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In der Ausgabe des Landesteils der DP im Juli 2020 sind u.a. folgende Themen zu finden...

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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Inhaltsverzeichnis

In tiefer Trauer – GdP Sachsen-Anhalt
Am 19. Mai 2020 ist unsere geliebte und geschätzte Kollegin Liane Bosse verstorben. Wir sind in tiefer Trauer und können es nicht glauben. Im Herzen werden wir sie stets in uns tragen.
Strafbarkeit von Blitzer-Apps – Aber wie soll das kontrolliert werden?
Am 28. April 2020 trat die Novelle der Straßen-verkehrsordnung (StVO) in Kraft. Zu den wesentlichen Inhalten zählen Neuregelungen rund um das Thema Geschwindigkeit. Neben der Erhöhung von Bußgeld-ern gibt es auch eine Verschärfung bei der Regelung zu sogenannten Blitzer-Apps, was uns erwogen hat, dieses Thema hier mal näher zu betrachten.
Neuer Termin für die Personalratswahl 2020
Nun hat das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt per Verordnung bekannt gegeben, dass die Personalratswahlen 2020 bis 4. Dezember 2020 stattfinden soll. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Personalratswahlen am 1. und 2. Dezember 2020 stattfinden sollen. Der obligatorische Wahlkalender dazu wurde bereits veröffentlicht.
Erholungsurlaub und Ruhestand
Immer wieder tauchen Fragen auf, welcher Anspruch im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand besteht.
Großer Erfolg der GdP Sachsen-Anhalt - Der Weg für ein Neubau zur Unterbringung der 4 . EHu ist frei – ein chronologischer Abriss
Bereits im Koalitionsvertrag 2016 vereinbarten die Regierungsparteien eine weitere Einsatzhundert-schaft (EHu) der Landesbereitschaftspolizei mit Sitz in Halle einzurichten.
Gastbeitrag der Signal Iduna - Dienstunfähig: Wie Polizeibeamte sich richtig absichern.
Ob bei der Aufklärung von Straftaten, im Einsatz bei häuslicher Gewalt oder bei Demonstrationen: Polizistinnen und Polizisten müssen in brenzligen Situationen hundertprozentigen Einsatz zeigen und sich voll auf ihre körperliche und psychische Gesundheit verlassen können.
Seniorentermine



Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen.
Albert Schweitzer
In tiefer Trauer – GdP Sachsen-Anhalt
Am 19. Mai 2020 ist unsere geliebte und geschätzte Kollegin Liane Bosse verstorben. Wir sind in tiefer Trauer und können es nicht glauben. Im Herzen werden wir sie stets in uns tragen.
Deine Stimme, so vertraut, schweigt. Deine Nähe, so gewohnt, ist nicht mehr da. Du fehlst! Was bleibt sind dankbare Erinnerungen
K. Anders

Liane hat uns als seit langer Zeit sowohl im örtlichen-, Stufen-, Hauptpersonalrat, als auch als wichtiges Mitglied im geschäftsführenden Landesbezirksvorstand der Gewerkschaft der Polizei bereichert. Als aktive Vertreterin des Tarifbereiches hat sie nicht nur die GdP im Land gestärkt, vielmehr war sie Mitglied der Bundestarifkommission.  Seit 1992 war sie im Technischen Polizeiamt, heute in der Polizeidirektion Zentrale Dienste aktiv tätig.
Ihr Leitspruch für die anstehenden Personalratswahlen war:  Die Belange der Tarifbeschäftigten liegen mir besonders am Herzen. Hier möchte ich mich weiterhin dafür einsetzen. IT-Personal sollte in der Landespolizei gehalten werden und nicht zu einem Träger wie Data-Port wechseln müssen.
Wir haben für diejenigen, die die Familie von Liane Bosse unterstützen möchten, bis 31. Juli 2020 ein Kondolenzkonto bei der BBBank eingerichtet:    
    IBAN: DE32 6609 0800 0030 2624 98
    Verwendungszweck: Unterstützung Familie Liane.



