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Alimentation

Stellungnahme zum Entwurf eines BesVersÄnderG

Magdeburg.

Nach der ersten Kritik und den Demonstrationen der GdP liegt jetzt ein überarbeiteter Gesetzentwurf zur Änderung der Besoldung bzw. Versorgung vor. Nach unserer Auffassung erfüllt auch dieser Gesetzentwurf nur ganz knapp die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Weil die Berechnung so knapp kalkuliert ist, könnte auch diese Besoldungsberechnung rechtswidrig sein

Das Bundesverfassungsgericht hat es nicht abschließend geregelt, so dass dem MF diese Möglichkeit offen stand.
Offensichtlich will das Land, dass erst wieder Gerichte klären, ob auch diese Alimentation verfassungskonform ist.

Die Höhe der Nachzahlungen ist ein Schlag ins Gesicht der Landesbediensteten, wenn wir sehen, welche Beträge unser Nachbarland Sachsen zahlt.


Danke Sachsen-Anhalt für nichts!

PS. In der Stellungnahme wurde außerdem durch die GdP angeregt, Fehler der Verwaltung bei der Übertragung einer Amtszulage für das Amt A 9 in der Vergangenheit zu heilen. Außerdem wurde angeregt, dass die unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen für Versorgungsempfänger in Höhen zwischen 450 Euro bzw. 400 Euro endlich für alle auf 450 Euro anzuheben sind. Beiden Vorschlägen wurde im Gesetzentwurf gefolgt.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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