Zum Inhalt wechseln

In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei April 2004 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698


Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.)
Info-Ecke zu BSM, Ausgleichstage und Diabetes
Der Mensch „BedarfsPolizist“ als „Pool“, Mensch...

Polizeiseelsorgebeirat – Mobbing - nicht nur ein Problem in der „Lindenstraße“ (Teil 2)
(Fortsetzung aus der DP 3/2004)

Leserbrief - Polizei Sachsen-Anhalts auf dem richtigen Weg
Die „Mitteldeutsche Zeitung“– berichtet mit einem Aufmacher: „Die Kriminalität nimmt ab ....

Bezirksgruppe PD Magdeburg - Werner Kühner hat Maßstäbe gesetzt
Am 3. Dezember 2003 trat Kollege Werner Kühner aus gesundheitlichen Gründen zurück ...

Bezirksgruppe PD Magdeburg - „Alle an einem Strick, alle in die gleiche Richtung..“
Neuwahl und die Wahl der Delegierten der Bezirksgruppe Magdeburg in Form einer Delegiertenversammlung...

Bezirksgruppe Innenministerium - Staffelstab übergeben
Der Vorsitzende des Personalrates des MI, Kollege Peter Dufke (ver.di), übergab den Staffelstab an den Kollegen Uwe Petermann...

Bezirksgruppe PD Halle - Günther wurde 75
Am 11. Februar 2004 feierte Günther Martens, seinen 75. Geburtstag.

Frauen-Termin
Magdeburg. Allen Frauen zur Erinnerung:



Info-Ecke zu BSM, Ausgleichstage und Diabetes

(BSM= bedarfsorientiertes Schichtmodell)

Der Mensch „BedarfsPolizist“ im Sammelsurium zu neu –oder westdeutsch „Pool“

Menschen sind aber keine planbaren Maschinen und selbst die, würden bei dieser miesen Wartung und der schlechten Behandlung wie hier in Sachsen-Anhalt schnell den Geist aufgeben. Nicht wirklich sind bei den Kolleginnen und Kollegen die eventuell auch positiven Aspekte und Auswirkungen des BSM- Modells angekommen. Es spielt ja auch eine Rolle, wie beweglich die Brechstange vor BSM schon war und welche eigenen Lösungswege vor Ort gefunden wurden.

Notwendig ist BSM - für wen eigentlich?

Es wurde regelmäßig überhört, dass der Kollege aus Halberstadt, nur über die Erfahrungen eines Reviers der PD Halberstadt berichtet. Man ist erstaunt und wundert sich über Widerstände, weniger Verwarngeld- und Bußgeldeinnahmen, über punktuell gravierende gesundheitliche Ausfälle und Frustreaktionen.

Schließlich will man den Beamten wegen des Wechselschichtdienstes doch die drei Urlaubstage nicht mehr abziehen, also was schenken. So und so ähnlich schwätzen gerade die, die noch nie oder schon lange nicht mehr im Schichtdienst gearbeitet haben bzw. arbeiten.

Es wäre töricht zu glauben, dass die positiven Erfahrungen der PD Halberstadt, hier wahrscheinlich aber nur von einem Revier, sich in den Direktionen Halle, Magdeburg oder Dessau ebenso einstellen werden.

Durch Krankheit Minusstunden

Denn welche hirnauflösende Wirkung nicht nur BSE sondern auch BSM haben kann, musste nachweislich eine Kollegin aus dem Revier Aschersleben (wirklich nur eine?) leidvoll und fast ein Jahr lang ertragen. Die nämlich aus Versehen und unplanmäßig erkrankte bzw. auch nach einem Dienstunfall krank geschrieben war. Durch diese Krankheiten bzw. durch die Meinung ihrer Vorgesetzten seien dadurch über 50 Stunden nicht geleistet also über 50 Minusstunden angefallen.

Minusstunden durch Krankheit?... der Dienstherr wäre stolz auf euch.

