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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei November 2011 sind u.a. folgende Themen zu finden...



Redaktion:

Jens Hüttich (V.i.S.d.P.), Walter-Kersten-Straße 9

Telefon: 03473/802985, Fax 0321/21041561, Mobil: 01520/8857561





Die komplette Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei vom November 2011 im PDF-Format



NEUE BEURTEILUNGSRICHTLINIE - Reform mit mehr Gerechtigkeit?

Die Neufassung der Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt (BRL-PVD RdErl. des MI vom 22.9.2011 - 25.23-03002) wurde schon vor dem Inkrafttreten von der GdP bewertet.

NEUE BEURTEILUNGSRICHTLINIE - Das Wichtigste in Kürze

Die Neufassung trat am 01.10.2011 in Kraft. Nach der Neufassung sind die Beurteilungssysteme für Polizeivollzug und Polizeiverwaltung nunmehr grundsätzlich vergleichbar.

GLBV - „Politischer Blindflug bei gleichzeitigem Ausfall aller Instrumente“ ...

... so das erste Resümee bei einem Blick in das neue, vom Ministerium der Finanzen vorgelegte Personalentwicklungskonzept (PEK).

GESELLSCHAFT AKTUELL - ... es fehlt am Schmiermittel der Gesellschaft!!!

Ist mittlerweile jeglicher Respekt verloren gegangen?

LBV-SITZUNG

Die zweitägige Sitzung der Landesbezirksvorstandes (LBV) fand am 22. und 23.9. in Peißen bei Halle statt.

JUNGE GRUPPE - Gefällt mir! – Junge Gruppe jetzt im Facebook aktiv

Seit wenigen Tagen ist die Junge Gruppe im weltweit größten sozialen Netzwerk aktiv.

KREISGRUPPE JERICHOWER LAND - Kaliwerkbesichtigung

Bereits am 17.06.2011 besichtigten die Kolleginnen und Kollegen der Kreisgruppe Jerichower Land das Kaliwerk in Zielitz.

AUSGLEICH FÜR URLAUB VOR PENSIONIERUNG

Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es ein Problem, das sie in die Pension gehen, obwohl sie ihren Urlaubsanspruch nicht vollständig realisieren können.

JUNGE GRUPPE - Du hast einen Traum - Erfolgreiches Bewerbertraining

Am 28. September fand im Hotel Wippertal in Ilberstedt das erste Bewerbertraining für potentielle Neueinsteiger in den Polizeiberuf statt.

SENIORENTERMINE


NEUE BEURTEILUNGSRICHTLINIE - Reform mit mehr Gerechtigkeit?

Die Neufassung der Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt (BRL-PVD RdErl. des MI vom 22.9.2011 - 25.23-03002) wurde schon vor dem Inkrafttreten von der GdP bewertet.

Die alte Beurteilungsrichtlinie war schon lange nicht mehr zeitgemäß, in der Praxis schwer anwendbar und sorgte stets für Unzufriedenheit, Streit und in Verbindung mit dem Beförderungsstau für nachlassende Motivation.

Daher wurde die Reformierung des Beurteilungswesens in der Polizei durch die GdP begrüßt.

Ziel des MI war es, mit einer neuen Richtlinie von dem alten System der Beurteilungsnoten wieder wegzukommen. Das Grundproblem der inflationären, sehr guten Beurteilungsnoten und die derzeit immer noch mangelnde finanzielle Ausstattung für Beförderungen wird allerdings auch mit der neuen Richtlinie nicht beseitigt.

Im Zusammenhang mit dem neuen Besoldungsgesetz in Sachsen–Anhalt kann sich das Beurteilungsergebnis möglicherweise auch zukünftig auf die Einstufung in den Erfahrungsstufen auswirken. Das wird dann auch verstärkt zu inflationären, sehr guten Beurteilungsnoten führen.

Vollzug = Verwaltung? Ein untauglicher Versuch.

Nach Auffassung der GdP wird hier ein untauglicher Versuch unternommen, Bedienstete des Vollzuges und der Verwaltung in der Polizei mit ihren Aufgabenfeldern, die unterschiedlicher nicht sein können, in gleichmacherischer Weise zu beurteilen.

