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Tarifabschluss für die hessischen Polizeibeschäftigten erzielt

1000 Euro Corona – Prämie und 4 % mehr Gehalt vereinbart

Dietzenbach.

Die Tarifverhandlungen im südosthessischen Dietzenbach mündeten in einem vorzeigbaren Ergebnis für die hessischen Polizeibeschäftigten in der Nacht vom 14. / 15. Okt. 2021.


    · Die ausschließlich durch die GdP bereits im letzten Jahr geforderte Corona-Prämie wird mit insgesamt 1000 Euro (2 x 500 Euro), steuer- und sozialabgabenfrei, 2021 und zu Beginn 2022 ausgezahlt.
    · Die Tabellenentgelte werden zum 1. Aug. 2022 um 2,2 %; zum 1. Aug. 2023 um 1,8 % erhöht. Die soziale Komponente wird zum 1. Aug. 2023 um 65 Euro greifen.
    · Laufzeit des TV–H beträgt 28 Monate.
    · Auszubildende erhalten neben 500 Euro Corona-Prämie ebenfalls eine Erhöhung der Ausbildungsentgelte zum 1. Aug. 2022 und zum 1. Aug. 2023 um jeweils 35 Euro.
    · Zudem werden Auszubildende mit der Abschlussnote befriedigend oder besser vom Land Hessen garantiert übernommen. Eine Übernahme der Auszubildenden erfolgt in Stufe 2 statt in Stufe 1.
    · Verlängerung des Landestickets bis 31. Dez. 2024
    · Neben einem Digitalisierungsvertrag Hessen wird auch ein „Tarifvertrag Mobiles Arbeiten“ in Hessen abgeschlossen. Beim mobilen Arbeiten bleibt es bei der fünf Tage Woche, freiwillige Samstagsarbeit aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird ohne die Zahlung von Zuschlägen ermöglicht.
    · Einführung einer EG 16 für Beschäftigte aus dem allgemeinen Teil der EGO zum TV- H; z.B. für Humanmediziner und wissenschaftliche Beschäftigte.
    · Erweiterung der Kinderkrank-Tage für privat versicherte Arbeitnehmer von 4 auf 7 AT je Kind im Kalenderjahr.
    · In den ersten 8 Wochen nach Niederkunft der Ehefrau / der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes 20% Freistellung der Beschäftigten unter Fortzahlung des Entgelts (bei einer 5-Tage-Woche sind dies 8 Tage Freistellung).
    · Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des linearen Teils auf Besoldung und Versorgung. Aktive erhalten zudem die Übertragung der vereinbarten Sonderzahlung von 1000 Euro.
Die GdP kommentiert diesen Tarifabschluss wie folgt: Die Laufzeit von 28 Monaten steht nicht im Verhältnis zur Entgelterhöhung. Durch hohe Inflationsraten in diesem, dem nächsten Jahr und aller Voraussicht nach auch 2023 und den damit gestiegenen Verbraucherpreisen reichen die 4 % sicherlich nicht vollständig aus, um mögliche Reallohnverluste auszugleichen.
Auch unsere Versorgungsempfänger:innen partizipieren viel zu spät von den Entgelterhöhungen.
Hessen hat einerseits die Chance genutzt, einen vorzeigbaren Tarifabschluss gegenüber der TdL abzuschließen - andererseits wurde die große Chance vertan, eine vollumfängliche Wertschätzung für die Polizeibeschäftigten mit 5 % und einer frühzeitigeren Inkraftsetzung der Tabellenentgelte zu honorieren.

GdP Chef Jens Mohrherr bei der Pressekonferenz

Pressekonferenz 15.10.2021

Übersicht zum Download

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