Die Korrektur der Stundenzettel und die Beseitigung des angeblich nicht möglichen Fehlers ist nicht unbedingt dem Druck und den Aktivitäten der Halberstädter selbst zu verdanken, sondern hier war beharrliches Nachfragen und Drängen von außen nötig... Kann nicht sein was nicht sein darf?

Aber egal was die anderen Dienststellen meinten, die politische Entscheidung war irgendwo im Kämmerlein schon lange getroffen. Die oft geforderte und gepriesene Eigenverantwortung der Dienststellen bleibt eine Sprechblase. Das typisch Deutsche siegt und alle Probleme werden bis auf`s Kleinste für den deutschen Beamten, mit einem Eil-Erlass gelöst. Aber eben nur scheinbar und nicht wirklich verständlich und schon gar nicht einfach.

Bedarfsorientiert, was ist Bedarf eigentlich?

Bedarf, laut Lexikon Microsoft Encarta, in der Wirtschaftstheorie ist die Gesamtheit der Güter und Dienstleistungen, die zur Befriedigung der Bedürfnisse erforderlich sind.

Ziel wirtschaftlicher Aktivitäten ist: Die Deckung des Bedarfs durch die Schaffung und Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen und die damit verbundene Befriedigung menschlicher Bedürfnisse, ist das theoretische Ziel aller wirtschaftlichen Aktivität.

Polizei ein wirtschaftliches Unternehmen mit Gewinnstreben?

In der Praxis wird aber nur ein Teil des Bedarfs (potenzielle Nachfrage) tatsächlich marktrelevant. Die Deckung des Bedarfs wird nämlich vom erwerbswirtschaftlichen Prinzip des Gewinnstrebens überlagert. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist eine Bereitstellung von Gütern nur dort sinnvoll, wo ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis als Nachfrage auftritt (effektive Nachfrage). Unwirtschaftliche Grundversorgung und Schutzfunktion muss der Staat übernehmen -Staatspflichten

Die Deckung des Bedarfs an Kollektivgütern zur Grundversorgung der Gesellschaft (öffentliche Güter) übernimmt in der Regel der Staat, weil in diesem Bereich der Marktmechanismus häufig versagt. Das Zentralmotiv aller gesellschaftsverträglichen Staatsmodelle ist die Abwehr der Gefahr, die Sicherung des Lebens. Die Erfüllung der sich hieraus für den Staat ergebenden Pflicht, die seiner Herrschaft Unterworfenen zu schützen, entscheidet über die Legitimität und die Legalität der staatlichen Herrschaft. Umgekehrt begründet aber gerade die Schutzfunktion des Staates seine absolute Autorität.

Dienst nach Bedarf- ein Staat mit polizeiwirtschaftlichen Entgleisungen

Umfragen bestätigen immer wieder. Die Mehrheit der Menschen ist mit der Arbeit ihrer Polizei sehr zufrieden, im Gegensatz zur Arbeit der Politiker.

Jetzt wird das auch alles klarer: Die Politiker reden regelmäßig den Öffentlichen Dienst blöde, damit das Volk irgendwann soweit und bereit ist diesen Öffentlichen Dienst fast völlig abzuschaffen oder fast vollständig zu privatisieren. Die Polizei reduziert man bis auf einen Kernbereich, den Rest übernimmt kostengünstig eine freiwillige Wachpolizei. Denn privat geht alles besser, so die Rattenfängerreden unsere Landesregierung.

Die Polizei arbeitet dann irgendwann nur noch nach Bedarf, also sprich dort, wo „ein mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis als Nachfrage auftritt“. Auf deutsch: Wer Kohle hat, hat auch Sicherheit.

Bahn unser Vorbild?

Zitat von Carsten Baum, Vorsitzender des Bundesfachausschusses Beamten– und Besoldungsrecht: „Wer ist eigentlich seit der Privatisierung mit dem privaten und ausschließlich bedarfsorientierten Unternehmen, Deutsche Bahn, zufrieden? Mehdorn nicht, die Beschäftigten nicht und die Kunden, also die Menschen schon gar nicht.“ Neben unzähligen Streckenstillegungen wegen mangelnden Bedarfs also Unwirtschaftlichkeit und Reduzierung der Beschäftigtenzahlen in zehn Jahren von 117.000 auf 55.000, sind nur noch die Preise, die Unpünktlichkeit und der Frust sprunghaft angestiegen.

