Die GdP informiert über die Geltendmachung zur amtsangemessenen Alimentierung
Form der Einreichung der Widersprüche

Aus gegebenem Anlass möchten wir Euch empfehlen, dass die Einlegung des Widerspruchs per Einschreiben mit Nachweis oder per Fax mit Sendeprotokoll erfolgen sollte, da nunmehr mitgeteilt wurde, dass die Versendung per E-Mail nicht anerkannt wird.
Hintergrund:
Hintergrund:
Mit Urteil (L 11 AS 632/20) vom 04. November 2021 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.
Der Landesvorstand