Strafbarkeit von Blitzer-Apps – Aber wie soll das kontrolliert werden?
Am 28. April 2020 trat die Novelle der Straßen-verkehrsordnung (StVO) in Kraft. Zu den wesentlichen Inhalten zählen Neuregelungen rund um das Thema Geschwindigkeit. Neben der Erhöhung von Bußgeld-ern gibt es auch eine Verschärfung bei der Regelung zu sogenannten Blitzer-Apps, was uns erwogen hat, dieses Thema hier mal näher zu betrachten.
Vorweg: ein Blick auf die sachsen-anhaltische Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2019 verdeutlicht, dass überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit eine der Hauptunfallursachen bei den Verkehrsunfällen mit schwerem Personenschaden und Getöteten darstellt. Und, um es vorsichtig zu formulieren: Die Verkehrsteilnehmer scheinen wenig Willen zu zeigen, das Rasen sein zu lassen. Denn das, was für das Jahr 2019 gilt, ist problemlos auf die Vorjahre übertragbar. Insofern wird das Ansinnen des Gesetzgebers, die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter erhöhen und die Gefahren reduzieren zu wollen, ausdrücklich begrüßt.
Doch jetzt kommt das ABER. Bringt das Verbot der Blitzer Apps wirklich das, was damit bezweckt werden soll und wie soll Polizei hier effektiv kontrollieren???
Die Neufassung der StVO könnte die Polizei, wenn es eben um die Kontrolle der Einhaltung der Norm geht, vor ungeahnte Herausforderungen stellen. Grundsätzlich war bei uns schon jede automatisierte Warnung von Geschwindigkeitsmessanlagen verboten. Zur Norm des § 23 (1c) StVO wie folgt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Nunmehr wurde die folgende Ergänzung eingefügt:
Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechende Gerätefunktion nicht verwendet werden.
Wer gesetzwidrig handelt, dem droht ein Bußgeld von 75 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Interessant ist, dass der Gesetzgeber auch schon zuvor die Auffassung vertrat, Handy seien von der (alten) Norm des § 23 StVO erfasst. Jedoch sah er sich auf Grund der Tatsache, dass das Warnen vor Blitzern bloß eine Unterfunktion des Handys war (rechtliche Grauzone), zu dieser Klarstellung veranlasst.
Doch wie sollen unsere Kolleginnen und Kollegen überprüfen, ob der oder die Kontrollierte verbotenerweise eine Blitzerapp genutzt hat? Gibt der oder die Betroffene auf Nachfrage etwa freiwillig Auskunft? Wohl kaum. Es ist der Polizei nicht erlaubt, einfach so, ohne Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, Handys dahingehend zu begutachten, ob eine entsprechende App installiert und genutzt wurde. Man kann die einschlägigen Gesetzestexte hoch und runter lesen. Eine konkrete Norm wird sich nicht finden. Erst wenn eben die benannten konkreten Anhaltspunkte vorliegen, sind uns nicht mehr die Hände gebunden. Vielleicht gibt es ja bei der einen oder anderen Kontrolle das Glück, und auf dem Display erscheint eine großflächige Anzeige zum Blitzer oder eine Handystimme gibt bekannt, dass die Anwendung nun aktiviert ist?! Doch Glück allein sollte nicht Grundlage für polizeiliches Handeln sein. Wir werden sehen.
Doch es gibt noch mindestens einen weiteren Haken. Was ist, wenn auf dem Handy der Ehefrau, die auf dem Beifahrersitz Platz genommen hat, eine solche Software zum Einsatz kommt? Sicherlich eine Konstellation, mit dem sich die Gerichte gegebenenfalls auseinandersetzen werden.
Von einer Pseudonorm zu sprechen, die echten Gestaltungs-/Regelungswillen vermissen lässt, wäre sicherlich übertrieben. Doch man muss sich ehrlich fragen, warum der Gesetzgeber eine doch so sinnvolle Norm ins Leben ruft, wenn sich die Kontrolle der Einhaltung so schwer umsetzen lässt. Hier ist scheinbar wieder mal die Polizei auf sich allein gestellt.
Der Landesvorstand



