Zum Inhalt wechseln

Tarif-Aktiv Nr. 2/2021

Tarifeinigung für das Land Hessen!

Da das Land Hessen diesem Arbeitgeberverbund nicht mehr angehört, müssen in Hessen für die Landesbeschäftigten eigenständige Verhandlungen geführt werden, die im TV-H niedergeschrieben werden. Diese Verhandlungen haben nun am 15.10.2021 einen Abschluss gefunden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie den meisten sicher bekannt ist, läuft derzeit die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst. Hier verhandelt die TdL, also die Vereinigung der öffentlichen Arbeitgeber der Länder, mit den Gewerkschaften.
Da das Land Hessen diesem Arbeitgeberverbund nicht mehr angehört, müssen in Hessen für die Landesbeschäftigten eigenständige Verhandlungen geführt werden, die im TV-H niedergeschrieben werden. Diese Verhandlungen haben nun am 15.10.2021 einen Abschluss gefunden.

Das Ergebnis gestaltet sich in den Grundzügen wie folgt:

Corona-Prämie:
500 € mit dem Entgelt im Dezember. Eine weitere Prämie in Höhe von 500 € im März 2022
Azubis: 2x 250 € zu den jeweiligen Zeitpunkten;
Teilzeitbeschäftigte anteilig

Erhöhung der Entgelttabellen:
Ab 1. August 2022 um 2,2%; Azubis 35 €
Ab 1. August 2023 um 1,8%, mindestens 65 €; Azubis 35 €
Neue Stufe 1b in den Entgeltgruppen (EG):
Neu eingefügt wird eine Stufe 1b in jeder EG, die Stufe 1 wird zur 1a. Der Wert der Stufe 1b entspricht der Hälfte des Differenzbetrages zwischen der bisherigen 1 und 2. Nach 6 Monaten steigt man von der 1a in die 1b und nach weiteren 6 Monaten in die EG 2

Stufe 2 für eigene Azubis:
Auszubildende des Landes Hessen werden nach bestandener Prüfung direkt in die Stufe 2
ihrer Entgeltgruppe übernommen.
Übernahme Azubis:
Azubis, die die Abschlussprüfung mindestens mit der Note 3 bestehen, werden bei
dienstlichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis unbefristet
übernommen.

Digitalisierung:
Zur Digitalisierung der Arbeitswelt konnte ein zusätzlicher Tarifvertrag abgeschlossen
werden. Dieser regelt Schutzmaßnahmen vor Arbeitsplatzverlust, aber auch
Qualifizierungsmöglichkeiten.

Mobiles Arbeiten:
Auch hier gibt es einen Tarifvertrag der den Beschäftigten ab einer Beschäftigungszeit von 6
Monaten eine Teilnahme an mobiler Arbeit ermöglichen soll, wenn organisatorische bzw.
aufgabenspezifische Gründe nicht entgegenstehen. Die Einzelheiten müssen die
Personalräte in Dienstvereinbarungen regeln. Die Regelung zur alternierender Telearbeit
wird ersetzt, bestehende Vereinbarungen bleiben erhalten.

Freizeit statt Geld:
Beschäftigte können erstmals im Jahr 2022 geltend machen, dass sie einen entsprechenden
Teil ihrer Jahressonderzahlung in zwei Tage Freizeit tauschen wollen.

Entgeltgruppe 16:
Für den ärztlichen Dienst und im allgemeinen Teil der Entgeltordnung wird die beim
Übergang des alten Tarifrechts (BAT) und dem TV-H weggefallene Vergütungsgruppe 1 als
neue Entgeltgruppe 16 eingeführt.

LandesTicket:
Das Landesticket wird bis zum 31.12.2024 verlängert.

Straßenbetriebsdienst:
Für den Straßenbetriebsdienst wird die schon 2019 vereinbarte Verhandlungszusage
erneuert und die Verhandlungsaufnahme für´s Frühjahr 2022 festgelegt.
Die alten Besitzstände für höhere Zulage werden fortgesetzt.

„Elterntage“:
Bei Niederkunft wird dem Lebenspartner eine Woche bezahlte Freizeit gewährt.

Beschäftigte im Pflegedienst des Justizvollzugs:
Beschäftigte im Pflegedienst des Justizvollzugs erhalten eine monatliche Zulage von 120 €.

Hochschulen:
Reduzierung befristeter Beschäftigung: Hier konnten wir keine Ergänzung im Tarifvertrag
erreichen. Wir haben allerdings vereinbart, dass die Gewerkschaften mit dem HMWK ab der
zweiten Jahreshälfte 2022 Gespräche mit dem Ziel aufnehmen, die Zahl der unbefristeten
Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren.

Studentische Hilfskräfte:
Hier ist es gelungen, nicht per Tarifvertrag, aber im Einigungspapier festzuschreiben, dass
sich der Stundenlohn ab dem Sommersemester 2022 auf 12 € erhöht. Zukünftige TV-H
Entgeltsteigerungen erhöhen diesen Betrag.
Beamtinnen und Beamte:
Hier gehen die Tarifvertragsparteien davon aus, dass das Tarifergebnis zeit- und
systemgerecht übernommen wird. Also auch die Corona-Prämie.

Laufzeit bis 31.01.2024. Für Hessen wurde eine recht lange Laufzeit mit einem vertretbaren Ergebnis verhandelt.
Für die noch laufenden Tarifverhandlungen zwischen der TdL, also auch dem Land Baden-Württemberg, und den Gewerkschaften, erhoffen wir uns als GdP einen zumindest ebenso guten, wenn nicht in einzelnen Bereichen sogar besser und sozialer ausgerichteten Abschluss.


Die Arbeitgeber müssen in der nächsten Verhandlungsrunde Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, andernfalls werden wir als Beschäftigte mit unserer Gewerkschaft unsere Belange auch auf der Straße deutlich machen.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen,

Euer
Torsten Fröhlich
Vorsitzender Landestarifkommission
Mitglied im Geschäftsführenden Landesvorstand
Vorsitzender der Bezirksgruppe Konstanz


This link is for the Robots and should not be seen.