Wollen die Menschen wirklich eine bedarfsorientierte Polizei ?

Beamte „kranken“ an den Ausgleichstagen

Zumindest entsteht nach den vielen Berichten und Anfragen manchmal dieser Eindruck. Das zumeist Beamte, zunehmend mit aufsteigender Besoldungsgruppe, Bauchschmerzen bekommen wegen der vielen Freizeit, die die Angestellten und Arbeiter jetzt nach dem neuen Tarifvertrag haben, kann ich verstehen. Diese und andere Verantwortliche haben doch schließlich dem Ministerium schriftlich gemeldet, welche Stellen und namentlich welche Mitarbeiter entbehrlich sind.

Sie hätten also wohl damit gut leben können, dass die Arbeiter und Angestellten weg sind aber nicht, dass sie jetzt noch zusätzlich eine „Unmenge an Freizeit haben“ - oder ? Dass die Kollegen diese Freizeit nicht geschenkt bekommen, dringt nicht mehr bis zu ihnen durch. Da werden selbst Hinweise der Personalräte sowie der Personalstellen vor Ort und die schriftlichen Ausführungen des Finanzministeriums ignoriert.

Da müssen zum Beispiel in manchen Dienststellen (auch Halle macht da z. T. keine Ausnahme) die Angestellten und Arbeiter schon am Beginn des Jahres zusammen mit ihrem Urlaub angeben wann sie konkret ihre Ausgleichstage nehmen wollen. Da wo kein Kläger, da kein Richter. So funktioniert es ja meistens in deutschen Amtsstuben. Wenn die Betroffenen damit kein Problem hätten, wäre es ja auch gut.

Wie gesagt solche Regelungen legen diejenigen fest, die auf nicht einen Cent Gehalt verzichten müssen und zum Teil auch die, die vorher bestimmt haben, auf wen sie verzichten können.

Deswegen hier noch mal der Hinweis: Niemand hat das Recht, in das Wahlrecht des Beschäftigten einzugreifen. Die Tarifvertragsparteien wollten den Beschäftigten ein umfängliches Wahlrecht auch in Bezug auf die zeitliche Festlegung der Ausgleichstage geben. Ausgleichstage sind keine Urlaubstage! Die Dienststelle oder der Personalrat können auch nicht die Festlegung der zeitlichen Lage der Ausgleichstage beeinflussen oder darüber befinden, wie viel Tage zusammenhängend genommen werden dürfen. Die Dienststelle hat allein aus betrieblichen oder dienstlichen Gründen das Recht, beantragte Ausgleichstage zu versagen. Dies muss aber dann so konkret erfolgen, dass der Arbeitnehmer diese Entscheidung notfalls nachprüfen lassen kann. Der Personalrat hat kein Recht per Dienstvereinbarung in die Festlegung der Beschäftigten einzugreifen.

Die Ausgleichstage können deshalb insgesamt und zusammen oder einzeln - je nach Bestimmen und Belangen des Beschäftigten-genommen werden. Der Ausgleich kann unmittelbar vor und nach dem Erholungsurlaub erfolgen. Das heißt aber nicht, dass die Ausgleichstage bereits wie Urlaub am Anfang des Jahres im Urlaubsplan anzugeben sind. Den oder die Ausgleichstage sollte man natürlich rechtzeitig beantragen. Wir empfehlen mindestens 14 Tage ggf. aber länger als beim Urlaub, wenn man relativ sicher gehen will, dass sie auch genehmigt werden können. Keine Sorge, die Ausgleichstage verfallen auch nicht, denn wir haben mit dem Land keine Verfallsklausel in den Tarifvertrag aufgenommen.

