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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Februar 2005 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698



Feuer vor dem Landtag

Die GdP Sachsen-Anhalt hatte weitere Aktionen angekündigt und sie hielt Wort. Der Landtag von Sachsen-Anhalt erlebte eine zweite Mahnwache während der Beratungen zum so genannten Doppelhaushalt 2005/2006 am 16.und 17. Dezember 2004.

Mit reicht´s, ich mach mit

Unter diesem Motto hatte die GdP gemeinsam mit der DPolG und dem BDK während der Sitzung des Landtages im Dezember zu einer Mahnwache aufgerufen.

Massen- und Eilpetition

Gesetz missachtet oder nur nicht gewusst?

Beamte im Ruhestand waren über die Steueränderung und ihre falschen Bezüge zu Beginn des Jahres 2005 ziemlich schockiert und wirklich sehr verärgert! Die Vergünstigungen der dritten Stufe der Steuerreform waren angekündigt, ...

Bei Skat und Rommé Kollegen kennen gelernt

Der gemeinsame Skat- und Romméabend der GdP-Bezirksgruppe des LKA Ende vergangenen Jahres hat allen Anwesenden sehr viel Spaß gemacht.

Der Weihnachtsmann konnte sogar zaubern

Kinderfeindlichkeit ist schon seit langer Zeit ein politisches Thema. Die GdP-Bezirksgruppe des Landeskriminalamtes hält sich nicht damit auf, als nur darüber zu reden.

Ehrenmedaille für Günther Martens

Auf dem 5. Ordentlichen Landesdelegiertentag des Landesbezirkes Sachsen- Anhalt wurde auch bekannt gegeben, dass auch dem Kollegen Günther Martens, Ehrenvorsitzender der Landesseniorengruppe, diese Medaille verliehen wurde.

Hallenser Seniorentermine

BILDUNGSANGEBOTE - Seminarplan 2005



Feuer vor dem Landtag

Magdeburg. Die GdP Sachsen-Anhalt hatte weitere Aktionen angekündigt und sie hielt Wort. Der Landtag von Sachsen-Anhalt erlebte eine zweite Mahnwache während der Beratungen zum so genannten Doppelhaushalt 2005/2006 am 16.und 17. Dezember 2004.

Während dieser Beratungen sollte auch über das Weihnachtsgeld für die Landesbeamten bzw. über die fast vollständige Streichung dieses Weihnachtsgeldes beraten und abgestimmt werden.

Schon während der Beratungen des Finanzausschusses des Landtages am 23.November 2004 hatte die GdP und die anderen Berufsvertretungen der Polizeibeschäftigten mit einer Mahnwache unter der Losung „Hände weg vom Weihnachtsgeld“ gegen die faktische Abschaffung der Sonderzuwendung protestiert (Siehe Berichterstattung in der DP 1/2005, Landesteil S. 3). Nun sollte das Plenum des Landtages dem Haushalt und damit der vom Finanzausschuss empfohlenen Streichung des Weihnachtsgeldes zustimmen. In Presseberichten hatte die Regierungskoalition von CDU und FdP ihre Absicht bekräftigt, diese Maßnahme wie beschlossen, im Landtag durchzudrücken. Die Mehrheitsverhältnisse ließen an dieser Absicht kaum Zweifel zu, trotzdem wollten die GdP und die anderen Polizeigewerkschaften es den Landesparlamentariern nicht so einfach machen. Sie sollten wissen, dass die Gewerkschafter diesen Griff in ihre Taschen als Kampfansage ansehen würden.

Deshalb wurde nicht einfach nur zur Mahnwache aufgerufen, sondern ein richtiger Dienstplan entwickelt, in den sich die Kolleginnen und Kollegen eintragen konnten. Denn schließlich sollte die Mahnwache vor dem Landtag Sachsen-Anhalts am Domplatz in Magdeburg rund um die Uhr, also auch nachts, besetzt werden. Ein unübersehbares Zeichen dafür, dass es die Polizeigewerkschaften ernst meinen.

