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Bei mehr als 100 Personen ist Infektionsschutz kaum durchsetzbar

GdP fordert Teilnehmerbegrenzung bei Versammlungen und nimmt Politik in die Pflicht

Foto: Spreepicture

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert für eine temporäre Einschränkung der Teilnehmerzahl bei Versammlungen und Demonstrationen. Dies sei nicht nur mit Blick auf die bisherigen Querdenken-Demos notwendig, da sich die Maßnahmen zum Covid19-Infektionsschutz sonst nicht durchsetzen ließen. Man müsse andere Möglichkeiten schaffen, um demokratischen Protest zu ermöglichen.

Bilder aus Leipzig zeigen unkontrollierbare Infektionsgefahr bei Versammlungen

„Die Bilder aus Leipzig sind beunruhigend. Großereignisse dieser Art gelten als Superspreader, bei denen sich aktuell nachweislich die meisten Menschen mit Covid19 infizieren. Es ist vermessen, zu glauben, dass wir Infektionsschutzmaßnahmen bei Versammlungen mit Tausenden durchsetzen können. Deshalb sollten wir je nach örtlichen Gegebenheiten eine Obergrenze definieren. Im Regelfall wird diese bei 100 Personen liegen. Weil man friedlichen Protest grundsätzlich ermöglichen muss, sollte man über Alternativen wie Livestreams an unterschiedlichen Orten nachdenken“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma am Sonntagmorgen. Bereits vor einigen Wochen hatte Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik diese Forderung in den Raum gestellt. Die Ereignisse des letzten Wochenendes, aber auch das Demogeschehen in der Hauptstadt bestätigen diesen Eindruck. Bis hierhin gibt es zwar gravierende Einschränkungsmaßnahmen für das gesellschaftliche und private Zusammenleben, aber keinerlei Obergrenze für Versammlungen.

Sicherheitsbehörden ermöglichen, für Sicherheit zu sorgen

Cioma regt an, dass das Berliner Parlament eine schnelle Entscheidung treffen sollte, um einen demokratischen Diskurs zu fördern und denen demokratisch etwas entgegenzustellen, die die Gesundheit anderer bewusst gefährden. „Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, dessen Einschränkung genau abgewogen werden muss. Es geht auch nicht darum, hier eine bestimmte politische Richtung oder Meinung einzudämmen, sondern die Sicherheitsbehörden generell in die Lage zu versetzen, für Sicherheit zu sorgen. Das kann man mit Auflagen vor Ort nur bedingt, weshalb wir eine derartige Obergrenze benötigen, um früh gegen Verstöße vorgehen zu können“, so der GdP-Landeschef. Abschließend machte Cioma deutlich, dass es letztlich unabhängige Gerichte sind, die über die Rechtmäßigkeit derartiger Einschränkungen entscheiden, es aber mit Blick auf die aktuelle Entwicklung unverständlich sei, dass Berlins Politik hier bisher keine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht hat.
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