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GdP auf Bundes- und Landesebene aktiv

Anerkennung Corona - Dienstunfall

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die GdP-Bund führt derzeit ein Musterverfahren zur Anerkennung eines Dienstunfalles bei einer Corona - Infektion. Darüber hinaus sind wir der Ansicht, dass das Beamtenversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern - aufeinander abgestimmt - zu ändern ist.

Je höher aber das Risiko der Infektion, umso stärker muss die Fürsorge des Dienstherrn für seine Beamtinnen und Beamten sein, die sich in Ausübung ihres Dienstes in für die Gesundheit in gefahrgeneigte Situationen begeben. Da der geltende Rechtsrahmen dieses Prinzip aber nicht berücksichtigt und sich aktuell keine zufriedenstellenden Möglichkeiten bieten, die Dienstunfallfürsorge nach einer Corona-Infektion zu gewährleisten, ist aus unserer Sicht eine Anpassung im Versorgungsrecht dringend geboten.

Die Gewerkschaft der Polizei schlägt daher vor, das Beamtenversorgungsgesetz im Bund und in den Ländern - aufeinander abgestimmt - zu ändern.

Konkret regen wir eine Einfügung eines neuen Absatzes (3a) in § 31 BeamtVG wie folgt an:

„(3a) Erkrankt ein Beamter bzw. eine Beamtin während einer Pandemie im Sinne des Infektionsschutzgesetzes wegen der Art der dienstlichen Verrichtungen und ist einer erhöhten Kontakthäufigkeit mit anderen Personen oder verminderten Schutzmöglichkeiten ausgesetzt oder wird zur Durchsetzung von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Pandemie verwandt, so gilt die Erkrankung als durch dienstlich veranlasste gesundheitsschädigende Verhältnisse verursachter Dienstunfall.“


Im Bundestag befindet sich derzeit der Entwurf über ein "Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" in der Beratung. Da dieser Gesetzentwurf auch das Beamtenversorgungsgesetz antastet ist die Gelegenheit aktuell günstig, im Zuge der anstehenden parlamentarischen Beratungen auch Anpassungen im Beamtenversorgungsgesetz des Bundes mit Blick auf Dienstunfallschutz in Pandemiezeiten zu erwirken.

Zur Unterstützung unserer Initiative hat der GdP Landesvorsitzender Andreas Grün, den hessischen Innenminister und die hessischen Landesgruppenchefs der im Deutschen Bundestag vertretenen demokratischen Parteien persönlich angeschrieben. Die GdP Hessen bittet den Innenminister und die Landesgruppenchefs die GdP Initiative zu eigen zu machen und in der Sache zu unterstützen.

Gleichzeitig haben wir den hessischen Innenminister Peter Beuth gebeten, eingehende Anträge auf Anerkennung eines Dienstunfalles nach einer Covid 19 Infektion, ruhend zu stellen und den Ausgang des Musterverfahrens abzuwarten.

In diesem Zusammenhang ergeht nochmals der wichtige Hinweis an unsere Mitglieder, in jedem Fall einer Infektion im Dienst, eine Dienstunfallanzeige zu schreiben. Hierbei ist auch auf das Führen eines Kontakttagebuches mit der Dokumentation dienstlicher und privater Kontakte ein wichtiger Punkt, da die bisherigen Anzeigen sehr häufig mit dem Verweis auf die mangelnde Kausalität zwischen dienstlicher Handlung und Infektion abgelehnt werden.

Für Fälle bei denen der Verdacht besteht, dass ein Kontakt zu einer infizierten Person stattgefunden hat, sollten die Kolleginnen und Kollegen auch eine Expositionsmeldung schreiben. Diese findet ihr im „Formularschrank“ unter „Hessenformulare“ als Expositionsmeldung 1 und 2.

Wir werden euch über den Fortgang des Verfahrens berichten. Bleibt gesund.

GdP Hessen - für euch im Einsatz

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