Mehr Gelassenheit zu diesem Thema ist für alle Seiten gesünder. Ja sicher ist das Bestimmungsrecht eines Vorgesetzten erheblich geschmälert worden, ich habe aber auch noch keinen Angestellten erlebt, der seine Belange nicht mit dem Dienst abstimmen würde. Ich erinnere mich da noch deutlich an das Theater bei der Einführung der gleitenden Arbeitszeit. Da gab es ebenfalls einige unintelligente Aktivitäten.

Weil aber so mancher „Untertan“ nur auf Ministerialreglungen reagiert, hier also zum besseren Verständnis und zur Kenntnis für alle, die schriftlichen Hinweise vom Finanzministerium zum Problem „Ausgleichstage:“

Auszug aus

„Hinweise zu den Tarifverträgen zu § 3 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung für den Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2009 (TV LSA 2004 und TV LSA 2007), des Ministeriums der Finanzen vom 17. November 2003

3.2 Ausgleichstage (Absatz 2)

Sollte die bisherige regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit (in der Regel die 40-Stunden-Woche) beibehalten werden, erfolgt ein Ausgleich durch zusätzlich freie Tage (Ausgleichstage).

Die Ausgleichstage können zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Halbjahr genommen werden (also z.B. kumuliert am Anfang des Halbjahres). Es verbleiben häufig Reste von Ausgleichstagen (z.B. 8,125 Tage entsprechen 8 Tage und einer Stunde), und es bestehen keine Bedenken, wenn diese Stunden mit Guthaben auf Gleitzeitkonten kombiniert werden.

Sollten aufgrund eines Ausscheidens bereits mehr Ausgleichstage genommen worden sein als eigentlich zustünden, erfolgt eine Verrechnung mit einem noch bestehenden Urlaubsanspruch.

Das maßgebliche Halbjahr beginnt jeweils am 01. Januar bzw. 01. Juli eines Jahres. Der letzte Satz des Absatzes 2 enthält eine Öffnungsklausel für eine Dienstvereinbarung, das Halbjahr zu einem anderen Zeitpunkt beginnen bzw. enden zu lassen. Dies kann für manche Bereiche in Betracht kommen, in denen ein gewisser Turnus (wie z.B. ein Semester an einer Hochschule) besteht. Da jedoch die Tarifvertragsparteien diesen Aspekt nicht abschließend regeln wollten, haben sie eine entsprechende Öffnungsklausel in den Tarifvertrag aufgenommen.

3.3 Nachholen von Ausgleichstagen (Absatz 3)

Die Tarifvertragsparteien haben nicht definiert, wann der Ausgleich nachzuholen ist, wenn ein Ausgleichstag aus dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen oder einer Erkrankung nicht angetreten werden konnte. Dafür sind die Verhältnisse in der Dienststelle maßgebend. Ein Ausgleich ist in diesen Fällen auch im nächsten Halbjahr möglich, weil hinsichtlich der Ausgleichstage eine Verfallsklausel (wie z.B. in § 47 Absatz 7 Unterabsatz 4 BAT-O: „Urlaub, der nicht innerhalb der genannten Fristen angetreten ist, verfällt.“) nicht tariflich normiert wurde.

3.4 Kombination der Ausgleichstage mit Urlaub (Absatz 4)

Absatz 4 räumt eine flexible Handhabung ein, indem – im Gegensatz zum früheren Arbeitszeitverkürzungstag –eine zusammenhängende Gewährung mit Urlaubstagen sowie eine Kumulierung der Ausgleichstage ermöglicht wird. Ende Auszug

Insulinpflichtige Diabetiker sind gefährlich

In Dessau gefährden Kriminalisten mit insulinpflichtiger Diabetes die Allgemeinheit und müssen deswegen sofort vom Dienst suspendiert bzw. muss ihnen die Führung von Dienstgeschäften mit sofortiger Wirkung verboten werden.

Ich geb`s ja zu: Nicht nur in Dessau drehen sie langsam am Rad, sondern solchen Blödsinn schafft die PD Magdeburg auch.

Ich werde jetzt natürlich nicht hergehen und erläutern, wie sie es hätten anders machen sollen, denn lesen können die ja selber.

