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Erfolgreiche GdP-Protestaktion!

Heute beschloss der Landtag Sachsen-Anhalt neue Regelungen im Landesbesoldungsgesetz - Vorgriffszahlungen erfolgt!

Magdeburg.

Im Juni 2019 legt die Landesregierung den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 dem Landtag zur Abstimmung vor. Ziel war die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ...(TV-L) vom 2. März 2019.

Im Juni 2019 legt die Landesregierung den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2019/2020/2021 dem Landtag zur Abstimmung vor. Ziel war die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder ...(TV-L) vom 2. März 2019.
Der Entwurf des Landesbesoldungs- und Landesversorgungsgesetzes 2019/2020/2021 war in den Landtag mit folgenden wesentlichen Regelungen eingebracht (Drs. 7/4475) worden.

    · Erhöhung der Dienstbezüge der Beamtinnen und Beamten sowie der jeweiligen Versorgung zugrunde liegenden Bezügebestandteile der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 1. Januar 2019 und 01. Januar 2020 um jeweils 3,2 v.H. und zum 01. Januar 2021 um 1,4 v.H. (Auszug) sowie

    · Erhöhung der Anwärtergrundbeträge zum 01. Januar 2019 und zum 01. Januar 2020 um jeweils 50 Euro.


Der Finanzausschuss des Landtages von Sachsen-Anhalt hatte sich damit einverstanden erklärt, dass auf die im Gesetzentwurf vorgesehenen Erhöhungen ab dem Zahlmonat September 2019 als Vorgriffszahlungen rückwirkend zum 1. Januar 2019 erfolgen.

An unseren weiteren Forderungen im Hinblick auf die Beförderungspraxis insbesondere der unbedingten Auflösung des Beförderungstaus bleiben wir am Ball!

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