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Pressemeldung

Handybeschlagnahme bei Polizeibeamten der Landesbereitschaftspolizei im Rahmen der Vorwürfe rechter WhatsApp Gruppe war rechtswidrig

Wir setzen uns für euch ein

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
Magdeburg.

In einem kürzlich ergangenen Beschluss der 5. Großen Strafkammer des Landgerichtes Magdeburg wurde nunmehr deutlich, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Magdeburg anlässlich der Durchsuchung und Sicherstellung von Mobilfunktelefonen von Polizeibeamten rechtswidrig war.

Vorausgegangen war eine am 18. November 2020 erfolgte Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Magdeburg bei Kollegen der Landesbereitschaftspolizei, in deren Folge Mobiltelefone sichergestellt wurden. Dieses Vorgehen begründete sich auf eine anonyme Strafanzeige wegen vorgeblichen Verdachtes des Verwendens von Kennzeichnen verfassungswidriger Organisationen in einer WhatsApp Gruppe.
Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt kündigte damals bereits an, diese strafprozessualen Maßnahmen rechtlich prüfen zu lassen. Nun steht es schwarz auf weiß: die Maßnahme war rechtswidrig!
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat ihrerseits bereits im Frühjahr 2021 das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Alles deutet darauf hin, dass die Justiz hier vorschnell und ohne hinreichende Beweismittel agiert und zahlreiche Polizeibeamte damit in den Verruf der Begehung einer für den Polizeiberuf schwerwiegenden Straftat gebracht hat. Es wäre hier angebracht gewesen, die Vorwürfe sachgerecht zu beurteilen und nicht sofort mit rechtswidrigen strafprozessualen Maßnahmen zu agieren.
Immer wieder zeigt sich, dass unsere Polizeibeamtinnen und -beamte aufgrund haltloser Vorhalte ”vorverurteilt” werden.
Um es noch einmal deutlich zu machen, rechtsradikales Gedankengut hat keinen Platz in der Polizei. Die Polizei, ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, hat hier sehr hohe Maßstäbe.
Vorwürfe, wie wir sie hier erfahren haben, scheinen gern in das Schema einiger Polizeigegner zu passen, sollten aber nicht die Justiz animieren, rechtswidrige strafprozessuale Maßnahmen gegen Polizeibedienstete durchzuführen. Es bleibt letztlich immer die Frage, wie die zu Unrecht beschuldigten Kollegen menschlich und beruflich damit klarkommen.
Der Landesvorstand

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