Neuer Termin für die Personalratswahl 2020
In der DP-Ausgabe vom Mai 2020 berichteten wir über die Verschiebung der Personalratswahlen aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie. Die GdP Sachsen-Anhalt befürwortete letztlich eine Verschiebung, wies aber darauf hin, dass dies rechtlich nur mit einer Änderung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG) möglich sei (u.a. in Hinblick auf die Verlängerung der im Amt befindlichen Personalvertretungen). Diesem folgten die politischen Parteien und somit wurde am 02.04.2020 vom Landtag ein Änderungsgesetz zum PersVG beschlossen. 
Mit dem Gesetz zum PersVG wurde jedoch lediglich ein grober Zeitraum bis Jahresende für die „Nachhole“-Wahlen festgeschrieben. Nun hat das Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt per Verordnung bekannt gegeben, dass die Personalratswahlen 2020 bis 4. Dezember 2020 stattfinden soll. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Personalratswahlen am 1. und 2. Dezember 2020 stattfinden sollen. Der obligatorische Wahlkalender dazu wurde bereits veröffentlicht. Wir informieren Euch über die weitere Vorgehensweise über unsere Vertrauensleute und Social-Media-Kanäle.
Der Landesvorstand



Erholungsurlaub und Ruhestand
Immer wieder tauchen Fragen auf, welcher Anspruch im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand besteht.
Der Erholungsurlaubsanspruch richtet sich nach § 3 Abs. 2 UrlVO LSA (siehe Volltext unten).Endet das aktive Beamtenverhältnis mit oder nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze 1 in der ersten Hälfte des Urlaubsjahres, steht Beamten der Erholungsurlaub nach Absatz 1 zur Hälfte, sonst voll, zu.
Aber beachte!
Endet das aktive Beamtenverhältnis auf Antrag2 und erfolgt damit die „vorzeitige“ Versetzung in den Ruhestand, richtet sich der Erholungsurlaubsanspruch nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrlVO LSA. In diesem Fall steht dem Beamten für jeden vollen Kalendermonat der Dienstleistung ein Zwölftel des Erholungsurlaubs nach Absatz 1 zu.
Der Landesvorstand

§ 3 Abs. 2 UrlVO LSA:
Beamten steht für jeden vollen Kalendermonat der Dienstleistung ein Zwölftel des Erholungsurlaubs nach Absatz 1 zu, wenn
  1. sie im Laufe des Urlaubsjahres in den öffentlichen Dienst eingetreten sind,
  2. ein Urlaub ohne Besoldung durch eine Vertretungs- oder Aushilfstätigkeit vorübergehend unterbrochen wird oder
  3. das Beamtenverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres endet.
Endet das Beamtenverhältnis wegen Dienstunfähigkeit oder mit oder nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in der ersten Hälfte des Urlaubsjahres, steht Beamten der Erholungsurlaub nach Absatz 1 zur Hälfte, sonst voll, zu.“
Siehe auch Fakten! vom 14.04.2019



