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Gespräche mit dem Innenminister

Erstverwendungsorte der FH-Absolventen

GdP, wir setzen uns für alle ein - Wir sind (KRIMINAL)POLIZEI!

Magdeburg.

GdP führte Gespräche mit dem Innenministerium zur Bekanntgabe und fachspezifischen Erstverwendung in den Dienststellen des Landes

Es ist nicht neu, aber es wiederholt sich halbjährlich vor der Versetzung der zukünftigen Absolventen der Fachhochschule der Polizei Sachsen-Anhalts: Der Termin der Bekanntgabe der Erstverwendungen in den zukünftigen Polizeibehörden des Landes. Diesem wird entgegengefiebert, da er sich für viele Absolventen als ein tiefer Einschnitt ihre Lebensplanung darstellt und eines zeitlichen Vorlaufs bedarf. So müssen beispielsweise in der Nähe der neuen dienstlichen Standorte Wohnungen gesucht, bestehende Mietverträge gekündigt, der Umzug geplant und organisiert, Kindertagestätten oder Schulen sowie erforderlichenfalls sogar neue Arbeitsplätze für PartnerInnen gesucht werden.
Es herrscht nach einem in dieser Woche geführten Gespräch des Landesvorsitzenden der GdP LSA Uwe Bachmann und Rolf Gumpert als Vorstandsmitglied des Polizeihauptpersonalrates mit dem Innenministerium nunmehr Einvernehmen, die jetzigen Absolventen 2020 unmittelbar und zeitnah über ihre zukünftige Einsatzbehörde, in der die Erstverwendung geplant ist, zu informieren.
Die Gewerkschaft der Polizei LSA interveniert seit Jahren beim Innenministerium und an der Fachhochschule gegen die zu späte Mitteilung über die Erstverwendung. Ein Ziel wird es sein, eine dauerhafte Vereinbarung mit dem Innenministerium und der Fachhochschule zu treffen. Zukünftige Absolventen sollen wenigstens vier Monate vor ihrer Erstverwendung darüber Bescheid erhalten, Härtefälle müssen berücksichtigt werden!
Dabei spielt für unsere Absolventen nicht nur der Ort der Verwendung eine wesentliche Rolle sondern auch das künftige Einsatzgebiet (Einsatzdienst/ Bereitschaftspolizei/ Kripo).
GdP, wir setzen uns für alle ein - Wir sind (KRIMINAL)POLIZEI!
Ein wichtiges Thema war zudem die fachlich, kriminalpolizeiliche Vertiefung im absolvierten Studium. Diese neu eingeführte Variante, geneigte Absolventen in einem kriminalpolizeilich Modul erweitert für die „K“ auszubilden, sollte auch in der Erstverwendung berücksichtigt werden. So ist es nicht zuletzt aufgrund der Bedarfe in den Dienststellen nur folgerichtig, diese Gruppe der Absolventen als Kriminalkommissarinnen bzw. Kriminalkommissare in den Dienstbereichen der Kriminalpolizei einzusetzen (aber dann eben auch Erfahrungen in den schutzpolizeilichen Bereichen zu sammeln).
Das Innenministerium sicherte Bachmann und Gumpert zu, dass mit entsprechendem Erlass die Forderungen nach umgehender Mitteilung und fachspezifischen Einsatz umgehend ergeht.
Danke für EUER Vertrauen und EURE Stimme!
Der Landesbezirksvorstand

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©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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