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Brief an Finanzminister

Gesprächstermin zeitnah gefordert

Magdeburg.

Die GdP sieht immer noch Klärungsbedarf bei dem Umgang mit dem § 14a BeamtVG und bei der Altersteilzeit. Dazu haben wir den Finanzminister angeschrieben und um einen Termin gebeten.

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit seinen Entscheidungen vom 06.03.07 und 03.07.07 hinsichtlich der vorübergehenden Besoldungserhöhung nach § 14 a bedeutsame Entscheidungen getroffen.
Da bereits Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei entsprechende Nachzahlungen erhalten haben, werden wir uns dafür einsetzen, dass den Beamtinnen und Beamten die Zahlungen aufgrund der neuen Rechtsprechung nicht mehr vorenthalten werden.

Wir werden deshalb mit dem Finanzminister dieses Problem erörtern.

Viele Tarifbeschäftigte haben einen Altersteilzeitvertrag nach der Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben, um bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Rentenminderung in Rente gehen zu können.

Aufgrund der letzten Änderungen im Einkommensteuergesetz über die Besteuerung von Abfindungen und Einmahlzahlungen werden die Steuerzahlungen für die Beschäftigten weitaus höher ausfallen als bei Vertragsabschluss angenommen. In Einzellfällen werden bis zu sechs Monatsgehälter vor ihrem Ausscheiden einbehalten.

Beschäftigte mit geringem Einkommen können diese hohen Belastungen nicht tragen.

Wir werden mit dem Finanzminister auch dieses Problem erörtern und über alternativen Lösungen sprechen.

Schreiben MF 31.7.pdfFlugblatt SR MF 3.8.pdf

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