„Gut, dass es uns gibt!“ - als starker Tarifpartner - GdP erkämpft langfristige Arbeitsplatzsicherung
Landesvorsitzender der GdP unterzeichnet Tarifvertrag
Tarifverträge veröffentlicht
Die Laufzeit des Tarifvertrages beginnt am 1.1.2010 und endet am 31.12.2013. Die Absenkung erfolgt lediglich in den Jahren 2010 und 2011. Für die Jahre 2012 und 2013 wurde ein Kündigungsschutz ohne Absenkung des Entgeltes und der Arbeitszeit erreicht.
Gleichzeitig wurde ein weiterer Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung für die Jahre 2010 bis 2013 abgeschlossen. Danach können Tarifbeschäftigte eine freiwillige Teilzeitbeschäftigung bis zu 7,5 % auch für die Jahre 2012 und 2013 abschließen.
Das bedeutet im Klartext:
· Absenkung für weitere zwei Jahre (2010 und 2011),
· verlängerter Kündigungsschutz bis zum 31.12.2013
· sowie einen Teilzeittarifvertrag zum Abschluss individueller Vereinbarungen.
Vor der letzten Verhandlungsrunde waren sich die Verhandlungspartner nicht über die Absenkungsdauer und die Dauer des Kündigungsschutzes einig. Es gab zu diesem Zeitpunkt zwei Varianten mit einer Dauer des Kündigungsschutzes von jeweils drei bzw. vier Jahren.
Die GdP hat sich im Interesse der Beschäftigten beharrlich dafür eingesetzt, dass die Dauer des Kündigungsschut-zes nicht für drei sondern für vier Jahre vereinbart wurde.
Damit sind die Arbeitsplätze bis Ende 2013 gesichert