Mahnwache mit Dienstplan und Logistik

Auch die logistische Vorbereitung ließ nichts zu wünschen übrig. Neben dem schon erwähnten „Dienstplan“ hatten die Organisatoren auch für Würstchen und warme Getränke gesorgt. Damit sich die Kolleginnen und Kollegen bei dem nasskalten Wetter aufwärmen konnten, wurden direkt vor dem Gebäudeeingang in stählernen Schalen Feuer entzündet. Diese Feuer und einige Fackeln hatten natürlich auch eine symbolische Wirkung. Sie sind ein internationales Zeichen der Gewerkschaften, das bei Arbeitskampfmaßnahmen verwendet wird.

Vor dem Portal des Landtags versperren schon seit längerer Zeit Bauzäune den direkten Zugang über den Domplatz. Trotzdem gelang es den Gewerkschaftern in Gesprächen mit der Bauleitung zu erreichen, dass Fahnen und Transparente aufgestellt werden konnten. So zeigte sich der Eingang des Landtagsgebäudes am 16. und 17. Dezember 2004 im „Schmuck“ der Symbole und Losungen der drei Berufsvertretungen und Gewerkschaften der Polizei. GdP, BDK und DPolG hatten einiges an „Demomaterial“ mitgebracht und am Bauzaum bzw. der Landtagsfassade befestigt und aufgestellt. Besonders die neuartigen GdP-Aufsteller aus Stoff, die bei jedem Wetter gespannt und sichtbar bleiben, sorgten als grüne „Hingucker“ für Aufmerksamkeit bei den Straßenpassanten.

Der Bauzaun hatte außer der Absperrung noch den Nebeneffekt, dass alle Abgeordneten und Mitarbeiter des Landtages direkt an der Mahnwache und damit an den Gewerkschaftern vorbei gehen mussten. Je nach politischer Ausrichtung gab es dann mitunter kontroverse oder zustimmende Diskussionen. Besonders kennzeichnend für die politische Konzeptlosigkeit der Regierungskoalition war eine Äußerung, die der CDU-Fraktionschef Jürgen Scharf in einem Gespräch mit dem GdP-Landesvorsitzenden Karsten Schmidt machte. Er kam zu der (zu)späten Erkenntnis, die Argumente der Gewerkschaft seien richtig. Er äußerte, dass er sich den Argumenten der Gewerkschaft beuge, es aber jetzt leider für Änderungen zu spät sei.

Der gute Kontakt zu den Landtagsabgeordneten und -beschäftigten bewährte sich am zweiten Sitzungstag, dem 17.Dezember kurz vor 9 Uhr. Denn jetzt ergab sich plötzlich die Möglichkeit, eine Petition an den Ministerpräsidenten persönlich zu überreichen. Zuerst sollte dieses Schreiben nur dem Petitionsausschuss des Landtags übergeben werden. Dann sprach jedoch die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Barbara Knöfler, den Ministerpräsidenten an und er war bereit, die gemeinsame Petition von GdP, BDK und DPolG entgegenzunehmen. Die Landesvorsitzenden von GdP und DPolG sowie der stellvertretende BDK- Landesvorsitzende betraten das Landtagsgebäude und übergaben die Petition vor dem Sitzungssaal an Ministerpräsident Böhmer. Dieser äußerte, dass es auch wieder Sonderzahlungen geben könnte, wenn die finanzielle Lage des Landes dies zulasse.

Waren die Aktionen umsonst?

Das Weihnachtsgeld als Sonderzahlung für Beamte in Sachsen-Anhalt ist trotz aller Aktionen der Gewerkschaften und Berufsvertretungen bis auf Reste gestrichen worden. Waren unsere Kundgebungen und Aktionen nun sinnlos? Sicher hat die Landesregierung den Kampf um das Weihnachtsgeld gewonnen. Aber welchen Preis hat sie dafür bezahlt? Sie hat ihre politische Glaubwürdigkeit vollständig eingebüßt, denn wer wird einer Regierung noch etwas glauben, die ihre Zusicherung im Jahr 2003, dies sei eine einmalige Kürzung des Weihnachtsgeldes wenige Monate später über den Haufen wirft? Eine solche Regierungskoalition ist einfach nicht mehr wählbar, am allerwenigsten von den Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes. Das hatten selbst die Mitarbeiter des Landtags bemerkt, als sie uns ungefragt auf den „Wortbruch mit dem Weihnachtsgeld“ ansprachen.

