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Gegen die Benachteiligung der Senioren beim 3. Entlastungspaket

Mehr Unterstützung für Pensionäre gefordert

Magdeburg.

Die GdP erwartet ein deutliches Zeichen unserer Landesregierung für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger unseres Landes

Das am Wochenende von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte dritte Entlastungspaket beinhaltet auch die Zahlung einer Energiepreispauschale an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger:innen des Bundes. Jedoch enthält das Entlastungspaket keinerlei Regelungen bezüglich der Zahlung einer Energiepauschale für die Versorgungsempfänger:innen in den Ländern und Kommunen.
Bereits bei der Zahlung der Corona Prämie wurden Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger nicht berücksichtigt. Somit sind in den letzten Monaten schon keine Kompensationen für die galoppierende Inflation geschaffen worden.
Am Wochenende kündigte die Bundesregierung an, dass lediglich die Rentnerinnen und Rentner sowie die Versorgungsempfänger:innen des Bundes zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.
Kein Hinweis darauf, dass über diesen Bezugskreis hinaus auch die Gruppe der Versorgungsempfänger:innen auf Länder- sowie Kommunalebene eine solche Pauschale bekommen sollen.
Die Gewerkschaft der Polizei erwartet ein schnelles und deutliches Signal unserer Landesregierung, wonach auch unsere Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Energieprämie erhalten.
Erste Länder haben sich bereits geäußert: Die Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein Monika Heinold am Montagabend hierzu: „Demzufolge ist es konsequent, wenn wir diese Pauschale nun auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zahlen.“
Es ist keineswegs zu akzeptieren, dass sie als gleichermaßen Betroffene erneut befürchten müssten, bei einer Energieprämie leer auszugehen.
Das Land ist in der Pflicht der Fürsorge!

Der Landesvorstand
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