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Gemeinsames Vorgehen gegen Gewalt bei Fußballspielen

Spitzengespräche des Innenministerium mit FCM und HFC zur Saison 2010/2011

Magdeburg/Halle.

Sachsen-Anhalts Fußballer in Magdeburg und Halle stehen in der jüngst begonnenen Saison 2010/2011 neben den sportlichen Herausforderungen auch vor der Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit der Polizei zur Eindämmung von Gewalt und zur Erhöhung der Sicherheit innerhalb und außerhalb des Stadions beizutragen.

Aus diesem Grund hatte sich Innenminister Holger Hövelmann mit dem Präsidenten des 1. FC Magdeburg, Volker Rehboldt, zum Spitzengespräch getroffen. Innenstaatssekretär Rüdiger Erben traf einige Stunden zuvor den Präsidenten des Halleschen FC, Dr. Michael Schädlich.
In dem abschließenden Pressegespräch am 18.08.2010 in der MDCC- Arena Magdeburg, betonte der Innenminister das Ziel der Gespräche. Er will gemeinsam mit den Verantwortlichen der Polizei den präventiven Gedanken zur Eindämmung von Gewalt stärken.

In seinen Ausführungen verwies er auf die Vorreiterrolle der GdP und der Landesbereitschaftspolizei, die bereits zu Beginn des Jahres auf die Fans beider Mannschaften zugegangen waren. Beide hatten zum Anti–Gewalt-Cup in Form eines Hallenfußballturniers als erster Schritt für eine bessere Kommunikation zwischen Polizei und Fußballfans eingeladen. Nach dem Turnier sprachen sich alle Beteiligten für eine Fortführung der Gespräche und von gemeinsamen Veranstaltungen aus.

Die Verstärkung des Dialoges stand auch Mittelpunkt des Pressegespräches in Magdeburg. Innenministerium, Polizei und die Vertreter des 1. FCM waren einhellig der Meinung, dass die auftretenden Problem nur gemeinsam gelöst werden können.

Auf die Frage eine Journalisten widersprach der Innenminister Ideen, Fußballvereine an den Kosten für die Polizeieinsätze zu beteiligen. Der Präsident des 1.FCM verwies auf die schon jetzt hohen Kosten, die der Verein für die Sicherheit im Stadion ausgibt.

Aus Sicht der GdP, ist dem nur zuzustimmen. Eine Haftung der Vereine für die Kosten von Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Fußball wäre grundgesetzwidrig und mit dem Auftrag der Polizei unvereinbar.

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