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"Gut, dass es uns als Tarifpartner gibt!"

Grundsätzliche Einigung bei den Tarifverhandlungen

Magdeburg.

Bei den Tarifverhandlungen gab es am 24. November 2011 die grundsätzliche Einigung für den Abschluss eines Altersteilzeit – TV und die Änderung des derzeit geltenden Teilzeit- TV. Konkret haben die Tarifpartner folgendes vereinbart:

Altersteilzeit:
Die Einigung erfolgte auf der Basis des Entwurfs des Finanzministerium vom 10.11.2011 mit folgenden Maßgaben:

1. Es wird sichergestellt, dass eine Zahlung von 83 % des Nettoentgeltes er-folgt, die dynamisiert wird.

2. Es wird sichergestellt, dass es nur die beiden Möglichkeiten der durchgängigen Teilzeit oder des Blockmodells (50 : 50) gibt.

Die Altersteilzeit muss vor dem 1.1.2017 mit der aktiven Phasen begonnen sein.

Teilzeit- TV:

Die Laufzeit wird bis zum 31.12.2016 verlängert. Spätestens bis zu diesem Termin muss die Teilzeit angetreten sein.

Die eingesparten Mittel werden in den Jahren 2012 und 2013 zu 15 % reinvestiert, ab dem Jahr 2014 zu 20 %. Die Verwendung erfolgt in erster Linie für die Ausbildung und nachfolgende Übernahme für mindestens 2 Jahre in eine Vollzeitstelle.

Das Finanzministerium wird sich für eine hohe Genehmigungsquote einzusetzen.

Beide Seiten vereinbarten, dass es während der Laufzeit der Tarifverträge keine Erhöhung der Arbeitszeit nach beamtenrechtlichen Regelungen gibt.

Die Parteien werden in einer gemeinsamen Erklärung deutlich machen, dass die beiden Tarifverträge Bestandteil von Maßnahmen von demografischen Entwicklungen sind. Darüber hinaus halten beide Seiten Initiativen in den Bereichen Gesundheitsmanagement, und alterns- und altersgerechtes Arbeiten sowie Wissenstransfer für notwendig.

Es wird das Inkrafttreten des Altersteilzeittarifvertrages bzw. der Änderungen des Teilzeit- TV zum 1.2.2012 angestrebt.

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