Großer Erfolg der GdP Sachsen-Anhalt - Der Weg für ein Neubau zur Unterbringung der 4 . EHu ist frei – ein chronologischer Abriss
Bereits im Koalitionsvertrag 2016 vereinbarten die Regierungsparteien eine weitere Einsatzhundert-schaft (EHu) der Landesbereitschaftspolizei mit Sitz in Halle einzurichten.
Dieser politischen Willenserklärung folgte eine länger andauernde Suche nach einem Objekt, welches sowohl aus Sicht der politischen Verantwortungsträger des Landes, der Stadt Halle als auch nach Bewertung der Polizei für Dauer oder vorrübergehend als geeignet erachtet wurde (wir berichteten in Ausgabe 3/2020).
Lange Zeit sah es so aus als könnte ein (Miet-)Standort nahe der A14 mit geringen finanziellen Mitteln dauerhaft oder wenigstens vorübergehend für den Bezug der EHu hergerichtet werden. Doch dazu kam es nicht.
Der Landesvorstand der GdP LSA blieb an der Angelegenheit dran und machte im innenpolitischen Raum ordentlich Druck.
Nicht wenig überrascht waren wir als mit Kabinettsbeschluss vom 17.12.2019 festgestellt wurde, dass die 4. LBP EHu endgültig am historischen Bereitschaftspolizei-Standort in der halleschen Fliederwergkaserne untergebracht werden soll, weil es sich um hier um eine vorhandene Landesliegenschaft handelt. Für zusätzliches Unverständnis sorgte jedoch der daran geknüpfte Beschluss, bis zur Fertigstellung werde es zu einer Interimsunterbringung am Standort der stark belegten Landesliegenschaften Fliederwegkaserne 21 oder 17 kommen. Zudem war völlig unklar, wie der komplette Zug der 4. EHu dort untergebracht werden soll, ein Teil hätte möglicherweise weiterhin dezentral an einem anderen Standort untergebracht werden müssen. Zudem fehlten entsprechende sanitäre Einrichtungen und wichtige geschützte Unterstellplätze für Einsatzfahrzeuge. Es kristallisierte sich schnell heraus, die 4. EHu sollte nun vorübergehend provisorisch unter unzulänglichen Bedingungen im Dienstgebäude der Landesstraßenbaubehörde und des BLSA neben dem des Polizeireviers Halle (Saale) einquartiert werden.
Das rief die Vertreter der GdP erneut auf den Plan: Zum 22.01.2020 luden sie Innenminister Holger Stahlknecht und Frank Bommersbach (Mitglied des Landtages und zugleich Mitglied des Ausschusses für Finanzen LSA) zu einer Ortsbegehung nach Halle in die Fliederwegkaserne ein. Bei diesem Ortstermin machten wir auf die örtlichen Begebenheiten und damit auf die Unzulänglichkeiten aufmerksam. Beide Politiker beschrieben den Gewerkschaftsvertretern die avisierten Zeitabläufe der Bauplanungs- und Baudurchführungsmaßnahmen. Aus Sicht der GdP-Vertreter war hiernach mit einer Fertigstellung nicht vor dem Jahr 2028-2030 zu rechnen. Damit wäre über Jahre hinweg eine unerträgliche Interimslösung für unsere Beamtinnen und Beamten notwendig geworden.
Nicht zuletzt deswegen formulierte der Landesvorsitzende Uwe Bachmann gegenüber dem Innenminister erneut bei diesem Treffen  seine dringende Erwartung, dieser möge das unbedingt erforderliche Landesliegenschaftsinvestitionsprogramm für die Polizei beim Finanzministerium einfordern (die GdP berichtete).
Unsere Beharrlichkeit in der Sache entfaltet jetzt offenbar Wirkung: In seiner Sitzung am 27. Mai 2020 beschloss der Finanzausschuss unter Mitwirkung aller Parteien endgültig einen Neubau zur Unterbringung der 4. EHu der Landesbereitschaftspolizei am Standort Halle, Fliederwegkaserne. Dieser werde laut Innenministerium in Stahlmodulbauweise errichtet und könne „bei einem zeitlich straffen Zeitplan“ im II. Quartal 2021 fertig gestellt sein. Sehr optimistisch, aber mit ein wenig Schwung hoffentlich realistisch. Als Baufeld ist der ehemalige Sportplatz der Liegenschaft südlich des Dienstgebäudes des LB BLSA vorgesehen.
Konkret wird sich das Bauvorhaben aus einem Dienstgebäude, einer Kraftfahrzeughalle und Außenanlagen zusammensetzen. Die Gesamtkosten für Errichtung und Anlagen liegen bei ca. 13 Mio. Euro.
Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rüdiger Erben, begrüßüt:
"Nicht zuletzt der Anschlag auf die jüdische Gemeinde Halle hat uns gezeigt, dass die Stationierung einer Einsatz-hundertschaft in Halle polizeitaktisch notwendig ist."
Technische Parameter:
  • dreigeschossiges Dienstgebäude (74 m lang, 17 m breit, 11 m hoch) für 123 Bedienstete und 30 Praktikanten Unterkunfts-, Verwaltungs-, Schulungs- und Sporträume
  • Fahrzeughalle (60 m lang, 17 m breit, 7 m hoch) für 35 Einsatzfahrzeuge mit Photovoltaikanlage für Eigenstromverbrauch als Unterstellmöglichkeiten
  • Parkplatz für 100 Mitarbeiter
Damit hat sich bewiesen: Die GdP Sachsen-Anhalt hat mit dem unermüdlichen Willen in Zusammenwirken mit dem Innenministerium eine vernünftige und sachliche Lösung gefunden, die letztlich auch die Vertreter der politischen Parteien (und auch des Finanzausschusses) sowie das Finanzministerium überzeugt hat.
Jetzt ist endlich der Weg für die Errichtung einer neuen Unterkunft für die 4. EHu der LBP frei.
Rolf Gumpert