Der betroffene Kollege ist fast 58 Jahre alt, macht seinen Dienst seit Jahren ohne Fehl und Tadel und vor allem ohne Krankenfehltage. Sein einziger Makel ist, dass er sich wegen seiner Diabetes Insulin spritzen muss und deswegen nur Dienst mit bestimmten, also den bekannten Einschränkungen, machen darf (kein Tragen der Dienstwaffe, keine Schichten, kein Dienstfahrzeug). War aber nicht weiter schlimm, denn die Kollegen arrangierten sich, so dass es kaum arbeitsmäßige Einschränkungen gab.

Trotzdem befand ihn die Amtsärztin auf Grund der Diabetes auf diesem Dienstposten für polizeidienstunfähig. Die letzte Entscheidung, nämlich ob der Beamte in den Ruhestand versetzt wird, trifft immer die Dienststelle, nicht der Amtsarzt. Die PD Dessau aber wollte bestimmt den „alten“ Kriminalisten unbedingt schnell los werden, denn seinen Antrag auf Altersteilzeit von Anfang 2003 lehnten sie wegen der gesundheitlichen Untersuchung ab. Übrigens: Der Kollege wäre bei Genehmigung bald in der Freistellungsphase.

Die Dessauer fanden aber, dass von diesem diabeteskranken 58-jährigen Kriminalisten eine solche Gefahr ausgeht und befürchteten gem. § 60 Beamtengesetz solche schwerwiegenden Nachteile für den Dienstherren oder Dritte, ggf. auch für den Beamten selbst, so dass auch sofortiger Vollzug angeordnet wurde, er also nur noch zwei Tage Dienst machen durfte und ihm ab 1. März alles verboten, seine Waffe und Dienstausweis sofort entzogen wurde.

Drolliger Übereifer oder absichtliche Fiesheit?

Ich will ja niemandem zu nahe treten, ich weiß nicht wer hier wirklich gefährlich ist. Der Kollege hat weder die Pest noch die Pocken und auch nicht Hepatitis, sondern Diabetes! Als der Kollege diese Hiobsbotschaften, Unterlagen und Anweisungen erhielt, als er wie ein Schwerverbrecher plötzlich seine Pistole und seinen Dienstausweis abgeben musste, brach für ihn verständlicherweise eine Welt zusammen.

Zum Glück rief sein Personalratsvorsitzender vom Revier Bernburg gleich im GdP-Landesbüro an und organisierte Hilfe. Noch am Freitag, 27.02.04, trafen wir uns mit dem betroffenen Kollegen, seinem Personalratsvorsitzenden und seinem Rechtsanwalt im GdP Landesbüro.

Der Schlachtplan war schnell abgestimmt und die Fach- und Sachargumente ausgetauscht. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung wurde ein Eilantrag gestellt und schon am Montag, den 01. März entschied das Gericht zu Gunsten des Kollegen. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wurde hergestellt, so dass der Kollege seinen Dienst wieder aufnehmen konnte.

Mehr zum Verfahren werde ich jetzt aus prozesstaktischen Gründen nicht berichten und schon gar nicht alle unsere Joker preisgeben.

Wir werden aber wegen der Brisanz des Themas „Polizist als Diabetiker“ weiter informieren.

Sybille Staliwe

Polizeiseelsorgebeirat – Mobbing - nicht nur ein Problem in der „Lindenstraße“ (Teil 2)

(Fortsetzung aus der DP 3/2004)

1. Definition Mobbing

Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist und von einer oder einigen Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und / oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.

Mobbing ist ein Prozess, der meist harmlos beginnt und einen schleichenden Verlauf nimmt. Feindselige Handlungen passieren mit einer Regelmäßigkeit, (mindestens einmal in der Woche?) und über einen bestimmten Zeitraum (mindestens ein halbes Jahr). In der Regel spielen verschiedene Ursachen zusammen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass jeder der Beteiligten seinen Beitrag zur Mobbing – Situation leistet, indem die einen tun, was sie tun oder es unterlassen zu tun.

Die vier Phasen eines Mobbing–Prozesses:

· Am Anfang steht ein ungelöster Konflikt.

