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Regresshaftpflicht

Bei Regressforderungen des Dienstherrn, die sich aus dem Führen von Dienstfahrzeugen, -Booten, Polizeihunden und Polizeipferden, sowie -Luftfahrzeugen (bemannt) und ferngesteuerten unbemannten dienstlichen Luftfahrzeugen (Drohnen) ergeben.

Die Deckungssummen betragen:
    • Personenschäden 250.000 €
    • Sachschäden 250.000 €
    • Vermögensschäden 150.000 €

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