Außerdem haben wir in Zukunft ähnliche und noch größere Angriffe auf unsere sozialen Lebensverhältnisse abzuwehren. Die Förderalismuskommission hat da erste Einblicke ermöglicht. Die öffentlichen Arbeitgeber im Land sollten wissen, auf was sie sich einlassen, wenn sie die Damenschrauben weiter anziehen wollen. Deshalb waren die Feuer vor dem Landtag nicht umsonst.

Lothar Jeschke

Mit reicht´s, ich mach mit

Magdeburg. Unter diesem Motto hatte die GdP gemeinsam mit der DPolG und dem BDK während der Sitzung des Landtages im Dezember zu einer Mahnwache aufgerufen.

Fast 200 Kolleginnen und Kollegen, einige sogar mehrfach, trafen sich zum 36-stündigen mahnenden Protest auf dem Domplatz. Mit Fahnen, Spruchbändern und zwei großen Holzfeuern machten sie auf ihre unerträgliche Situation aufmerksam.

Damit sollte das Unmögliche doch noch geschafft werden, die Mitglieder des Landtages wurden aufgefordert, von den Plänen der Landesregierung Abstand zu nehmen, das Weihnachtsgeld für die Beamten vollständig anzuschaffen

Während der Mahnwache konnten wir mit dem Ministerpräsidenten und verschiedenen Mitgliedern des Landtages sprechen. Unter anderen führten wir Gespräche mit den MdL Manfred Püchel, Bernward Rothe, Jens Bullerjahn (alle SPD), Edeltraud Rogèe, , Wulf Gallert (alle PDS) und Guido Kosmehl (FDP).

Vor dem ersten Sitzungstag des Landtages kam der Vorsitzende der CDU- Landtagsfraktion in einem Gespräch mit dem GdP-Landesvorsitzenden Koll. Karsten Schmidt zu der (zu)späten Erkenntnis, dass die Argumente der Gewerkschaft richtig seien. Er äußerte, dass er sich „den Argumenten der Gewerkschaft beugt, aber das es jetzt leider für Änderungen zu spät sei“.

Am zweiten Sitzungstag übergaben die Vorsitzenden der GdP und der DPolG, sowie der stellv. Vorsitzende des BDK am Rande der Landtagssitzung an den Ministerpräsidenten Böhmer eine Massen- und Eilpetition übergeben. Sie forderten ihn auf, die fast völlige Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamte rückgängig machen.

Zu einem interessanten Gespräch kam es mit Andreas Erholdt. Erholdt war bundesweit der erste, der die Neuauflage der Montags-Demo in Magdeburg organisierte.

Der Landesvorsitzende der sächsischen GdP überbrachte die Grüße seiner Gewerkschaftsmitglieder und wünschte uns Erfolg in unserem Kampf.

Der Landtag beschloss am 16.12.2004 mit den Stimmen den CDU und FDP die Abschaffung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten des Landes.

Uwe Petermann

Massen- und Eilpetition

An die

Vorsitzende des Petitionsausschusses

des Landtages Sachsen-Anhalt

Frau Barbara Knöfler

Domplatz 6-9

39104 Magdeburg

Magdeburg, 16./17.12.2004, Sehr geehrte Frau Knöfler,

auf Grund der anstehenden Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt bitten wir mit dieser Petition die Streichung zu verhindern. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie, sehr geehrte Frau Knöfler, dem Ministerpräsidenten Prof. Dr. Wolfgang Böhmer unsere Petition persönlich überreichen. Stellvertretend bitten wir Sie, Demonstrantinnen und Demonstranten an der Übergabe zu beteiligen. Wir fordern die Politikerinnen und Politiker des Landes Sachsen-Anhalt auf, eine Streichung des Weihnachtsgeldes nicht zu zu lassen.

