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Erschwerte Bedingungen während der Corona-Semester

GdP fordert stadtweiten Rettungsschirm auch für Polizeistudis

Berlin. Mitte September gab das Abgeordnetenhaus öffentlichkeitswirksam bekannt, dass man aufgrund der erschwerten Bedingungen einen Rettungsschirm für Studierende beschlossen hat und ihnen so eine Verlängerung der Regelstudienzeit zusichert. Nicht bestandene Prüfungen gelten als nicht angetreten. Eine Regelung, die sowohl für das Sommersemester 2020 als auch das folgende Wintersemester 20/21 Bestand haben soll. Ausgenommen davon sind Laufbahnstudiengänge wie der zum gehobenen Polizeivollzugsdienst. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht hier eine Ungleichbehandlung und fordert, dass auch die durchgefallenen und dementsprechend während des Studiums entlassenen Polizeistudierenden eine weitere Chance erhalten.

Studiensituation mitunter katastrophal

„Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Gespräche geführt und das intensiv prüfen lassen. Es besteht zwar kein juristischer Anspruch für unsere Polizeistudierenden, die HWR aber wäre durchaus bereit und auch in der Lage, wenn die Polizeiführung denn möchte. Wir wollen hier keinen durchschleusen, denn die Qualität in Ausbildung/Studium für diesen Beruf muss weiter hoch sein. Aber wir müssen auch ehrlich eingestehen, dass die Bedingungen im letzten Semester mitunter katastrophal waren und auch in diesem Semester aufgrund der aktuellen Lage der überwiegende Teil auf Onlinelehre umgestellt wurde“, so GdP-Landeschef Norbert Cioma. In der Tat wurde der Präsenzbetrieb an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) bereits im letzten Semester über mehrere Monate unterbrochen. Zwar habe man engagiert und professionell zeitnah auf diverse Möglichkeiten der Onlinelehre umgestellt, die technischen Voraussetzungen einzelner Studierender und einiger Dozenten sorgten aber immer wieder für Probleme, durch die der Wissenstransfer spürbar litt.

GdP: Gute Leute während der Ausnahmesituation nicht im Regen stehen lassen

Die GdP räumte ein, dass Polizeianwärterinnen und -anwärter anders als viele andere während des Studiums bereits bezahlt werden und die Durchfallquoten keinesfalls höher als in den anderen Semestern sind. Dennoch aber plädiert man für eine Sonderregelung in besonderen Zeiten und die Chance, eine nicht bestandene Prüfung neu antreten zu können. „Selbstverständlich hätte eine solche Entscheidung Auswirkungen auf die nächsten Jahre, aber die Polizeiführung hätte unsere Rückendeckung. Wer auf der faulen Haut liegt, wird auch beim dritten Versuch durchrasseln. Wir haben aber einige durchaus fähige Studierende, die letztlich an Prüfungen gescheitert sind, weil der Stoff während dieses Ausnahmesemesters ohne Frage unzureichend vermittelt wurde. Es ist jedem bekannt, dass die Berliner Polizei Nachwuchs braucht. Wir können uns aber auch mit Blick auf die nachhaltige Wirkung nicht als toller Arbeitgeber hinstellen und dann gute Leute in so einer Ausnahmesituation komplett im Regen stehen lassen, weil es der bequemste Weg ist“, so Cioma. Die GdP habe bereits für einzelne Betroffene den Rechtsweg im Rahmen der Einzelfallbetrachtung eingeschlagen. Seit Oktober bietet man zudem Nachhilfe in zahlreiche Fächern an, in welcher Mitglieder durch kompetente Dozenten wie den früheren Polizeijustiziar Oliver Tölle kostenfrei wesentliche Inhalte vermittelt bekommen.
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