Private Computer
Ein privat angeschaffter und in der privaten Wohnung aufgestellter PC kann ein Arbeitsmittel im Sinne des Einkommensteuergesetzes sein. Eine private Mitbenutzung ist unschädlich, soweit sie einen Nutzungsanteil von rund zehn Prozent nicht übersteigt. Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind aufzuteilen.