Als Erstunterzeichner: Karsten Schmidt; Burkhard Kapahnke; Ladebeck, Wolfgang

Aus einer Information des Landtags Sachsen-Anhalt

"Grundsätzlich kann man sich jederzeit mit Bitten und Beschwerden an den Landtag wenden. Bitten sind Vorschläge für ein bzw. Forderungen nach einem Handeln oder Unterlassen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen; hierzu gehören auch Vorschläge zur Gesetzgebung des Landes. Als Beschwerde ist die Beanstandung eines konkreten Handelns oder Unterlassens von Ämtern, Behörden oder Einrichtungen zu verstehen, das sich für den Petenten als Fehlverhalten darstellt. ...

Jede Petition wird beschieden. Darüber hinaus kann der Petitionsausschuss dem Landtag u.a. vorschlagen, die Petition der Landesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material zu überweisen.“

Gesetz missachtet oder nur nicht gewusst?

Beamte im Ruhestand waren über die Steueränderung und ihre falschen Bezüge zu Beginn des Jahres 2005 ziemlich schockiert und wirklich sehr verärgert! Die Vergünstigungen der dritten Stufe der Steuerreform waren angekündigt, doch bei den Ruhestandsbeamten in Sachsen-Anhalt nicht angekommen. Bei den Verantwortlichen in diesem Land ist das nun wirklich nicht verwunderlich, denn schließlich waren die gerade mit dem Weihnachtsgelddiebstahl von den Beamten und ihren persönlichen Interessen wie z.B. einer Abgeordneten-Tiefgarage beschäftigt.

Was war geregelt und was ist passiert?

Bis 2040 soll eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten und Ruhegehältern erreicht werden. Deswegen wird bis zum Jahre 2040 der Versorgungsfreibetrag (bisher 40 Prozent der Versorgungsbezüge max. 3.072,- Euro ergo 256,-Euro im Monat) stufenweise auf Null abgeschmolzen. Weil man aber im Finanzministerium oder sonstwo in Sachsen-Anhalt angeblich nicht gewusst habe, wie hoch die Versorgungsfreibeträge ab Januar 2005 wären und wie viel Steuern man dem Pensionären abziehen könnte bzw. soll, hat man eben mal flugs den gesamten Versorgungsfreibetrag wegfallen lassen und die Ruhegehälter der Pensionäre voll versteuert.

Nach dem Motto, bevor ein Pensionär einen Cent zuviel bekommt ziehen wir ihm vorsorglich erstmal ungesetzlich etwas ab. Als ob die Ruhestandsbeamten zu viel Geld hätten oder was war wirklich passiert? Ich hätte es ja noch nachvollziehen können, wenn man nichts Genaues weiß, dass man dann zumindest solange die alte Regelung anwendet. Nein ...Das muss man sich mal vorstellen.

Organisiert und in vollem Wissen gegen das Gesetz verstoßen?

Das führte nämlich dazu, dass die Ruhestandsbeamten sich nicht wie alle anderen Kollegen über die Steuererleichterungen im Januar freuen konnten, sondern plötzlich ohne Vorankündigung erheblich mehr Steuern, ca. 50,- bis 70,- Euro, mehr als vorher zahlen mussten. Die Mitarbeiter der Bezügestelle Magdeburg bzw. der Beamtenversorgung hatten es auszubaden und mit mehr als eigenartigen Ausreden und Begründungen diese Unfähigkeiten zu verniedlichen und die Ruheständler am Telefon auf Februar zu vertrösten.

Einen faden Beigeschmack hat die Sache aber schon. Denn ab 5. Juli 2004, seit dem das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) verabschiedet und im BGBL.I ab Seite 1427 am 09. Juli 2004 veröffentlicht war, stand fest, wie hoch der Freibetrag ist und was zu tun wäre. Man hätte es nur lesen brauchen und bei der vielen Zeit umsetzen müssen.

