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Fraktion DIE LINKE möchte ein Antidiskriminierungsgesetz

Gesetzentwurf beinhaltet die Beweislastumkehr!

Wiesbaden, 28.04.2022.

Ein solidarisches Miteinander und ein respektvoller gesellschaftlicher Umgang liegen der GdP und ihren 13.800 Mitgliedern sehr am Herzen. Das ist seit unserer Gründung vor über 70 Jahren erklärter Wille. Das gilt heute umso mehr, da viele unserer Kolleg*innen aktuell immer häufiger Opfer zunehmender Gewalt gegenüber Polizeibeschäftigten als Ausdruck des schwindenden Respekts von Teilen der Gesellschaft werden. Diese Entwicklung ist besorgniserregend. Daher findet der Gedanke, die Kultur der Wertschätzung von Vielfalt zwischen allen unterschiedlichen Teilen in der Gesellschaft zu fördern, unsere Zustimmung. Es ist jedoch der völlig falsche Weg, solche Gedanken in ein Gesetz zu gießen, wie es die Fraktion der Linke nun in den Landtag einbringt. Der Entwurf dieses HADG ist ein weiterer Tritt nach unten und ein Zeichen, wie die Polizeibeschäftigten und andere Landesbedienstete weiter unter Generalverdacht gestellt werden sollen.

Gerade vor dem Hintergrund der abklingenden, aber zu bewältigenden Pandemielage, in der unsere Kolleginnen
und Kollegen Tag für Tag mit höchstem persönlichem Einsatz – unter gestiegenem psychischen Druck und oftmals
unter Inkaufnahme von als stark erhöht empfundenen Risiken für die eigene Gesundheit – unterschiedslos
ihren Dienst für alle Mitglieder unserer bunten Gesellschaft tun, trifft dieses Misstrauensvotum seitens der politisch
Verantwortlichen die Polizistinnen und Polizisten in Hessen ins Mark.

Für die keinerlei Veranlassung besteht:
  • weil die bestehende Rechtslage diskriminierendes Handeln durch die Polizei bereits verbietet
  • weil der bestehende Rechtsschutzrahmen, um sich gegen vermeintlich diskriminierende Behandlung durch die Polizei zu wehren, bereits vorhanden und völlig ausreichend ist
  • weil es – entgegen der öffentlich vertretenen Auffassung der Befürworter – europarechtlich nicht erforderlich ist, um die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU umzusetzen.

Das HADG wird dafür sorgen, dass unsere Kolleg*innen noch mehr Zeit mit vermeidbarer Bürokratie verbringen
müssen (z.B. um abwegige Vorwürfe mit eigenen Mitteln im Büro oder vor Gericht entkräften zu müssen), anstatt
sich dem Schutz der Bürger*innen und der Kriminalitätsbekämpfung widmen zu können.
Zutreffende, erwiesene Vorwürfe des schuldhaften diskriminierenden Verhaltens müssen im Rahmen des bewährten
Disziplinarrechts geahndet werden – für Diskriminierung ist kein Platz in der Polizei. Es muss jedoch
sichergestellt sein, dass aufgrund der neu geschaffenen erweiterten Klagebefugnisse und der durch das HDAG
vorgesehenen Beweislastumkehr des § 7 HDAG von nun an sehr leicht zu erhebende, möglicherweise komplett
abwegige Vorwürfe der Diskriminierung sich weder automatisch disziplinarrechtlich noch anderweitig juristisch
negativ auf die Polizei (z.B. in Punkto Besoldung/Bezahlung, Beförderung, Ausbildung und Qualifizierung)
auswirken dürfen.

„Im Übrigen und vor dem Hintergrund der medialen Berichterstattung über die Vorwurfslagen in Richtung des
Landesverbands der hessischen LINKEN, „mutmaßliche Grenzüberschreitungen in Form von sexualisierter Gewalt
in den eigenen Reihen begangen zu haben“, sollte in diesen Zeiten dringend zunächst vor den eigenen
Haustüren gekehrt werden, anstatt „neue pauschale Vorwurfslagen gegen den öffentlichen Dienst und seine
Beschäftigten in einen Gesetzentwurf zu gießen“! Schämen sollte man sich, liebe Linke!
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