Anpassung der Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ)
GdP-Kampagne zeigt erste parlamentarische Reaktion seit 2016!

Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten sind seit Jahren im Vergleich zu anderen Bundesländern und dem Bund bei der Gewährung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) benachteiligt. Die Belastungen indes machen an Ländergrenzen nicht Halt!
Wir leisten unter schwierigsten Bedingungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, in gefährlichen Einsätzen und gewalttätigen Auseinandersetzungen eine hervorragende Arbeit. Erinnert sei an dieser Stelle an die immer noch bestehende unerträgliche 41- Stundenwoche und die stetig steigenden Überstunden.
Unsere seit über 10 Jahren geführte DuZ -Kampagne, die Konfrontation dieser finanziellen Defizite beim „DuZ“ im Ländervergleich mit den politischen Verantwortlichen der Landesregierung und im Landtag, hatte die Landesregierung unter CDU / Bündnis 90 / Die Grünen nach der letzten Anpassung 2016 immer wieder ignoriert!
Mit Blick auf den 8. Oktober 2023 hat die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt. Zur finanziellen Aufstockung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) wurden Finanzmittel im Doppelhaushalt 23/24 bereitgestellt.
Ein erster Schritt, aber keine nachhaltige Wertschätzung! Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Die Abschaffung der verfassungswidrigen Beamtenbesoldung und die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sind Pflicht – keine Kür!
Das Kabinett muss dazu einen finalen Beschluss fassen!
Herr Ministerpräsident Rhein: Handeln Sie!
Wir leisten unter schwierigsten Bedingungen zu jeder Tages- und Nachtzeit, in gefährlichen Einsätzen und gewalttätigen Auseinandersetzungen eine hervorragende Arbeit. Erinnert sei an dieser Stelle an die immer noch bestehende unerträgliche 41- Stundenwoche und die stetig steigenden Überstunden.
Unsere seit über 10 Jahren geführte DuZ -Kampagne, die Konfrontation dieser finanziellen Defizite beim „DuZ“ im Ländervergleich mit den politischen Verantwortlichen der Landesregierung und im Landtag, hatte die Landesregierung unter CDU / Bündnis 90 / Die Grünen nach der letzten Anpassung 2016 immer wieder ignoriert!
Mit Blick auf den 8. Oktober 2023 hat die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt. Zur finanziellen Aufstockung der Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten (DuZ) wurden Finanzmittel im Doppelhaushalt 23/24 bereitgestellt.
Ein erster Schritt, aber keine nachhaltige Wertschätzung! Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Die Abschaffung der verfassungswidrigen Beamtenbesoldung und die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sind Pflicht – keine Kür!
Das Kabinett muss dazu einen finalen Beschluss fassen!
Herr Ministerpräsident Rhein: Handeln Sie!
#gdphessen #wirhandeln
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Unsere DuZ Kampagne läuft seit vielen Jahren - und wir werden nicht nachlassen! Anbei einige Links zu unseren zurückliegenden Aktionen:
2016:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/7064BB76565ED455C125804E005CB7F9
2015:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/23E36B6C6D3E7A2FC1257F08004CE911
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/85FEA4D5AE1DD68BC1257F02003F0FAB
2013 / 2015
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_duz_forderungen_2013?open
2013:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/5C48E126B7352E83C1257BD2004EA598
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_antrag_spd_landtag?open
2012:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_flugblatt_duz_august_2/$file/2012-08-19-DuZ-Infoblatt.pdf
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Unsere DuZ Kampagne läuft seit vielen Jahren - und wir werden nicht nachlassen! Anbei einige Links zu unseren zurückliegenden Aktionen:
2016:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/7064BB76565ED455C125804E005CB7F9
2015:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/23E36B6C6D3E7A2FC1257F08004CE911
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/85FEA4D5AE1DD68BC1257F02003F0FAB
2013 / 2015
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_duz_forderungen_2013?open
2013:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/5C48E126B7352E83C1257BD2004EA598
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_antrag_spd_landtag?open
2012:
https://www.gdp.de/gdp/gdphe.nsf/id/DE_flugblatt_duz_august_2/$file/2012-08-19-DuZ-Infoblatt.pdf