In der jetzt vorliegenden Richtlinie wird die Beurteilungskompetenz auf noch weniger und weiter von den zu Beurteilenden entfernte Vorgesetzte beschränkt. Die Rechte der zu Beurteilenden wurden gegenüber der gegenwärtigen Beurteilungsrichtlinie eingeschränkt.

Zu einigen weiteren Punkten unserer Stellungnahme (im Internet in Gänze einsehbar):

Im Punkt 3.2.1 konnten wir den Umgang mit Anlassbeurteilungen besser als der Entwurf regeln. Völlig wegfallen sollte u.a. die Möglichkeit, dass ein Beamter ein Antrag auf eine Anlassbeurteilung stellen kann.

Im Punkt 7 haben wir darauf hin gewirkt, dass im Verwendungsvorschlag neben der „möglichst realistische Einschätzung der persönlichen Entwicklungschancen“ auch die „die Verwendungs- und Fortbildungswünsche“ des Beamten angemessen zu berücksichtigen sind.

Aus Sicht der GdP hielten wir es für erforderlich, dass mit Hilfe des „Kontrollrechtes“ des Personalrates gegenüber den Dienststellenleitern sicher gestellt wird, dass die Maßstabskonferenz sich ausschließlich mit der Erörterung und Auswertung der analytisch aufbereiteten Beurteilungsergebnisse der vorangegangen Regelbeurteilungen befasst, eine ausgewogene und objektive Beurteilungspraxis gewährleistet, um so einem möglichen Abgleiten in eine personifizierte Erörterung zu verhindern. Dem ist das MI gefolgt, zukünftig finden die Maßstabskonferenzen unter Einbeziehung des zuständigen Personalrates statt.

Unseren kritischen Hinweisen zu den Einzelmerkmalen wurde in einigen Punkten gefolgt und diese geändert.

Allerdings konnte oder wollte das MI, unserer grundsätzlichen Skepsis zur Abkehr von der gewohnten Punktbeurteilung und der gefestigte Rechtsprechung nicht Rechnung tragen.

Wir werden, so die Absprache mit den Verantwortlichen im MI in einem Jahr die Anwendung der Richtlinie beurteilen, um mögliche Fehlentwicklungen zu erkennen und zu beseitigen.

Uwe Petermann


NEUE BEURTEILUNGSRICHTLINIE - Das Wichtigste in Kürze

Die Neufassung trat am 01.10.2011 in Kraft. Nach der Neufassung sind die Beurteilungssysteme für Polizeivollzug und Polizeiverwaltung nunmehr grundsätzlich vergleichbar. Nachfolgend sind die wesentlichen Neuerungen gegenüber den bisher geltenden Beurteilungsrichtlinien aufgeführt:

Ausnahmen von der Regelbeurteilung (Nrn. 3.1.2, 3.1.3 BRL-PVD)

Im persönlichen Geltungsbereich der Regelbeurteilungen wird eine Altersgrenze von 57 Jahren eingeführt. Die Ausnahme für Beamtinnen und Beamte im Endamt, die das Endgrundgehalt erreicht haben, gilt nicht mehr. Aufgenommen wurde zudem eine Ausnahme für Beamtinnen und Beamte unmittelbar vor und während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit. Präzisiert werden die Ausnahmetatbestände bei langfristiger Abwesenheit von Beamtinnen und Beamten während des Regelbeurteilungszeitraums.

Anlassbeurteilung bei einer Versetzung (Nr. 3.2.2 BRL-PVD)

Eine Anlassbeurteilung bei einer Versetzung ist nur noch zu fertigen, wenn die Versetzung zu einer Behörde oder Einrichtung außerhalb des Geltungsbereiches der BRL-PVD erfolgt und die letzte Beurteilung älter als sechs Monate ist.

Einzelmerkmale (Nr. 5 BRL-PVD)

Einzelmerkmale, bei denen kein Leistungsverhalten beobachtet wurde, müssen nicht bewertet werden. Andererseits ist unter bestimmten Voraussetzungen die Aufnahme weiterer Einzelmerkmale (z. B. zur Berücksichtigung der Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Polizei) möglich.

