GdP legt Musterentwurf für einheitliches Versammlungsgesetz vor
Bei Großdemonstrationen mit hohem Konfliktpotenzial ist die jeweils zuständige Polizei auf das Zusammenwirken mit Unterstützungskräften anderer Bundesländer und des Bundes angewiesen. Dabei würden gravierend unterschiedliche Befugnisregelungen ein hohes Fehlerrisiko generieren. Fehlentscheidungen gingen dabei ausschließlich zulasten der Polizei.“
- an die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen und den Vorsitzenden des Innenausschusses (Auszug):
„Wir wären Ihnen außerordentlich dankbar, wenn Sie sich fraktionsübergreifend zusammen mit dem Senator in Berlin und über Ihre Verbindungen zu Ihrer/Ihren Partei/Fraktionen in den Bundesländern und im Deutschen Bundestag für ein einheitliches Versammlungsgesetz in Bund und Ländern einsetzen würden.
Wegen der Bedeutung dieses Vorgangs möchten wir unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin und bundesweit über Ihre Entscheidung informieren. Wir gehen deshalb davon aus, dass Sie uns auf jeden Fall mitteilen, wie Sie sich entscheiden werden.“
Der Musterentwurf kann im Internet nachgelesen werden.
DER LANDESBEZIRKSVORSTAND
GdP-Info Berlin: Nr. 50/2009