Zum Inhalt wechseln

Harald Schneider ist Integritätsbeauftragter der Polizei

Wiesbaden.

Die neue Tätigkeit des Integritätsbeauftragten dient grundsätzlich dem Ziel der Bewahrung der Werte und Ideale der hessischen Polizei. Durch Beratung und Begleitung soll ein einheitliches Werte- und Demokratieverständnis in der hessischen Polizei verfestigt und eine „Vertrauenskultur“ nach innen und außen verankert werden.

Harald Schneider beschreibt die Schwerpunkte seiner Arbeit folgendermaßen:
  • in Bezug auf die Vermittlung und Verfestigung von einheitlichen Werten, Normen und Idealen Aus- und Fortbildungsinhalte sowie die aktuellen Maßnahmen im Zusammenhang mit den rechtsextremistischen Verdachtsfällen zu analysieren,
  • das „Leben“ dieser Werte, Normen und Ideale im polizeilichen Alltag und den Abgleich „Theorie und Praxis“ einzubeziehen,
  • Erwartungshaltungen an Verhalten, Auftreten und Rolle im Außen- und Innenverhältnis zu verdeutlichen,
  • den internen Umgang, beginnend mit der Wertschätzung von Person und Arbeit über Umgangsformen und –Sprache bis hin zum Führungsverhalten zu betrachten,
  • insbesondere eine offene und positive Fehlerkultur zu verankern,
  • Belastungssituationen im polizeilichen Alltag als Quelle möglicher Fehlentwicklungen zu identifizieren und
  • eine möglichst hohe Arbeitszufriedenheit anzustreben.

Um eine bestmögliche Beratung und Unterstützung leisten zu können, ist ein Austausch mit allen Bereichen der hessischen Polizei unverzichtbar. Insbesondere die Ebene des Streifen- / Ermittlungs- und Einsatzbereich liegen Harald Schneider dabei am Herzen. Dabei ist es wichtig, dass er dort die notwendige Offenheit und Unterstützung durch Anregungen und Ideen erfährt.

Grundsätzlich steht Harald Schneider allen in der hessischen Polizei in Angelegenheiten die polizeiliche Integrität betreffend als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit Zustimmung der Betroffenen begleitet er gerne die Reintegration von Beamtinnen und Beamten in den polizeilichen Alltag nach der Aufhebung einer Suspendierung oder des Verbots der Führung von Dienstgeschäften.

Die Gewerkschaft der Polizei sieht die Einrichtung des Integritätsbeauftragten als Chance große Teile der immer schwieriger werdenden Arbeit der Polizei gerecht und verständlich zu beurteilen und darzustellen. Dazu gehört auch eine offene und positive Fehlerkultur weiter zu etablieren, um die Polizei als rechtsstaatliche, demokratische und zivile Bürgerpolizei und als lernende Organisation weiter zu entwickeln.

Der Integritätsbeauftragte kann seine Aufgabe nur mit einem hohen Maß an wechselseitigem Vertrauen und gelebter Offenheit erfolgreich aufbauen. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt die Arbeit des Integritätsbeauftragten konstruktiv und hofft, dass möglichst viele Kolleginnen und Kollegen positive Erfahrungen erleben werden. Der Erfolg der neunen Einrichtung wird aber maßgeblich von den persönlichen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen abhängen. Anders gesagt, der Integritätsbeauftragte muss anerkannt in der Truppe integriert sein.

This link is for the Robots and should not be seen.