Früher waren dafür ausreichend Mitarbeiter da, sind die heute schon alle abgebaut?

Im § 19 des Alterseinkünftegesetz wird geregelt, dass bestimmte Versorgungsbezüge steuerfrei bleiben und der Versorgungsfreibetrag in entsprechender Höhe bleibt. Genau diese wichtige Tabelle kann man seit dem 9.Juli 2004 im o.g. BGBL auf Seite 1432 links oben ebenfalls finden.

Für 2005 kam es zunächst zu folgenden Änderungen:

Zwar blieb es beim Versorgungsfreibetrag von 40 Prozent. Der Höchstbetrag wurde aber auf max. 3 000,- Euro im Jahr abgesenkt. Daneben wird ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 900 Euro gewährt.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird für Versorgungsbezüge auf 102 Euro herabgesetzt.

Alle Beamtinnen und Beamten, die bis zum 31.12.2004 Ruhegehaltsempfänger waren (Bestandspensionäre) und solche, die in 2005 in Pension gehen, behalten grundsätzlich diesen „Gesamtfreibetrag” von 4002,- Euro für die gesamte Pensionszeit.

Ab 2006 wird bei der Besteuerung der Pensionen der Versorgungsfreibetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag für alle jeweiligen „Neupensionäre” sukzessive abgebaut. Diese Beträge werden für jeden Jahrgang festgeschrieben.

Man brauchte also die besagte Tabelle von Seite 1432 nur anwenden: Hier ein Auszug:

Jahr des VersorgungsbeginnsVersorgungsfreibetragZuschlag zum Höchstbetrag in Euro
in v.H.in Euro
2005403000900
ab 200638,42880864
200736,82760828
200835,22640792
200933,62520756
2010322400720
201130,42280684
201228,82160648
201327,22040612
201425,61920576

usw. Tabelle siehe § 19 Alterseinkünftegesetz.

So steht es tatsächlich schon lange geschrieben.

Dass wir diesen ganzen Quatsch nicht unbedingt kennen oder verstehen ist nicht schlimm, denn wir haben auch nie so getan oder geschauspielert, als ob wir so einen Mist könnten und wollten oder sogar erfinden würden. Aber wir können lesen.

Noch mal auf deutsch für die Finanzexperten in Sachsen-Anhalt.

Seit dem 5. bzw. 9. Juli 2004 stand fest,

1. dass die Begrenzung des Versorgungsfreibetrages in 2005 auf 3000,-Euro im Jahr erfolgte.

Seit dem 9. Juli 2004 stand fest,

2. dass weitere Absenkungen nicht bei Bestandspensionären erfolgen, sondern immer nur bei neuen Versetzungen in den Ruhestand also bei „Neupensionären“.

Auf noch deutscher heißt dies, dass laut Gesetz und Tabelle der bisherige monatliche Versorgungsfreibetrag von 256,-Euro ab 2005 auf 250,-Euro im Monat reduziert wurde und nicht wie praktiziert auf Null. Wer ab 2005 einmal einen bestimmten Versorgungsfreibetrag hat, also wie die Ruhestandsbeamten zur Zeit, ab 2005 = 250,-Euro im Monat ergo 3000,-Euro im Jahr, behält diesen auf Lebenszeit.

Der für jeden Pensionsjahrgang ermittelte Versorgungsfreibetrag und jeweilige Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag bleibt grundsätzlich ebenfalls für die gesamte Dauer des Versorgungsbezugs als Festbetrag bestehen.

Diese Aufklärung ergeht für sie kostenfrei!

So ein wirklich einfacher Fall wie Pensionsbesteuerung ab Januar 2005. Was passiert dann bei schwierigeren Regelungen wie, z.B. wenn die uns nach Leistung bezahlen wollen oder so was?

Wenn die nicht ständig weiter so großkotzig Mitarbeiter abbauen würden wollen, könnte man ja nachsichtig über diese Unfähigkeiten hinwegsehen. Aber ich denke, diese Zeche werden wir alle leider bezahlen.