Gastbeitrag der Signal Iduna - Dienstunfähig: Wie Polizeibeamte sich richtig absichern.
Ob bei der Aufklärung von Straftaten, im Einsatz bei häuslicher Gewalt oder bei Demonstrationen: Polizistinnen und Polizisten müssen in brenzligen Situationen hundertprozentigen Einsatz zeigen und sich voll auf ihre körperliche und psychische Gesundheit verlassen können.
Doch was passiert, wenn Beamte diese hohen Anforderungen nicht mehr erfüllen können? Polizisten, die ihre Uniform vor Erreichen des Pensionsalters an den Nagel hängen müssen – statistisch jeder dritte – stehen mittelfristig vor großen finanziellen Problemen. Besonders hart trifft es den Polizeinachwuchs. Denn er wird während der Ausbildung in solchen Fällen ohne Versorgungsansprüche aus dem Polizeidienst entlassen.
„Wer seinen Lebensstandard halten will, wenn er selbst nicht mehr arbeiten kann, kommt um eine private Vorsorge nicht herum”, wissen die Kollegen der Gebietsdirektion Magdeburg, von Signal Iduna. Über eine individuell vereinbarte monatliche Rente sollte der überwiegende Teil des Verdienstausfalls kompensiert werden.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer „echten“ Dienstunfähigkeitsklausel, wie bei SI WorkLife EXKLUSIV-PLUS der Signal Iduna, garantiert im Ernstfall volle Leistung. Bei dieser Klausel wird die vereinbarte Rente ausgezahlt, sobald der Beamte aufgrund eins amtsärztlichen Attests des Dienstherrn wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wird. Dem Polizisten bleibt damit der Weg zum Gutachter des Versicherers erspart.
Trotz hoher Berufsrisiken bietet die SI WorkLife EXKLUSIV PLUS einen vollumfänglichen Schutz zu attraktiven Prämien. Der monatliche Beitrag für einen 25 Jahre alten Polizisten mit Vollzugs-DU beträgt 54,03 Euro* für eine Absicherung von 750 Euro monatlicher Rente bis zum 62. Lebensjahr.i
* gerundete Monatsbeiträge nach Verrechnung der nicht garantierten Überschussbeteiligung (Stand 2020)




Seniorentermine
SGen der PI Dessau
Bereich Sandersdorf
am 07.07.20 und 21.07.20 und 19.05.20 ab 10 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
Bereich Wolfen
am 01.09.20 und 03.11.20 um 15 Uhr in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen.
SGen der PI Magdeburg
Bereich Aschersleben/Staßfurt
am 07.09.20 und am 09.11.20 um 15 Uhr im Hotel „Stadt Aschersleben“.
Bereich Bernburg
am 18.08.20 und am 10.12.20 um 15 Uhr im Vereinshaus der Gartensparte in Roschwitz.
Seniorengruppen der PI Halle
Seniorengruppe PI Haus/Revier Halle
am 09.09.20 und 07.10.20 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „Zur Fähre“ der Volkssolidarität Halle Böllberger Weg 150 (zu erreichen mit der Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle Böllberger Weg).
Seniorengruppe Saalekreis
am 16.09.20 um 10 Uhr in der Kegelhalle „Nine Pins“ in der Ladenstraße in Schkopau, mit anschließendem Mittagessen.
Seniorengruppen PI Haus/Revier Halle und Saalekreis
am 02.09.2020 um 10.00 Uhr Besichtigung des Doms und der Fürstengruft (mit Führung ca. 2 Stunden) in Merseburg, Domplatz 7. Der Unkostenbeitrag beträgt 8,-€ pro Person zzgl. 70,-€ Führungsgebühr. Parkplätze sind in unmittelbarer Nähe (gebührenpflichtig) Anschließend gibt es ein gemeinsames Mittagessen in der Gaststätte „Zur Bauernstube“ in Merseburg, Unteraltenburg 22 (ca. 5 min. vom Dom entfernt). Für Halle ist Rolf Kutschera, 03457708549 oder 015208871292 und für Saalekreis Rainer Ludwig, 03461 204288 oder 015208859625 zuständig.
Seniorengruppe Sangerhausen
am 10.09.20 und 29.10.20 um 15 Uhr in „Manniʼs Lou“, Kaltenborner Weg 10 in Sangerhausen.
SG der Fachhochschule
am 18.11.2020 um 17.00 Uhr im Schnitzelhaus in Aschersleben.
Aufgrund er aktuellen Corona-Lage sind die Termin nicht zwingend bindend. Bitte fragt bei euren Seniorenvertretern nach, ob die Veranstaltungen wir geplant stattfinden.
Die Landesredaktion

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Es gilt die Preisliste Nr. 35 vom 01.01.2013
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