Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei Februar 2019 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Sie können den Landesteil aus Sachsen-Anhalt auch als PDF-Datei lesen, wenn Sie auf das Vorschaubild klicken.

Inhaltsverzeichnis

Ein Ausblick fürs neue Jahr - PSR und Beurteilungen
Nach den Schwierigkeiten des Jahres 2018 bei der Erstellung von Beurteilungen im Bereich der Polizei, ist es an der Zeit präventiv zu arbeiten und künftigen Ungereimtheiten vorzubeugen.

Pilotprojekt - Drohneneinsatz - Unbemannte Flugobjekte im Auftrag der Polizei am Himmel von Sachsen-Anhalt

Die technische Entwicklung der sogenannten Drohnen, im polizeilichen Sprachgebrauch auch als unbemannte Luftsysteme (ULS) bezeichnet, hat mittlerweile einen Stand erreicht, dass diese sowohl im privaten als auch bereits im industriellen Bereich Einzug gehalten haben.

Dr Underschied zwischn de Logfiehrer und dem BeDeGa

Dud jemand von eich den Underschied zwischen dr Gewergschafd der Logfiehrer und dem Bund dr Griminalisden kenn?

Wissen, das jeder Wissen sollte - Übersicht über die Änderung dienstrechtlicher Vorschriften 2018

Die ausführliche Übersicht über die Änderungen findet ihr auf der Webseite der GdP Sachsen-Anhalt.

Leserbrief - Danke für euren Einsatz für uns Senioren

Nach jahrzehntelangem Bemühen seitens der GDP, allen voran Sybille Staliwe und Uwe Petermann, sowie Klagen und Widersprüchen betroffener Kollegen endet eine Bestrafung auf Lebenszeit, die rechtlich von Anfang an sehr fragwürdig war, da die entsprechende Kürzung der Versorgungsbezüge völlig unverhältnismäßig in Bezug auf die Gründe war.

Tarifverhandlungen der Länder 2019 – Wo geht die Reise hin?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Ihr diese Ausgabe der DP in den Händen haltet, ist die erste Runde der Tarifverhandlungen gelaufen.

Seniorentermine

Gelacht oder Nachgedacht


Ein Ausblick fürs neue Jahr - PSR und Beurteilungen

Nach den Schwierigkeiten des Jahres 2018 bei der Erstellung von Beurteilungen im Bereich der Polizei, ist es an der Zeit, präventiv zu arbeiten und künftigen Ungereimtheiten vorzubeugen.

Mir sind noch die Klagen vieler KollegInnen im Ohr, welche darüber schimpften, dass Vorgesetzte, welche im letzten Beurteilungszeitraum versetzt wurden, ihrer Pflicht zur Erstellung von Beurteilungsbeiträgen nicht fristgerecht oder ganz und gar nicht nachkamen.

Dies sind eindeutige Führungsaufgaben und Beamtenpflichten.


Neue PIen aufgepasst

Unsere „neuen dienstlichen Leiter“ können jetzt schon darauf hinwirken, dass die Kollegen, welche ihre Dienstposten im Zuge der PSR wechseln, nach 6 Monaten nachweisen, dass sie ihre Beurteilungsbeiträge korrekt erstellt und gemäß der BRL-PVD hinterlegt haben (siehe Kasten -->).

Auszug Beurteilungsrichtlinie für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt (BRL-PVD)

11.3 Für den Fall eines Wechsels im Unterstellungsverhältnis zwischen dem Erstbeurteiler und dem Beamten im Beurteilungszeitraum hat abweichend von der Regelung in Nr. 11.1 der bisherige Erstbeurteiler zeitnah mit dem erfolgten Wechsel auch ohne Abforderung einen Beurteilungsbeitrag zu erstellen und im verschlossenen Umschlag dem zukünftigen Erstbeurteiler zu übergeben oder zu übersenden. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Beurteilungsbeiträge bei der personalführenden Stelle verschlossen zu hinterlegen. Beim Wechsel eines unmittelbaren Vorgesetzten des Beamten, der nicht Erstbeurteiler ist, gelten Satz 1 und 2 entsprechend. Der Beurteilungsbeitrag entfällt für ein Unterstellungsverhältnis von weniger als sechs Monaten Dauer. Liegen dem Erstbeurteiler für die Erstellung der Beurteilung aufgrund eigener Anschauung oder aufgrund von Beurteilungsbeiträgen lediglich Erkenntnisse über den Beamten für einen Zeitraum von weniger als der Hälfte des Beurteilungszeitraums vor, fordert er auch für Unterstellungsverhältnisse von mindestens drei Monaten Dauer Beurteilungsbeiträge von den bisherigen Erstbeurteilern und unmittelbaren Vorgesetzten ab.