Oder mit welchem Recht hat man sämtliche Beamten im Ruhestand dieses Landes so unmöglich behandelt, ihnen ihr Ruhegehalt nicht nach den gesetzlichen Regelungen gezahlt, sie nicht vorinformiert und sich nicht wenigstens mal entschuldigt. Organisierter Gehaltsklau, blanke Unwissenheit oder befinden sich nun mittlerweile alle bisher Sachkundigen hoch motiviert auf der „Leimbach`schen Landesverwaltungswanderung“ von Halle nach Dessau oder Magdeburg, oder von einer Behörde zur anderen oder wie jetzt...?

Sind vielleicht schon die meisten in die Altersteilzeit geflüchtet? Nur weil irgendwelche Schlaumeier ausgerechnet haben, wie viel Mitarbeiter im Land angeblich zu viel wären.

Ich fürchte Schlimmes. Vielleicht müssen Polizisten bald nicht mehr nur hinter Gittern zur Justiz, sondern auch bald ihr Gehalt selber ausrechnen.

Da werde ich doch lieber schon mal anfangen mit Üben.

Sybille Staliwe

Bei Skat und Rommé Kollegen kennen gelernt

Magdeburg. Der gemeinsame Skat- und Romméabend der GdP-Bezirksgruppe des LKA Ende vergangenen Jahres hat allen Anwesenden sehr viel Spaß gemacht. Seit einigen Jahren hatte ich schon keinen Skat mehr gespielt. Nun wollte ich die Gelegenheit nutzen und gleichzeitig mit anderen Gewerkschaftskollegen in Kontakt treten. Wir konnten zwei Tische zum Skat besetzen, unsere einzige Romméspielerin war leider ohne Konkurrenz. Die Gewinner hatten es deshalb nicht schwer. Jedoch glaube ich fest daran, dass beim nächsten Zusammenkommen das Gewinnen nicht so einfach und auch mindestens eine Rommérunde voll wird.

Es war nicht leicht, Teilnehmer für einen solchen Abend und dann auch noch kurz vor Weihnachten, zu gewinnen. In den Zeiten da sich der Dienstherr zum Fronherr aufspielt, wollen wohl die meisten von uns nach Arbeitsschluss nicht auch noch an ihre Tätigkeit erinnert werden. Da ist es nur verständlich, dass private Aktivitäten oft wichtiger erscheinen. Nach meiner Teilnahme am 5. Landesdelegiertentag in Halberstadt, an der Demo vor dem Palais am Fürstenwall in Magdeburg und an der Mahnwache vor dem Landtag, hatte ich das Bedürfnis mit anderen betroffenen Kollegen aus meiner Bezirksgruppe zusammenzukommen.

Wir sind im Ladenskriminalamt ja nicht gerade ständig am gemeinsamen Ermitteln. Nicht nur, dass wir meistens Einzelzimmer und viele ihr eigenes Aufgabengebiet haben, sind wir auch noch zu einigen Bereichen nicht zutrittsberechtigt und treffen deshalb mit vielen Kollegen erst gar nicht zusammen.

Was bleibt uns Gewerkschaftsmitgliedern noch anderes übrig, als uns nach Dienstschluss auszutauschen und so gegenseitig kennen zu lernen? Vielen hätte ich gerne von meinen Erlebnissen zum Landesdelegiertentag berichtet und hätte mich auch schon vorher über gemeinsame gewerkschaftliche Probleme ausgetauscht. Deshalb war ich von der Idee unserer Bezirksgruppe, zu einem Skat- und Romméabend, echt begeistert. Auch unsere Kinderweihnachtsfeier werde ich mit meinem Sohn besuchen und ich freue mich schon heute auf unsere Aktivitäten im kommenden Jahr.

