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Tarif-Info 2013

Mindestbetrag? Sockelbetrag?
Festbetrag? Einmalzahlung?
Wo liegen die Unterschiede?

Wir erklären die Forderungen

Magdeburg.

In der Tarifrunde 2012 beispielsweise forderten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine Erhöhung der Tarifentgelte um 6,5 % bzw. einen Betrag von mindestens 200 €.
Was bedeutet Mindestbetrag? Und worin liegt der Unterschied zum Sockelbetrag, zum Festbetrag und zur Einmalzahlung?

Mindestbetrag
Damit ist gemeint, dass eine (lineare) Tariferhöhung mindestens einen bestimmten Euro-Betrag erreichen muss (lineare Tariferhöhung: hier werden die Entgelte um den gleichen prozentualen Satz erhöht). Der Mindestbetrag wird oft mit einer linearen Forderung kombiniert (z. B. 6,5 % bzw. 200 € Mindestbetrag). Sollte sich diese Kombination als Tarifergebnis durchsetzen, greift der Mindestbetrag, solange dieser höher ist als die lineare Tariferhöhung.

Mit einem Mindestbetrag werden die unteren Entgeltgruppen begünstigt, da diese allein bei einer linearen Erhöhung von beispielsweise 6,5 % nicht den Betrag von 200 € erreichen würden.

Sockelbetrag

Vorsicht! Der Sockelbetrag wird oft mit dem Mindestbetrag verwechselt. Beim Sockelbetrag handelt es sich um einen festen Betrag, der in gleicher Höhe allen Beschäftigten gezahlt wird. Auch der Sockelbetrag fließt in die Entgelttabelle ein. Sollte es neben dem Sockelbetrag

noch zu einer prozentualen Tariferhöhung kommen, wird in der Regel zunächst der Sockelbetrag auf die Tabelle gerechnet und die prozentuale Tariferhöhung auf dem Sockelbetrag aufbauend berechnet. Der Sockelbetrag bewirkt eine prozentual stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen, daher wird er als „soziale Komponente“ bezeichnet.

Festbetrag

Der Festbetrag ist ein Betrag, der „allein“ gefordert wird, sich aber genauso wie der Sockelbetrag auswirkt. Der Festbetrag ist ebenfalls ein einheitlicher Euro-Betrag, der in die Entgelttabelle eingerechnet wird. Hier gibt es jedoch keine weitere prozentuale Tariferhöhung, die dann auf diesen festen Betrag gerechnet wird. Auch der Festbetrag bewirkt eine relativ stärkere Anhebung der unteren Entgeltgruppen.

Beim Festbetrag handelt es sich um eine selten erhobene Tarifforderung.

Einmalzahlung

Oft wird statt des Mindest-, Sockel- oder Festbetrages eine Einmalzahlung neben der prozentualen Tariferhöhung vereinbart. Einmalzahlungen führen nicht zu einer dauerhaften Steigerung der tariflichen Entgelte. Sie werden oft als Ausgleich für eine längere Laufzeit des Tarifabschlusses vereinbart oder weil der Tarifvertrag bereits abgelaufen ist, der Abschluss tatsächlich aber erst einige Monate später erfolgt und nicht rückwirkend gilt. Beispiel: Der Tarifvertrag ist zum Ende des Vorjahres abgelaufen, die Verhandlungen dauern jedoch bis Ende März. Dann kann für die drei Monate Januar bis März, die der Tarifvertrag nicht zurückwirkt, eine Einmalzahlung vereinbart werden. Einmalzahlungen sind in der Regel nicht Forderungsbestandteil von Gewerkschaften, sondern eine klassische Kompromisslösung.


Hier gibt es das Flugblatt als PDF-Datei

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