Keine Evaluation – Angst vor unangenehmen Ergebnissen?

Die GdP stellt allerdings fest, dass es leider keine Evaluation der Wirksamkeit der BRL-PVD seit 2014 gibt. Deshalb können wir auch nicht einschätzen, in welchem Umfang die mit der Neufassung der BRL-PVD verbundenen Ziele erreicht worden sind. In unserer Stellungnahme zum Thema vom 20.02.2014 bemerkten wir unter anderem an:

„Des Weiteren verweist die GdP auf die, auch Ihnen bekannte, Studie der Hans-Böckler-Stiftung vom Februar 2013 unter dem Titel „Nach Leistung, Eignung und Befähigung? – Beurteilung von Frauen und Männern im Polizeivollzugsdienst“ . Diese Studie kommt zu dem Fazit:

„… lässt sich festhalten, dass die statistischen Daten zu Beurteilungen darauf hinweisen, dass Frauen im Polizeivollzugsdienst in der Mehrheit der untersuchten Bereiche schlechter beurteilt wurden als ihre männlichen Kollegen bzw. als Vollzeitbeschäftigte. Dies trifft auch auf Teilzeitbeschäftigte im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten zu. In der Gesamtsicht erreichten die männlichen Polizeibeamten höhere Anteile an den Bestbeurteilten und dürften daher bessere Beförderungs- und Einkommenschancen haben als die weiblichen.“

Innerhalb dieser Studie ist auch die BRL-PVD LSA einer Bewertung unterzogen. Leider sind die Ergebnisse überhaupt nicht berücksichtigt worden.“

Ich glaube, dass hier mittlerweile ein erheblicher Nachholbedarf vorliegt.


Dienstpostenbündelung und Beurteilung

Seit dem unser Land in seiner „fortschrittlich denkenden Art und Weise“ 2018 eine weitergehende Dienstpostenbündelung eingeführt hat, sind auch hier viele Fragen der Kollegen nach Verantwortlichkeiten im Rahmen des Beurteilungsverfahrens UNKLAR.

Ich erwarte, dass das Land 2019 nutzt, um die BRL-PVD zu evaluieren und, mit der Dienstpostenbündelung im Blick, die BRL-PVD den neuen Gegebenheiten anpassen.

Übrigens hat die GdP schon 2011 zum Beurteilungsmaßstab gefordert: „Einheitliche Anwendung des Beurteilungsmaßstabes“ Die GdP schlägt vor:

„… unter Einbeziehung des zuständigen Personalrates.

Ich halte es für erforderlich, um mit Hilfe des „Kontrollrechtes“ des Personalrates gegenüber den Dienststellenleitern sicher zu stellen, dass diese Maßstabskonferenz sich ausschließlich mit der Erörterung und Auswertung der analytisch aufbereiteten Beurteilungsergebnisse der vorangegangen Regelbeurteilungen befasst, eine ausgewogene und objektive Beurteilungspraxis gewährleistet wird, um so einem möglichen Abgleiten in eine personifizierte Erörterung zu begegnen.“

Ich bin sehr gespannt, wie es mit diesem Thema 2019 vorangeht.

Zum Schluss ein Blick nach vorn. 1.000.000 (1 Million) Euro Beförderungsgelder 2019 zusätzlich, sind für den Polizeibereich ist erst mal ein großer Schluck, wenn die anderweitigen Mittel nicht gekürzt werden und die Verteilung der Beförderungsgelder im Land nach dem selbigen Prinzip wie 2017/18 erfolgt.

Verlieren wir das Hauptziel – Ausfinanzierung aller Stellen in der Polizei – nicht aus den Augen und setzen uns als Gewerkschaft, gemeinsam mit dem Minister, für diesen Auftrag aller Kollegen, ein.