Bewertung (Nr. 6 BRL-PVD)

Mit der Neufassung erfolgt eine Umstellung der Bewertung vom Punkte- auf ein Buchstabensystem. Damit ist die Erwartung verbunden, dass ein neues und vereinfachtes Beurteilungssystem einen leichteren Einstieg in eine realistischere Beurteilungspraxis ermöglichen wird. Zugleich wird den unterschiedlichen Zweckbestimmungen von Leistungs- und Befähigungsbeurteilung dadurch stärker Rechnung getragen, dass die Bewertungsstufen unterschiedlich ausgestaltet sind und ein Gesamturteil entfällt.

Zuständigkeiten (Nr. 8, Anlage 5 BRL-PVD)

Die Zuständigkeiten von Erst- und Zweitbeurteiler werden abschließend geregelt.

Beurteilungsmaßstab (Nr. 9 BRL-PVD)

Im Zusammenhang mit der Umstellung des Beurteilungssystems werden für die drei höchsten Bewertungsstufen der Gesamtbewertung der Leistungsbeurteilung Richtwertempfehlungen festgelegt. Die Richtwertempfehlungen beziehen sich jeweils auf die Vergleichsgruppe, die die Gesamtzahl der zum Beurteilungsstichtag zu beurteilenden Beamtinnen und Beamten jeweils derselben Besoldungs- und Laufbahngruppe im Zuständigkeitsbereich eines Zweitbeurteilers umfasst.

Einheitliche Anwendung des Beurteilungsmaßstabes (Nr. 10 BRL-PVD)

Es wurden Verfahrensregelungen in die Richtlinien aufgenommen, die dem Dienststellenleiter und den personalführenden Stellen ein maßstabswahrendes Eingreifen ermöglichen sollen. Damit werden jedoch keine Zuständigkeiten eingeräumt, die im Sinne einer Drittbeurteilerbefugnis verstanden werden könnten. Die grundsätzliche Verantwortung des Zweitbeurteilers für die Wahrung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabes bleibt bestehen.

Beurteilungsbeitrag (Nr. 11 BRL-PVD)

Die Richtlinien regeln nunmehr umfassend die Abgabe und Aufbewahrung der Beurteilungsbeiträge.

Beurteilung während einer Abordnung (Nrn. 11.5, 11.6 BRL-PVD)

Die Zuständigkeit für die Beurteilung während einer Abordnung verbleibt grundsätzlich bei der abordnenden Dienststelle.


GLBV - „Politischer Blindflug bei gleichzeitigem Ausfall aller Instrumente“ ...

... so das erste Resümee bei einem Blick in das neue, vom Ministerium der Finanzen vorgelegte Personalentwicklungskonzept (PEK).

Kurz vor Redaktionsschluss dieser Ausgabe erreichte uns das fortgeschriebene PEK. Die Reaktionen im GLBV reichten von Horrorvision über Katastrophe bis hin zu „skandalöse Sparpolitik“. In einem waren sich alle einig, das vorliegende Papier hat den Namen „Personalentwicklungskonzept“ nicht mehr verdient. Gelinde kann man es als Personalabbaukonzept bezeichnen, polemisch eher als „Polizei-Endzeitkatastrophe“.

Eines steht schon nach einem ersten Blick fest. Mit diesen neuen Zielzahlen schlittern wir sehenden Auges in den Ruin, die innere Sicherheit ist damit nicht mehr zu gewährleisten. Wer noch vor kurzem dachte, die im PEK 2009 ausgegebene Zielzahl von 5.423 Polizeivollzugsbeamten im Jahre 2020 sei utopisch und wahnwitzig, der wird jetzt eines Besseren belehrt. Laut PEK 2011 soll die Sicherheit Sachsen-Anhalts dann von nur 5.000 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten gewährleistet werden, für das Jahr 2025 steht gar die Zahl 4.600 im Raum (Hinweis: derzeit stehen noch ca. 6.700 dafür zur Verfügung). Damit würde zahlenmäßig eine ganze Polizeidirektion im südlichen Sachsen-Anhalt ausradiert. Ok, wir sprechen hier über die ferne Zukunft, doch werden ja jetzt so langsam die Weichen dafür gestellt. Und das ist aus unserer Sicht fahrlässig.