Für mich ist es ein angenehmes Gefühl, in unserer Bezirksgruppe der GdP Zusammengehörigkeit unter Beamten, Angestellten und Lohnempfängern empfinden zu können, gerade wenn ich mir bei meinem Arbeitgeber nicht mehr sicher sein kann, ob er mich noch haben will. Nun bin ich aber hier und gehe auch nicht weg und erwarte, dass ich für die von mir erbrachte Leistung auch bezahlt werden. Ich werde deshalb auch im kommenden Jahr an jeder Veranstaltung, Demo o.ä. teilnehmen, denn nur Mitgliederversammlungen werden wohl nicht mehr ausreichen.

Jens Häupl

Der Weihnachtsmann konnte sogar zaubern
Magdeburg. Kinderfeindlichkeit ist schon seit langer Zeit ein politisches Thema. Die GdP-Bezirksgruppe des Landeskriminalamtes hält sich nicht damit auf, als nur darüber zu reden und zu schimpfen. Sie organisiert seit Anfang der neunziger Jahre etwas für die Kinder der Beschäftigten.

Am 7.Dezember 2004 war es einmal wieder soweit. Die traditionelle Kinderweihnachtsfeier im Speiseraum des LKA-Gebäudes an der Lübecker Straße konnte beginnen. Erwartungsfrohe Kinder und ihre Eltern erlebten einen Weihnachtsmann, der nicht nur Geschenke brachte, sondern auch noch zaubern konnte. Bei Spielen, Weihnachtsliedern und weihnachtlichem Gebäck verging die Zeit wie im Fluge. Doch nicht nur die Kinder, auch die Erwachsenen, hatten Spaß und Gelegenheit zu einigen Gesprächen.

Durchweg sprachen sich alle Anwesenden für eine Kinderweihnachtsfeier auch im aktuellen Jahr aus. Wünschenswert wäre es, wenn in diesem Jahr mehr Eltern mit ihren Kindern teilnehmen würden, die nicht Mitglieder der GdP sind.

Ein Dank an die helfenden Hände, die den Kindern den Spaß ermöglicht haben und an die Behördenleitung des LKA, die die Räumlichkeiten zur Verfügung stellte.

Jens Häupl

Ehrenmedaille für Günther Martens

Halle. Auf dem 5. Ordentlichen Landesdelegiertentag des Landesbezirkes Sachsen- Anhalt wurde unter anderem auch bekannt gegeben, dass neben den aus dem Geschäftsführenden Landesbezirksvorstand ausgeschiedenen Kolleginnen und Kollegen auch dem Kollegen Günther Martens, Ehrenvorsitzender der Landesseniorengruppe, diese Medaille verliehen wurde. Da er aus gesundheitlichen Gründen nicht am Landesdelegiertentag teilnehmen konnte,

beschloss der Geschäftsführende Landesseniorenvorstand noch während des Delegiertentages diese in würdiger Form zu übergeben und dazu die Weihnachtsfeier der Seniorengruppe Halle zu nutzen.

Am 8. Dezember 2004 war es dann soweit.

Günther Martens erschien zu dieser Weihnachtsfeier zusammen mit seiner Ehefrau Anita und so konnten Urkunde und Medaille in einem feierlichen Rahmen durch den Vorsitzenden der Landesseniorengruppe übergeben werden.

Anita Martens hatte an diesem Tag Geburtstag so dass auch sie mit einem Blumenstrauß bedacht wurde. Neben den Glückwünschen bedankten wir uns bei ihr auch für ihre Unterstützung die es Günther Martens erst möglich machte die Aufgaben als Landesseniorenvorsitzender wahr zu nehmen.

Wie wurde scherzhafter Weise gesagt? Danke dass du dem Günther immer die Zahnbürste in die Reisetasche getan hast, wenn er auf Reisen gehen musste.

Wünschen wir beiden noch einen angenehmen Lebensabend.

Wolfgang Jung, Vorsitzender Landesseniorengruppe

Hallenser Seniorentermine

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unsere Versammlungen sind zu einer guten Tradition geworden. Die Seniorengruppe trifft sich, auch im Jahr 2005, immer am zweiten Mittwoch des Monats um 14:30 Uhr in der Polizeidirektion Halle, Speisesaal. Bei Bezug des neuen PD-Gebäudes werden wir den konkreten Raum mitteilen.