Ingo Neubert, Landesschriftführer


.
Pilotprojekt - Drohneneinsatz - Unbemannte Flugobjekte im Auftrag der Polizei am Himmel von Sachsen-Anhalt

Die technische Entwicklung der so genannten Drohnen, im polizeilichen Sprachgebrauch auch als unbemannte Luftsysteme (ULS) bezeichnet, hat mittlerweile einen Stand erreicht, dass diese sowohl im privaten als auch bereits im industriellen Bereich Einzug gehalten haben.

Nunmehr möchte auch die Polizei von der Wirtschaftlichkeit, der Flexibilität sowie den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten profitieren. Im Rahmen der am 1. Januar 2019 begonnenen Pilotierungsphase soll erprobt werden, ob ULS als zukünftige polizeiliche Führungs- und Einsatzmittel in Betracht kommen. Hierzu wurde eine Projektgruppe in der Landesbereitschaftspolizei unter Leitung von PR Jürgen Hoffmann eingerichtet. So beteiligen sich die Polizeiinspektion Zentrale Dienste/Landesbereitschaftspolizei, das Landeskriminalamt sowie der Zentrale Verkehrs- und Autobahndienst an dem Projekt.

Im Landeskriminalamt kommt eine Drohne bei den Spezialisten der Tatortgruppe im Zusammenhang mit der Spurensicherung oder auch der Tatorterkundung zum Einsatz. Die Autobahnpolizeidienststellen Weißenfels und Börde erhalten zwei der insgesamt vier Drohnen, um bei Unfällen beispielsweise Fotos aus der Luft aufnehmen zu können. Darüber hinaus kann ein weiteres ULS in der Polizeiinspektion Zentrale Dienste/Landesbereitschafts-polizei zur Erprobung bei Suchen nach vermissten Personen oder Sachen bzw. zur internen Fortbildung genutzt werden.

Die vier Drohnen wurden vom Innenminister Holger Stahlknecht am 14.Dezember 2018 im Landeskriminalamt übergeben. Stellvertretend für die Landespolizei nahm der Direktor des Landeskriminalamts, Herr Jürgen Schmökel, die Drohnen entgegen. Bei dem Termin waren zahlreiche Angehörige der Polizei sowie Presse zugegen.

Das Besondere an den ULS ist, dass sich die Piloten am Boden befinden. Diese Luftfahrzeugfernführer (L3F) steuern die kompakten Fluggeräte vom Boden aus per Fernbedienung. Insgesamt werden zehn Polizeivollzugsbeamte im Rahmen der Pilotierung entsprechend ausgebildet. Nur diesem Personenkreis ist die Steuerung vorbehalten.

Sicherlich gibt es Bereiche, wo der Einsatz einer Drohne gegenüber dem des Polizeihubschraubers Vorteile bringt. Doch dann, wenn Sachen oder auch Einsatzkräfte – so Spezialeinheiten – beispielsweise zügig zu einem Einsatzort gebracht werden müssen, punktet das bewährte Einsatzmittel. Insofern blickt die Landespolizei gespannt auf die Ergebnisse der Erprobungsphase. Die Vorlage des Abschlussberichts ist für März 2020 angedacht. Die Gewerkschaft der Polizei findet, dass dies ein logischer Entwicklungsschritt der Einführung von polizeilichen Hilfsmitteln ist. Wir sind auf weitere Innovationen in diesem Bereich mehr als gespannt.


Lars Fischer


Dr Underschied zwischn de Logfiehrer und dem BeDeGa

Dud jemand von eich den Underschied zwischen dr Gewergschafd der Logfiehrer und dem Bund dr Griminalisden kenn?

Jibt geen, beede kimmern sich nur um ihr Glieendeel, un das ausschließlich.

Awr hald, een jibs wohl doch. Dr BeDeGa iss nich bei de Darifverhandlungen, der iss geene Gewergschafd, ehmd nur een Glieendeel -Verein.

Nu immer scheen de Modiwadsion hoch halden, de Gewerkschafden inr Bolizei wern das schon richdn.