Der Karren droht an die Wand zu fahren.

Nicht besser sieht es im Bereich der Polizeiverwaltung aus, hier soll der Stellenbestand mehr als halbiert werden. Zwanghaft wird hier derzeit in allen Bereichen nach Einsparmöglichkeiten gesucht.

Wir haben uns darauf verständigt, die neuen Horrorzahlen für 2025 nicht weiter zu kommentieren. Ab sofort sollte für uns primär die aktuelle Legislaturperiode im Vordergrund stehen, zumindest die Karten werden 2016 ja noch einmal neu gemischt, ob es ein Umdenken oder eine Kursänderung geben wird, ist fraglich.

In der Septemberausgabe hieß es bezüglich der Neueinstellungen: „Finanzminister begeht Wortbruch“. Mir erscheint jetzt alles in einem anderen Licht, es ist kein Wortbruch, eher lag ein Versprechen des Finanzministers vor. Er hat sich wohl (gezielt?) versprochen. Die durch uns als zu gering kritisierten 150 Neueinstellungen pro Jahr passen genau in das neue Konzept.

Was zählt noch ein Ministerwort?

Irritierend ist nur der Widerspruch zum Koalitionsvertrag. Die dort ausgegebene Personalstärke von „deutlich über 6000 Polizeivollzugsbeamte“ und die Präsenz der Polizei im öffentlichen Raum als zentrales Anliegen der Landesregierung bleibt so nur ein Wunschdenken. Der Koalitionsvertrag erscheint an dieser Stelle immer mehr als „Mogelpackung“. Es erfolgte, entgegen der Ankündigung, keine dringend benötigte, belastungsorientierte Fortschreibung des PEK, sondern liegt der Bedarfsbemessung wiederum nur die so genannte Polizeidichte zugrunde.

Spontan fallen mir neue Betätigungsfelder des polizeilichen Gegenübers, wie Buntmetalldiebstähle, Geldautomatensprengungen, Brandstiftungen an KFZ etc. ein, die m. E. sehr wohl auch zu Mehrbelastungen der Polizei führen, ganz zu schweigen davon, dass zur Verhinderung solcher Straftaten eine erhöhte Präsenz sicherlich nicht abträglich wäre. Bei allem Verständnis für das Ziel des Finanzministers, den Personalbestand unseres Landes an andere Flächenländer anzupassen, allein das Schwingen der demographischen „Keule“ greift mir zumindest im Polizeibereich zu kurz. Nicht nur mir erscheinen die ausgegebenen Zielzahlen als in der Praxis nicht händelbar. Die „Kotzgrenze“ ist in manchen Bereichen schon jetzt erreicht.

Ich habe kürzlich meine Eltern, die in einer beschaulichen Ecke einer Kleinstadt Sachsen-Anhalts ihren Ruhestand verbringen und zumindest fußläufig noch viel unterwegs sind, mal gefragt, wann sie das letzte Mal einen uniformierten Polizisten gesehen haben. Die Antwort machte mich sehr nachdenklich und bekräftigt mich darin, dass wir gegen die drastischen Personalkürzungen vehement vorgehen müssen.

Die Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts haben für Sparpläne auf Kosten ihrer Sicherheit kein Verständnis.

Es darf keine rechtsfreien Räume geben!

Und mehr noch gilt es, die Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen im Auge zu behalten. Die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf immer weniger Schultern abzuwälzen, ist ein unhaltbarer Zustand. Die Arbeitsverdichtung innerhalb der Polizei hat schon jetzt dramatische Folgen, die deutlich über dem Durchschnitt liegende Krankenrate ist nur eine davon. Die gesundheitlichen Belastungen sind enorm und sollten noch deutlicher in den Fokus unserer Beachtung rücken. Wenn Personal abgebaut werden muss, weil finanzielle Zwänge dies erfordern, dann müssen gleichzeitig auch Aufgaben abgebaut werden. Dies ist aber bei der Polizei nicht erkennbar.