Es werden die unterschiedlichsten Themen besprochen oder es werden Gesprächsrunden bzw. Vorträge zu aktuellen Fragen und Problemen organisiert

Gut organisiert in die Zukunft 2005!

Übersicht 2005 Versammlungstermine

Mittwoch, den 09. 02. 2005, 09. 03. 2005, 13. 04. 2005, 11. 05. 2005, 08. 06. 2005, 14. 09. 2005, 12. 10. 2005, 09. 11. 2005

Der Termin der Dezemberzusammenkunft (Weihnachtsfeier 2005) wird variabel festgelegt.

Um allen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Klärung von Fragen oder Problemen zu geben, ist es an den jeweiligen Versammlungstagen, ab 13: 00 Uhr möglich, sich an den Vorstand der Seniorengruppe zu wenden. Gesprächsvereinbarungen sind möglich über

Günter Trost

Philipp-Reis-Str. 14, 06118 Halle, Tel 0345 / 5233421, 0177 / 6636048

oder

Kollegin Karin Leonhardt, Personalrat bei der PD Halle, Tel. 0345 / 224 1500, Günter Trost, Vors. der Seniorengruppe

BILDUNGSANGEBOTE - Seminarplan 2005

März

Flexibilisierung der Arbeitswelt – Arbeitszeitmodelle wie Bedarfsorientiertes Schichtdienstmanagement bei der Polizei – Erfahrungen seit 2004

Zielgruppen: Personalräte, Vertrauensleute, Mitglieder der GdP

Termin: 14.-16.03.2005

Anmerkung: Anerkennung als Fortbildung durch das Ministeriums des Inneren beantragt

April

Stellung der Frau im Arbeitsprozess unter besonderer Berücksichtigung des Polizeidienstes

Zielgruppen: Personalräte, Vertrauensleute, Mitglieder der GdP

Termin: 04.- 06.04.2005

Anmerkung: Anerkennung als förderungswürdige staatspolitische Veranstaltung beantragt. Ggf. tw. Nutzung von Urlaub notwendig

Aktuelle Rechtssprechung im Arbeitsrecht und Neuregelungen im Arbeitsförderungsrecht

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 06.-08.04.2005

Anmerkung: Kostentragung und Freistellung nach LPersVG

Konfliktbewältigung und Kommunikation im Polizeidienst

Zielgruppen: Beschäftigte im Polizeidienst

Termin: 18.–20.04.2005

Anmerkung: Anerkennung durch das Ministerium des Inneren als Fortbildung wird beantragt.

Mai

Konfliktmanagement für Personalräte

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 02.-04.05.2005

Anmerkung: Kostentragung und Freistellung nach dem PersVG LSA

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TV öD)

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 18.–20.05.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Funktion und Aufgaben von Gewerkschaften in der Demokratie und Gesellschaft

Dieses Seminare befasst sich nicht nur mit der Rolle der Gewerkschaften in der in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch mit der Frage, in welchem Umfang diese Funktion tatsächlich wahrgenommen werden kann.

Zielgruppen: Vertrauensleute, Mitglieder der GdP

Termin: 09.-11.05.2005

Anmerkung: Anerkennung als förderungswürdige staatspolitische Veranstaltung beantragt. Ggf. tw. Nutzung von Urlaub notwendig

Juni

Arbeitsrecht Aktuell

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 01.-03.06.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Einführung in das LPersVG Sachsen-Anhalt (mit Neuregelungen 2003)

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 06.-08.06.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TV öD)

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 13.–15.06.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Beamtenrecht – Aktuell

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 20.–22.06.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Juli

Einführung in das LPersVG Sachsen-Anhalt (mit Neuregelungen 2003)

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 04.–06.07.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Neues Tarifrecht im öffentlichen Dienst (TV öD)

Zielgruppen: Personalräte

Termin: 11.–13.07.2005

Anmerkung: Freistellung und Kostentragung nach PersVG LSA

Weitere Termine folgen in der nächsten Ausgabe.

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