Bis denn, eir Bolizeier aus Machdeburch


Wissen, das jeder Wissen sollte - Übersicht über die Änderung dienstrechtlicher Vorschriften 2018

Die ausführliche Übersicht über die Änderungen findet ihr auf der Webseite der GdP Sachsen-Anhalt.


Landesbeamtengesetz
    § 8a Einstellungsaltersgrenzen

Die Bewerberin oder der Bewerbers kann bis 22 Jahre vor der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze für Beamte eingestellt werden.

    § 32a Neu- und Umbildung von Behörden

Bei zukünftigen Neu- und Umbildungen von Behörden bzw. Behördenteilen folgt das betroffene Personal im Wege eines gesetzlich formulierten Personalübergangs seiner Aufgabe, ohne dass es individueller Versetzungsverfügungen bedarf.

    § 39 Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

Anhebung Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

Kontinuierlich ansteigenden Regelaltersgrenzen einschließlich des Jahrgangs 1963.

Ausnahmen für bewilligte Altersteilzeitbeschäftigungen einschließlich der Freistellungsphase.

Hinausschieben des Ruhestands um jeweils bis zu einem Jahr, insgesamt um maximal drei Jahre.


    § 48 Erhaltung und Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

Rehabilitation vor Versorgung, damit soll eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand vermieden werden.

    § 65 Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung aus familiären Gründen

Mit dem neu strukturierten Absatz 1 werden die Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung und Freistellung für Beamtinnen und Beamte bei Eintritt eines Pflegefalles bzw. zur Kinderbetreuung in Anlehnung an das Pflegezeitgesetz festgelegt.

Der neue Absatz 4 regelt, dass weiterhin ein Anspruch auf Heilfürsorge besteht, soweit nicht bereits ein Anspruch auf Beihilfe besteht.


    § 65a Familienpflegezeit

Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird die bereits seit 1. Januar 2012 für Beschäftigte geltende Familienpflegezeit für Beamtinnen und Beamte übernommen.

Die Familienpflegezeit wird als eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung in das Gesetz integriert.


    § 66 Altersteilzeit

Anpassung an die Altersgrenzenanhebung.

    § 70 Fernbleiben vom Dienst, Erkrankung

Neue Rechtsgrundlage für so genannte Arbeitsversuche, Unterstützung für die Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme bei positiver Prognose als probates Mittel, um eine drohende Ruhestandsversetzung zu vermeiden.

    § 83a Erfüllungsübernahme von Schmerzensgeldansprüchen1

Der Anspruch der verletzten Beamtin oder des verletzten Beamten gegen ihre Schädiger geht dann auf den Dienstherrn über. Voraussetzung ist ein Antrag der Beamtin oder des Beamten.

    § 106 Altersgrenze2

Mit der Neufassung von § 106 wird die besondere Altersgrenze für den Polizeivollzugsdienst parallel zu den Regelaltersgrenzen um zwei Jahre von der Vollendung des 60. Lebensjahres auf die Vollendung des 62. Lebensjahres angehoben.

Beamtenversorgungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (LBeamtVG LSA)

Die neuen Regelungen des LBeamtVG LSA werden in Kürze ebenfalls dargestellt. Hier nur die wichtigsten.

    A. Allgemeiner Teil

Versorgungsrechtliche Folgeregelungen bei der Anhebung der Altersgrenzen/kein Versorgungsabschlag nach einem 45-jährigen Berufsleben

Die stufenweise Anhebung der Altersgrenzen erfordert auch Folgeregelungen im Bereich der Versorgungsabschläge.

Die Anhebung der Altersgrenzen wird durch eine Regelung ergänzt, dass nach einem 45-jährigen Berufsleben mit Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag der Beamtin oder des Beamten eine Versetzung in den Ruhestand ohne Versorgungsabschlag erfolgt.


    B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 (Allgemeine Vorschriften)

Dieses Kapitel enthält neben dem Geltungsbereich und Definitionen auch allgemeine Regelungen, die im BeamtVG im Abschnitt „Gemeinsame Vorschriften“ (§§ 49, 62, 65 BeamtVG) enthalten sind. Diese werden in diesen Abschnitt aufgenommen, da sie für sämtliche Versorgungsarten gelten.

Zu § 1 (Geltungsbereich, Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe)

Die Vorschrift regelt auch die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe.