Guido Steinert,
Mitglied im GLBV


GESELLSCHAFT AKTUELL - ... es fehlt am Schmiermittel der Gesellschaft!!!

Ist mittlerweile jeglicher Respekt verloren gegangen?

Früher war der Polizist eine Respektsperson, heute schlägt ihm oft Verachtung entgegen. In letzter Zeit registrieren wir auch bei uns im eher ländlichen Raum vermehrt Übergriffe auf Polizeibeamte, Kollegen berichten von teils haarsträubenden Beleidigungen, oft ohne jeglichen Grund während des Streifendienstes. Eine diesbezügliche Aufzählung würde keiner Zensur standhalten, deshalb verzichte ich hier auf Details. Was sich in purer Regelmäßigkeit schon seit Jahren im Umfeld von Fußballstadien und bei Demonstrationen extremistischer Gruppierungen abspielt und überwiegend die Einsatzeinheiten belastet, hält nun auch immer mehr im Alltag Einzug. Polizeibeamte werden teils unvermittelt angegriffen, getreten, bespuckt und geschlagen.

Es vergeht kein Wochenende mehr, an dem sich Polizeibeamte nicht brutaler Angriffe erwehren müssen, insbesondere der Fußball schreibt seine Geschichten. Gewalt quer durch die Republik, als Beispiel soll ein Wochenende im September herhalten (Aufzählung ist nicht abschließend!!): Auf einem Straßenfest in Werdau gehen 15 Personen auf eine Gruppe von Polizisten los, die auf der Suche nach einer Person sind. Die Beamten werden mit Faustschlägen und Fußtritten attackiert. In Waren versuchen Hooligans, eine Polizeiwache zu stürmen. Beim Spiel von Eintracht Frankfurt gegen Hansa Rostock kommt es zu massiven Auseinandersetzungen mit der Polizei, Gästefans unternehmen den Versuch, einige Polizeifahrzeuge in Brand zu setzen. Fans von Union Berlin steigen in Berlin in eine S-Bahn. Als Polizisten hinzu steigen wollen, um die „Fahrgäste“ zu begleiten, werden sie sofort mit Tritten, Schlägen und Flaschenwürfen angegriffen. Überall werden Beamte verletzt. So auch kürzlich in Aschersleben, wo eine Verkehrskontrolle damit endet, dass der betrunkene Mitinsasse des angehaltenen KFZ auf die handelnden Beamten einschlägt. Im Bereich der PD Ost schmeißen Jugendliche einen Kinderwagen in den Eingangsbereich des Revierkommissariats, später wird noch versucht, dass am Gebäude befindliche Metallschild „Polizei“ abzumontieren. Dem innerhalb des Kommissariats befindlichen Beamten bleibt nur der jeweils untaugliche Ruf nach Verstärkung. Die im Zuständigkeitsbereich einen Auftrag erfüllende Streifenwagenbesatzung ist jeweils in weiter Ferne. Der Personalabbau lässt grüßen.

Vor allem Jugendliche haben immer weniger Respekt vor der Polizei, wenn noch der Aggressionsverstärker Nummer eins, der Alkohol, mit ins Spiel kommt brechen meist alle Dämme. Die Hemmschwelle, Polizisten anzugreifen, sinkt dann rapide ab, Verletzungen werden billigend in Kauf genommen. Anordnungen von Beamten werden immer öfter ignoriert, im Resultat muss häufig entsprechender Zwang angewendet werden. Leider fehlt dazu oft das notwendige Personal und aus einer geplanten Zwangsanwendung wird dann schnell nur eine Zwangsandrohung, die durch das polizeiliche Gegenüber oft mit viel Gejohle kommentiert wird. So verkommt die Polizei zum zahnlosen Tiger.

Der drastische Personalabbau wird diese Misere noch weiter vorantreiben, zukünftig müssen konfliktträchtige Situationen halt mit noch weniger Beamten gelöst werden. Wie das funktionieren soll, bleibt das Geheimnis derer, die den Abbau forcieren. Aber zurück zum fehlenden Respekt.

