Innenminister lenkt nach GdP Forderung ein
Abkehr von der diskriminierenden Impfstrategie für Polizeibeschäftigte
Minister Beuth hat im letzten Moment die Kurve gekriegt
Demonstrationen und Einsätze nehmen zu - Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern bleiben aus.
Die zunehmenden Einsatzlagen für unsere Kolleginnen und Kollegen der Zielgruppe 2 und die nachlassenden Unterstützungsleistungen anderer Länderpolizeien führten immer wieder dazu, dass Beschäftigte aus der ZG 2 bei gleichen Demonstrationen neben Kolleginnen und Kollegen eingesetzt wurden, die bereits geimpft sind. Permanente Kräfteanforderungen für viele Einsatzmaßnahmen sorgten dazu dafür, dass die polizeiliche Grundsicherung durch Tagdienstkräfte gestellt werden musste.
Auch unsere Beschäftigten, die in Verkehrsdiensten, Ermittlungsgruppen und bei der Kriminalpolizei tätig sind, haben einen vorgezogenen Impfanspruch!
Corona-Leugner und Querdenker kennen keine Abstandsgebote oder Maskenpflicht - Polizeibeschäftigte sind hohem Infektionsrisiko ausgesetzt
Die zunehmende verständliche Angst unserer Polizeibeschäftigten haben wir als GdP immer wieder dem Landespolizeipräsidenten und zuletzt in einem offenen Brief Innenminister Beuth verdeutlicht. Besonderes Unverständnis löste die Tatsache aus, dass verschiedene Impfzentren in Hessen keine dem Verfall anstehenden Impfdosen an Polizeibeschäftigte der ZG 2 verimpfen durften. Folge: viele Impfdosen mussten vernichtet werden!
Alle sind, wie es die Verordnung auch sagt, „zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung“ eingesetzt! Es gibt keine Unterschiede, alle Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Teil dazu.
Die Beschäftigten der hessischen Polizei leisten als systemrelevante Gruppe bereits seit über einem Jahr ihren Beitrag - die jetzige Entscheidung war überfällig!
#wirhandeln
Demonstrationen und Einsätze nehmen zu - Unterstützungskräfte aus anderen Bundesländern bleiben aus.
Die zunehmenden Einsatzlagen für unsere Kolleginnen und Kollegen der Zielgruppe 2 und die nachlassenden Unterstützungsleistungen anderer Länderpolizeien führten immer wieder dazu, dass Beschäftigte aus der ZG 2 bei gleichen Demonstrationen neben Kolleginnen und Kollegen eingesetzt wurden, die bereits geimpft sind. Permanente Kräfteanforderungen für viele Einsatzmaßnahmen sorgten dazu dafür, dass die polizeiliche Grundsicherung durch Tagdienstkräfte gestellt werden musste.
Auch unsere Beschäftigten, die in Verkehrsdiensten, Ermittlungsgruppen und bei der Kriminalpolizei tätig sind, haben einen vorgezogenen Impfanspruch!
Corona-Leugner und Querdenker kennen keine Abstandsgebote oder Maskenpflicht - Polizeibeschäftigte sind hohem Infektionsrisiko ausgesetzt
Die zunehmende verständliche Angst unserer Polizeibeschäftigten haben wir als GdP immer wieder dem Landespolizeipräsidenten und zuletzt in einem offenen Brief Innenminister Beuth verdeutlicht. Besonderes Unverständnis löste die Tatsache aus, dass verschiedene Impfzentren in Hessen keine dem Verfall anstehenden Impfdosen an Polizeibeschäftigte der ZG 2 verimpfen durften. Folge: viele Impfdosen mussten vernichtet werden!
Alle sind, wie es die Verordnung auch sagt, „zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung“ eingesetzt! Es gibt keine Unterschiede, alle Kolleginnen und Kollegen leisten ihren Teil dazu.
Die Beschäftigten der hessischen Polizei leisten als systemrelevante Gruppe bereits seit über einem Jahr ihren Beitrag - die jetzige Entscheidung war überfällig!
#wirhandeln