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Hessische Tarif- und Besoldungsrunde eröffnet

Wiesbaden.

Am Freitag, den 1. Februar 2019 fand die Auftaktveranstaltung zu den hessischen Tarifverhandlungen „traditionell“ im Innenministerium in Wiesbaden statt. Zahlreiche Mitglieder der DGB-Gewerkschaften, darunter viele Mitglieder der GdP Hessen, säumten den Vorplatz des Ministeriums. Die Landesbeschäftigten machten lautstark deutlich, dass sie durchaus bereit sind, bei einem schlechten Angebot die zur Verfügung stehenden tarifrechtlichen Instrumente, von Arbeitsniederlegung bis zum Streik, anzuwenden. Vor der Presse machte der stellv. Landesvorsitzende der GdP Hessen, Stefan Rüppel, den Standpunkt der GdP für unsere Beschäftigten deutlich. „Es ist unerlässlich, den Polizeiberuf mit all seinen Facetten attraktiver zu gestalten und auch das Rückgrat der hessischen Polizei, den Tarifbeschäftigten, eine verlässliche Perspektive zu bieten."

Die Forderungen der Gewerkschaften wurden vom Innenminister sehr deutlich zurückgewiesen.

Neben einem dafür notwendigen Finanzvolumen von 750 Mio. Euro war Minister Beuth enttäuscht, dass das „Hessenticket“ kein Gewerkschaftsthema war. Es wird also sehr spannend, was der Minister aus den vertraglichen Koalitionsinhalten auf den Tisch legt.
Ob und inwieweit dann die (im Koalitionsvertrag enthaltene) „Rückkehr Hessens in die Tarifgemeinschaft der Länder“ unter Übernahme der hessischen Vorteilsregelungen möglich sein wird, bleibt abzuwarten.
Forderungen der DGB – Gewerkschaften sind:
• Die Tabellenentgelte der Beschäftigten sollen um 6%, mindestens aber um 200 € monatlich erhöht werden.
• Erhöhung der Ausbildungsentgelte für Auszubildende um 100 € monatlich.
• Die Vorschriften zur Übernahme der Auszubildenden nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sollen wieder in Kraft gesetzt werden.
• Die Dauer des Erholungsurlaubsanspruchs für Auszubildende soll auf 30 Arbeitstage angehoben werden.
• Änderung des Beginns der Nachtarbeit auf 20 Uhr.
• Gewerkschaftsmitglieder erhalten einen zusätzlichen freien Arbeitstag je Kalenderjahr.
• Kinderzulage gem. § 23a TV-H auch für Auszubildende die Kinder haben.
• Die Entgeltgruppe 9 soll analog der Systematik des TVöD in die EG 9a, 9b und 9c differenziert und die jeweiligen Stufenlaufzeiten entsprechend der übrigen Entgeltgruppen geregelt werden.
• Die aus den Gesprächen zur Prozessvereinbarung über Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung zum TV-H und der Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Übrigen öffentlichen Dienst resultierenden Ergebnisse sind auch in Hessen umzusetzen.
• Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Verhandlungsergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Erstmals fordern die Gewerkschaften explizit einen Tag Sonderurlaub für Gewerkschaftsmitglieder. Dies stellt ein Novum im Bereich der Flächentarifverträge dar. Begründet wurde dies damit, das Gewerkschaften und ihre Mitglieder einen erheblichen ehrenamtlichen Beitrag für die Demokratie in Deutschland leisten. Schließlich zogen sich die Tarifparteien hinter verschlossene Türen zurück und begannen mit den Verhandlungen. Wir als GdP Hessen werden in eurem Sinne die Interessen der hessischen Tarifbeschäftigten vertreten und nicht müde werden, ein gutes Ergebnis zu erzielen. (Kl. / Schi., Fotos: Klimpke)
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