Mit dem sozialen Schmiermittel „Respekt“ beschäftigt sich Niels van Quaquebeke. Er ist Leiter der Respect Research Group an der Universität Hamburg. Die Gruppe aus Wissenschaftlern verschiedener Fachbereiche erforscht die Funktion von Respekt in der Gesellschaft und entwickelt Modelle, wie der respektvolle Umgang beispielsweise innerhalb von Unternehmen oder in der Schule verbessert werden kann. Auf die Frage, ob eine Welt ohne Respekt möglich ist antwortete er wie folgt:

„Respekt ist das gesellschaftliche Schmiermittel, ohne dass ständig Reibung entstehen würde. Wir töten einander ja nicht deshalb nicht, nur weil es Gesetze gibt, die es uns verbieten, sondern weil wir einander meist als gleichwertig ansehen. Im Großen und Ganzen respektieren wir einander. Ohne diesen sozialen Schmierstoff würden wir die Errungenschaften der Zivilisation verlieren. Ich möchte mir eine Welt ohne Respekt nicht vorstellen wollen.“

Wird der Respekt, insbesondere vor Autoritäten heutzutage nicht mehr genügend vermittelt??

Früher wurde die Konfrontation mit der Polizei gemieden, heute wird sie teilweise gezielt gesucht. Auch ein Ergebnis der nicht mehr schuldangemessenen Strafen. Das Strafsystem befindet sich in einer gefährlichen Schieflage. Man braucht sich doch nur die Urteile deutscher Gerichte anzuschauen, unter Abschreckung verstehe ich etwas anderes. Verfahren dürfen nicht mehr wegen Geringfügigkeit oder gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt werden. Die Strafrahmen müssen endlich mal ausgeschöpft werden. Es nützt keine Erhöhung des Strafrahmens wenn der Richter doch nur die Mindeststrafe ausspricht.

In ihren Sonntagsreden sind sich stets alle einig, die Gewalt gegen Polizeibeamte muss gesellschaftlich stärker geächtet werden. Mir fehlt jedoch die konsequente Umsetzung. Hier ist die Justiz am Zug.

Guido Steinert,
Mitglied im GLBV


LBV-SITZUNG

Die zweitägige Sitzung der Landesbezirksvorstandes (LBV) fand am 22. und 23.9. in Peißen bei Halle statt.

In der gewohnten Umgebung des Ramada-Hotels wurde die Versammlungsleitung wieder in die Hände von Kollegen Uwe Spallek gelegt. Nach der Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten LBV-Sitzung berichtete der Landesvorsitzende, Uwe Petermann, von der letzten Bundesvorstandssitzung.

Als erstes erhielten wir einen kurzen Überblick über die aktuellen Probleme in Thüringen. Neben den Dauerthemen Fußball und Gewalt, Eurokrise und Kennzeichnungspflicht war die bundesweite gute Mitgliederentwicklung eine erfreuliche Nachricht. Gerade bei der Kennzeichnungspflicht bat Kollege Petermann, aktiv auf Landtagsabgeordnete zuzugehen und unsere Position zu erläutern.

Die neue Beurteilungsrichtlinie wurde anschließend analysiert (siehe Seite 1). Die Stellungnahme zum Polizeischutz für rechtsextreme Veranstaltungen (DP 09/11 Seite 4-5) wird demnächst veröffentlicht und soll zu einem Beschluss des DGB zum Gewaltverzicht führen.

Unterstützt von Gerald Friese von der FH Polizei berichtete Jürgen Naatz von der Arbeitsgruppe „Werbung“ und den Veranstaltungen zu den Neueinstellungen in Aschersleben. Dass das Werbe- und betreuungskonzept funktioniert, zeigt die große Anzahl neu geworbener Mitglieder.

Von den Anschreiben an alle Kollegen, die von der LBP in die Behörden versetzt wurden gibt, eine positive Resonanz im Land.

Liane Bosse berichtete als Vorsitzende des FA „Tarif“ von der letzten Sitzung. Dort wurde die Vorgehensweise bei den anstehenden Tarifverhandlungen besprochen und eine Befragung aller Tarifbeschäftigen beschlossen.

