Notwendige Beitragsanpassung für Rentner und Hinterbliebene ab 01. Juli 2022
Ab 01. Juli 2022 gelten neue Beiträge für unsere Rentner und ihre Hinterbliebenen - Übersicht der Änderungen
Rentenanpassung West + 5,35% bis T41/E11, ab T42/E12 = 70% bzw. 40% vom Beitrag Aktive |