieriger rechtlicher Rahmenbedingungen, positiv prüfen und ermöglichen. Wir sehen bei den bisherigen Ergebnissen deutlich, dass theoretische Rechtsgrundlage und praktische Anwendbarkeit nicht harmonieren“, so Weh.
Konkrete Ideen zum rechtlichen Rahmen:
- Möglichkeit der Aufnahmen im nicht-öffentlichen Raum (Wohnung etc.)
- Ausweitung des Pre-Recording auf 90-120 s (aktuell 30)
- Rechtsklarheit, wenn ein/e Kolleg. trotz Möglichkeit die Kamera nicht auslöst