Der LBV befasste sich außerdem mit Vorschlägen für Satzungsänderungen, um die Stellung der Kreisgruppen im Landesbezirk zu festigen und diese besser in die Arbeit der GdP einzubeziehen. Damit wurde ein Auftrag des 6. Landesdelegiertentages erfüllt. Diese und die Personalveränderungen im Geschäftsführenden Landesvorstand (GLBV) machen eine außerordentlichen Landesdelegiertentag notwendig, der am 4. November stattfinden wird.

Als Kandidaten für den Landesschriftführer wurde Guido Steinert (LBP) und als sein Stellvertreter Ingo Neubert (BG PD Nord) gewählt.

Die Landeskassiererin, Vera Ruppricht, stellte den Entwurf des Haushaltsablusses 2010 und den Haushaltsplanentwurf 2012 vor und stellte beides zur Diskussion.

Zum Abschluss wurden noch die restlichen Termine für 2011 besprochen, von denen der 4. GdP-Ball am 3. Dezember sicherlich das Highlight

Jens Hüttich,
Landesredakteur


JUNGE GRUPPE - Gefällt mir! – Junge Gruppe jetzt im Facebook aktiv

Seit wenigen Tagen ist die Junge Gruppe im weltweit größten sozialen Netzwerk aktiv. Einfach in der Suchmaske „Junge Gruppe Sachsen-Anhalt“ eingeben und so gelangt ihr auf direktem Wege zu unserer eigenen Facebookseite. Dort findet ihr alles Wissenswerte über uns. Wir informieren über aktuelle Veranstaltungen, geplante Projekte und wichtige Neuerungen im Zusammenhang mit dem Polizeiberuf. Also, schaut einfach vorbei und vergesst nicht den „I like“-Button zu drücken.

Rico Grunert


KREISGRUPPE JERICHOWER LAND - Kaliwerkbesichtigung

Bereits am 17.06.2011 besichtigten die Kolleginnen und Kollegen der Kreisgruppe Jerichower Land das Kaliwerk in Zielitz.

Mit kompetenter Betriebsführung durch Hr. Hollenbach, dem unser besonderer Dank gilt, konnte ein mehr als interessanter Einblick in die Salzgewinnung und die -verarbeitung bis hin zum fertigen Endprodukt (Speisesalz, Streusalz u.v.m.) gewonnen werden.

Anschließend wurde die Möglichkeit wahrgenommen, den „Kalimandscharo“ unter fachmännischer Führung zu erklimmen. Nach dem mehr als zweistündigem Aufstieg auf den weithin sichtbaren, weiß-leuchtenden Kaliberg (115 m) konnten die Kolleginnen und Kollegen aus der „Vogelperspektive“ über die Reviergrenzen hinaus bis hin zum Brocken blicken.

Nach dem Abstieg ließen alle den für manchen doch recht anstrengenden Tag bei einem gemütlichen gemeinsamen Abendessen ausklingen.

Thomas Reppin,
Kreisgruppe Jerichower Land


AUSGLEICH FÜR URLAUB VOR PENSIONIERUNG

Für viele Kolleginnen und Kollegen ist es ein Problem, das sie in die Pension gehen, obwohl sie ihren Urlaubsanspruch nicht vollständig realisieren können.

Insbesondere, wenn vor dem Eintritt in den Ruhestand Urlaubsansprüche bestehen, die aus krankheitsbedingten Gründen nicht genommen werden konnten, ist es bisher so gewesen, dass der Dienstherr diese Ansprüche nicht ausgeglichen hat. Für aktive Beamte besteht entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes schon seit einiger Zeit die Festlegung, dass krankheitsbedingt in einem Urlaubsjahr nicht genommener Urlaubsansprüche nicht mehr verfallen können.

Nunmehr ist nur noch streitig, ob diese Regelung auch für Beamte gilt, die in den Ruhestand gehen. Derzeit ist vor dem VG Halle unter dem Aktenzeichen 5 A 121 /11 HAL ein Verfahren mit genau diesem Streitgegenstand anhängig. Das Gericht hat das Verfahren jedoch wegen Vorgreiflichkeit eines anderen Verfahrens, welches dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt worden ist, ausgesetzt. Dabei handelt es sich um das Verfahren um den Beschluss des VGs Frankfurt vom 25. Juni 2010 zu dem Aktenzeichen 9 K 836/10.F. Das VG Frankfurt hat die entsprechende Europarichtlinie auch für Beamte für anwendbar erklärt und will einem Kollegen den Urlaubsabgeltungsanspruch zusprechen.

