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Immer dann, wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen, entbrennt eine Diskussion über die Notwendigkeit des Einsatzes der Schusswaffe.

Fakt ist: Von uns schießt keiner gern!

Die Entscheidung über den Einsatz der Schusswaffe muss in Sekundenbruchteilen getroffen werden. Für solche Situationen gibt es keine Blaupause.

Nach einem Schusswaffengebrauch schließt sich die strafrechtliche Aufarbeitung schnell an. Diese obliegt der unabhängigen Justiz. Dennoch stellen sich immer wieder viele Fragen: Sind Polizeibeamte für den Gebrauch der Dienstwaffe ausreichend vorbereitet und ausgebildet? Ausdrücklich JA! Unsere Kolleginnen und Kollegen sind geschult, anlassbezogen zu reagieren.

Aber: Die Gewerkschaft der Polizei fordert schon lange, mehr Freiräume für Einsatz- und Schießtrainings zu schaffen. Moderne Trainingsstätten sind bei den anstehenden Haushaltsberatungen zu Priorisieren und auszubauen!

Darüber hinaus fordert die GdP, dass der DEIG (Taser) als probates Einsatzmittel in jedem Streifenwagen jederzeit verfügbar ist.

Die deutliche Zunahme der Angriffe auf Polizeibeschäftigte macht klar, dass unser gefahrengeneigter Beruf einer ständigen Fortbildung Bedarf.


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