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GdP legt Sprungrevision ein!

Neue Entwicklung in Sachen § 14a

Magdeburg.

Mit Schreiben vom 18.12.2007 teilte uns die OFD Magdeburg mit, dass sie mit der Einlegung der Sprungrevision gegen das Urteil des VG MD vom 22.11.2007 (Az.: 5 A 15/07 MD) einverstanden ist.

Vorausgegangen war ein für die Betroffenen negatives Urteil zur amtunabhängigen Versorgung. Dagegen werden wir natürlich in Revision gehen.
Die GdP hatte in mehreren Gesprächen mit den Zuständigen im MF die Beschleunigung des weiteren Gerichtsverfahrens erreicht.

Damit überspringen wir die Instanz des Oberverwaltungsgerichtes und befinden uns in der gerichtlichen Instanz, die mit ihrem Urteil von 2005 eine höhere Versorgung für Pensionäre festgelegt hatten.

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