In Anbetracht des sich dem Ende nähernden Jahres ergibt sich für ähnliche Fälle die Problematik der Verjährung. Für den Fall, dass KollegInnen aus den Urlaubsjahren 2008 bis 2011 noch Urlaubsansprüche geltend machen können, die sie krankheitsbedingt nicht vor dem Eintritt in die Pensionierung realisieren konnten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Nur dann kann im Falle des positiven Ausgangs des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für diese Urlaubsjahre noch eine Abgeltung erfolgen.

Nähere Informationen dazu werden über das Landesbüro erteilt, welche auch einen entsprechenden Musterantrag bereithalten.

Frank Schröder


JUNGE GRUPPE - Du hast einen Traum - Erfolgreiches Bewerbertraining

Am 28. September fand im Hotel Wippertal in Ilberstedt das erste Bewerbertraining für potentielle Neueinsteiger in den Polizeiberuf statt.

Drei junge Männer folgten dem Ruf der GdP und löcherten die Veranstalter mit verschiedenen Fragen zur Bewerbung sowie dem Studium bzw. der Ausbildung an der Fachhochschule in Aschersleben.

Neben dem Landesvorsitzenden Uwe Petermann, welcher als Schirmherr der Veranstaltung agierte, waren natürlich auch wir von der Jungen Gruppe vertreten und gaben unsere Erfahrungen und Erlebnisse zum Besten. Nach zwei doch eher kurzweiligen Stunden war der Wissensdurst gestillt und alle Beteiligten konnten mit neuen wichtigen Erkenntnissen den Heimweg antreten.

Auch in naher Zukunft sollen weitere Bewerbertrainings stattfinden. Wo und in welcher Form, das erfahrt ihr auf der Homepage der GdP Sachsen-Anhalts oder telefonisch unter 0391/6116010.

Rico Grunert,
Vorstand der Jungen Gruppe


SENIORENTERMINE

Seniorengruppe PD Ost


    Bereich Dessau-Roßlau
      Veranstaltungstermine
        am 25.11.2011 jeweils um 17.00 Uhr in der „Sportlerklause Kunze“ in Dessau-Roßlau, Kreuzbergstr. 179
    Bereich Bitterfeld
      Veranstaltungstermine
        am 23.11.2011 von 14.00 bis 16.30 Uhr auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf und 15.12.2011 um 18.00 Uhr Jahresabschlussfeier im "Othma-Haus" in Sandersdorf
    Bereich Wolfen
      Veranstaltungstermine
        am 08.11.2011 um 15.00 Uhr in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen und am 10.12.2011 um 18.00 Uhr Jahresabschlussfeier in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen
Seniorengruppe PD Nord

    Kreisgruppe PD Haus
      Versammlungstermine
        am 21.11.2011 und am 12.12.2011 jeweils um 14.00 Uhr im Servicecenter Sudenburg der Volkssolidarität, Halberstädter Str. 115, Straßenbahn Linie 1 und 10 bis Eiskeller Platz.
    Bereich Aschersleben-Staßfurt
      Versammlungstermine
        am 07.11.2011 und am 12.12.2011 (Jahresabschlussfeier) jeweils um 15.00 im Hotel "Stadt Aschersleben" in der Herrenbreite 17 in Aschersleben.
Seniorengruppe PD Süd

    Bereich Saalekreis
      Veranstaltungstermine
        am 17.11.2011 13:00 Uhr in Merseburg, Querfurter Str., in der Gaststätte "Zur Gartenlaube". Themen: Auswertung des außerordentlichen Delegiertentages vom 04.11.2011 und andere Fragen. Ansprechpartner: Kollege Grube, Tel. 034605 45956 oder 01520 8872400
Alle Seniorenvertreter werden gebeten, die Termine für 2012 an die Landesredaktion zu senden!

Die Landesredaktion


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