Zu § 68 (Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten)

Die Regelung soll eine Doppelversorgung aus beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen und gesetzlichen Renten verhindern.

Absatz 2 definiert als Höchstgrenze die fiktiv zu berechnenden Versorgungsbezüge, die einer entsprechenden Person zustünden, wenn sie oder er ab dem 17. Lebensjahr (ggf. ergänzt durch vor dem vollendeten 17. Lebensjahr liegende ruhegehaltfähige Zeiten) ausschließlich in einem Beamtenverhältnis gestanden hätte bzw. die sich daraus ergebenden Hinterbliebenenbezüge.

Die Höchstgrenze wird nicht mehr um Zeiten, die nach § 26 LBesG LSA nicht zu berücksichtigen sind, gemindert, weil diese Zeiten im Versicherungsverlauf bei der Rente enthalten sind und daher eine Nichtberücksichtigung inkonsequent wäre.


Änderung des Besoldungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LBesG LSA)

Neben der linearen Erhöhung und der Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung sind nachfolgende Änderungen enthalten.

    Änderung des § 24 LBesG - Berücksichtigungsfähige Zeiten

§ 24 Abs. 1 und Abs. 2 regelt, dass Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Zugang zu der Laufbahn sind, unter weiteren Voraussetzungen bei der Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten anerkannt werden.

    Änderung des § 56 LBesG - Jährliche Sonderzahlung

Die Änderung enthält die Wiedereinführung der jährlichen Sonderzahlung. Diese beträgt 3 v. H. des Grundgehaltes des Monats Dezember.

Es ist jedoch ein Mindestbetrag ausgewiesen, Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 erhalten eine Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro und die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger der übrigen Besoldungsgruppen in Höhe von mindestens 400 Euro.


Änderung des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BesVersEG LSA)
    § 6 Jährliche Sonderzahlung3

Wie in der Besoldung auch, wird ein Mindestbetrag geregelt, der für die Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten 200 Euro beträgt. Absatz 3 führt die bisherige Regelung fort, dass auch die Erhöhungsbeträge für berücksichtigungsfähige Kinder im Familienzuschlag in Höhe von 25,56 Euro den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern gewährt werden.

Änderungen der Erschwerniszulagenverordnung und der Mehrarbeitsvergütungsverordnung

Die Artikel enthalten die Dynamisierung der Stundensätze für Mehrarbeit und für den Dienst zu ungünstigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen. Diese wurden bisher stets im gleichen Umfang wie die linearen Anpassungen erhöht.

Nach besten Wissen, sicher nicht ohne Fehler erstellt, daher als Information gedacht. Dies entbindet Keinen, sich selbst über die Änderung der dienstrechtlichen Vorschriften zu informieren.


Uwe Petermann

Quellen:
  • Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz Sachsen-Anhalt (SZG LSA) vom 24. November 2017, GVBl. LSA Nr. 22/2017, ausgegeben am 30.11.2017
  • Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 13. Juni 2018, GVBl. LSA Nr. 9/2018, ausgegeben am 21.6.2018
  • Zweites Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vom 5. Dezember 2018, GVBl. LSA Nr. 26/2018, ausgegeben am 12.12.2018

Fußnoten:

1 Siehe weitere Infos der GdP LSA
2 ebenda
3 Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz Sachsen-Anhalt (SZG LSA) LT 23.11.2017


Leserbrief - Danke für euren Einsatz für uns Senioren

Nach jahrzehntelangem Bemühen seitens der GDP, allen voran Sybille Staliwe und Uwe Petermann, sowie Klagen und Widersprüchen betroffener Kollegen endet eine Bestrafung auf Lebenszeit, die rechtlich von Anfang an sehr fragwürdig war, da die entsprechende Kürzung der Versorgungsbezüge völlig unverhältnismäßig in Bezug auf die Gründe war.

Hinzu kommt noch, dass die Betroffenen zumeist Jahrzehnte ihren verantwortungsvollen Dienst für das Land Sachsen-Anhalt geleistet haben. Zwar kann jetzt endlich in diesen Fällen Rechtsfrieden einziehen, jedoch bleibt ein bitterer Nachgeschmack, da viele Betroffene bereits verstorben sein dürften und eine Rückwirkung ausgeschlossen wurde, obwohl die Zeiten, die bisher bei der Berechnung der Höchstgrenze ausgeschlossen wurden, bereits vorher im Versicherungsverlauf der Renten enthalten waren und somit ebenfalls bereits vorher eine Nichtberücksichtigung inkonsequent war.

