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Verhandlungsergebnis im TVöD zeigt die Richtung, in die es für uns gehen kann

In der vierten Verhandlungsrunde konnten der Bund und die Kommunen ein Verhandlungsergebnis erzielen. Wir reden über einen Kompromiss, den wir jetzt nicht als grandiosen Erfolg feiern, der aber durchaus akzeptabel ist. Es gibt Einkommensgruppen, bei denen sich die Erhöhungen auf bis zu 15 % auftürmen, im Durchschnitt sind es 11,5 %, die sich dann durchaus sehen lassen können. Das, was uns keinesfalls schmeckt, ist die Tatsache, dass sich die Erhöhungen auf das Tabellenentgelt erst ab dem 01. März 2024 dauerhaft auswirken. Wir müssen aber eben auch resümieren, dass die Arbeitgeberseite noch ganz andere Vorstellungen hatte und wir die Laufzeit ordentlich nach unten drücken konnten.

Das Ergebnis für den TVöD im Detail

    • Zahlung einer gestaffelten, steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro (bei Vollzeit)
        • Mit dem Gehalt im Juni 2023 einmalig 1.240 Euro
        • ab Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 220 Euro
    • Tabellenwirksame Lohnsteigerung in Form eines Sockelbetrags von 200 Euro und zusätzlich 5,5 Prozent, zusammen mindestens aber 340 Euro ab März 2024
    • Tarifliche Zulagen werden ab 1. März 2024 um 11,5 Prozent erhöht
    • Auszubildende und Studierende erhalten im Juni 2023 einmalig 620 Euro, sowie von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 110 Euro Inflationsausgleichsprämie. Die Entgelte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht, die Übernahmeregelung bis zum 31. Dezember 2024 wieder in Kraft gesetzt
    • Zeit- und inhaltsgleiche für Beamte und Versorgungsempfänger

Achtung! TVöD gilt nicht für Beschäftigte im Land Berlin – TV-L Verhandlungen sind erst im Oktober

Wichtig zu wissen – Unsere Tarifverhandlungen für die Länder (TV-L) beginnen erst im Oktober, weshalb dieser Abschluss zwar richtungsweisend sein wird, aber für uns bisher keine Bedeutung hat. Die Forderungsfindung der GdP für alle Länder findet am 19./20. September in Hilden statt. Selbstverständlich werden unsere Forderungen nicht geringer angesetzt und natürlich werden auch wir die maximal mögliche Inflationsausgleichsprämie fordern, allerdings nicht in derart auseinandergezogenen Zahlungen, sondern in maximal zwei Raten. Dass die Arbeitgeberseite diese Möglichkeit einer Einmalzahlung nutzen wird, ist zu erwarten. Sie gehört nach Tarifrecht genauso wie eine lineare Erhöhung und ein Mindest- oder ein Sockelbetrag zur Verhandlungsmasse. Wir laden Euch alle zur ersten Verhandlungsrunde am 26.10.2023 in Berlin ein und hoffen auf Eure Unterstützung bei eventuellen Streikmaßnahmen. Das gilt für Kolleginnen und Kollegen aus dem Angestellten- ebenso wie für jene aus dem Beamtenbereich, da ein ordentliches Tarifergebnis letztlich die Grundlage für eine entsprechende Erhöhung der Besoldung- und Versorgung bietet.
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