Ich bin natürlich sehr froh darüber, dass ich das noch erleben durfte und möchte mich auf diesem Wege nochmals herzlich bei allen Beteiligten am Kampf für Gerechtigkeit bedanken.

Gleichzeitig sollten sich die Betroffenen, die diese ungerechte Regelung einfach nur über sich ergehen ließen, ernsthaft fragen, warum sie nicht zumindest Widerspruch eingelegt hatten.


Jürgen Pelz


Tarifverhandlungen der Länder 2019 – Wo geht die Reise hin?

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wenn Ihr diese Ausgabe der DP in den Händen haltet, ist die erste Runde der Tarifverhandlungen gelaufen.

Es bedarf sicher keiner hellseherischen Fähigkeiten zu erkennen, dass es auch in diesem Jahr schwierig werden wird, einen akzeptablen Abschluss zu erreichen. Trotz voller Kassen werden sich die Länder gegen einen, aus ihrer Sicht, zu hohen Abschluss wehren.

Wir alle sind dazu aufgerufen, uns an möglichen Aktionen zu beteiligen und für unsere gerechten Forderungen gegebenenfalls auf die Straße zu gehen. Wir sagen #hermitmehr2019.

Um auf euren Dienststellen klare Kante zu zeigen und deutlich zu machen, dass ihr euch für die berechtigten Forderungen einsetzt, hat der Bundesvorstand die abgebildete Karte „ICH BIN WEG“ entworfen. Wenn Aktionen anstehen, möchten wir euch bitten, die Karte offen und klar auf euren Schreibtischen oder an euren Bürotüren zu befestigen. Ihr macht damit deutlich, dass ihr von eurem Grundrecht Gebrauch macht und an Aktionen teilnehmt. Jeder und jede Einzelne zählt, also macht mit und sagt: „ICH BIN WEG“.

Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite der GdP Sachsen-Anhalt und in allen weiteren Medien, die wir nutzen.


Pe


Seniorentermine

Seniorengruppen der PD Ost


    Bereich Sandersdorf
      am 12.02.19 und 26.02.19 ab 10.00 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
    Bereich Wolfen
      am 05.02.19 um 18.00 Versammlung in der Gaststätte „Am Rodelberg" in Wolfen.
Seniorengruppen der PD Nord

    Bereich PD Haus/PRev MD/WSP/ZKB
      am 19.03.19 um 16.00 Uhr in der Vereinsgaststätte des SV Armania 53 in der Erich Weinert Straße 25 in 39104 Magdeburg (Straßenbahnlinie 2+8, bis Haltestelle "AMO/Steubenalle").
Seniorengruppen der PD Süd

    Seniorengruppe Saalekreis
      am 20.02.19 am 15.05.19 um 10.00 Uhr Kegeln mit PartnerInnen in der Ladenstraße in Schkopau, mit anschließendem Mittagessen.
    Seniorengruppe PD Haus/Revier
      am 13.02.19 und am 13.03.19 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte " Zur Fähre " der Volkssolidarität Halle Böllberger Weg 150 (zu erreichen mit der Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle Böllberger Weg).
Seniorengruppen der Fachhochschule

    am 20.03.2019 um 15.00 Uhr Seniorentreffen im „Rosencafe“ in Aschersleben.


Alle Seniorenvertreter werden geben, mir die Termine für 2019 mitzuteilen.

Die Landesredaktion


Gelacht oder Nachgedacht

Ich mag es ganz laut „GERN GESCHEHEN!“
zu sagen, wen sich jemand nicht bedanken kann.

Effektivität bedeutet die richtigen Dinge tun. Effizienz bedeutet die Dinge richtig tun.
Also spiele ich mit meinen Kindern (effektiv) und zwar lange (effizient)!

Wenige Menschen denken, und doch wollen alle entscheiden.


Der Landesvorstand


This link is for the Robots and should not be seen.