· An die Stelle des Konfliktes tritt eine einzelne Person, die immer häufiger gekränkt wird. Ihr Selbstwertgefühl nimmt ab, sie gerät in die Rolle des Außenseiters.

· Die Entwicklung eskaliert durch ständige Demütigungen. Das Opfer ist so verunsichert, dass die Arbeitsqualität leidet. Arbeitsrechtliche Maßnahmen drohen.

· Mobbing - Fälle enden oft mit dem Verlust des Arbeitsplatzes durch Zwangsversetzung bzw. Ausschluss aus der Arbeitswelt, indem der Betroffene selbst kündigt, da er die Situation nicht mehr ertragen kann.

Der gesamte Prozessverlauf bringt für das Opfer fast immer psychosomatische Krankheiten mit sich, die lange Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen und bis zur Dienstunfähigkeit führen können.

Daneben gibt es viele Formen von psychosozialem Stress und Konflikten am Arbeitsplatz, die aber die typischen Merkmale von Mobbing nicht haben, z. B.:

- Konflikte zwischen Gruppen

- Normale Antipathie oder Desinteresse

- Kurzfristig ungerechte oder unsoziale Behandlung

- Nutzung von Vorteilen für die eigene Karriere

2. Gründe für Mobbing

- Schlechtes Betriebsklima mit wenig sozialer Unterstützung und wenig Konfliktbewältigungsstrategien

- Arbeitsorganisatorische Probleme wie unklare Kompetenzverteilung, mangelnder Informationsfluss, häufige Konflikte bei Entscheidungsprozessen

- Wenig Unterstützung durch Vorgesetzte

- Keine souveräne Führungskraft, sie fühlt sich von leistungsstarken Mitarbeitern bedroht

- Ein Team, in dem es oft zu Frustrationen und Neid kommt und ein Sündenbock gesucht wird

- Konkurrenzdruck durch Stellenabbau

- Besondere soziale Stellung des Betroffenen (Kultur, nationale Identität)

- Geduldete Belästigung am Arbeitsplatz und Übergriffe

- Ehemals partnerschaftliche Beziehungen zwischen Kollegen

- Betroffener glaubt, er hätte nur geringe Chancen, einen anderen Job zu finden

3. Folgen von Mobbing für Betroffene und für die Dienststelle

Der Gemobbte konzentriert sich zunehmend auf den Konflikt statt auf die Arbeit. Es folgt die „innere Kündigung“, aber auch Krankheit verbunden mit Arbeitsunfähigkeit bis hin zur eigenen Existenzbedrohung.

Die andauernden seelischen Belastungen führen bei den Betroffenen zu verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen. Magen- und Darmprobleme, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, depressive Verstimmungen können die ersten seelischen und körperlichen Reaktionen sein. Je länger die Situation andauert, desto stärker können sich chronische Krankheiten wie beispielsweise des Herz-/ Kreislaufsystems, des Magen-/ Darmtraktes, der Atemwege oder der Haut entwickeln. Durch lang anhaltende soziale Stigmatisierung können schwere Depressionen, Suchtmittel- und Medikamentenmissbrauch ausgelöst werden. Es besteht Suizidgefahr.

Für die Dienststelle hat Mobbing nicht zu unterschätzende, schwerwiegende Folgen: Das Arbeitsklima ist schlecht, der gesamte Dienstbetrieb ist gestört, die Arbeitssituation wird zur Belastung für alle. Das hat zur Folge, dass die Arbeitsmotivation bei allen Beteiligten sinkt. Ausfallzeiten sind vermehrt zu verzeichnen. Es kommt zur Arbeitsunfähigkeit beim vom Mobbing Betroffenen und so zum Verlust wichtiger Bediensteter.

Die Arbeit wird insgesamt qualitativ als auch quantitativ zunehmend mangelhaft erledigt.

4. Hilfe für Betroffene

Mobbing darf nicht ignoriert werden. Es trifft sowohl Mitarbeiter als auch Vorgesetzte. Betroffene sollten sich unbedingt Hilfe suchen.

a) Gespräch

- Möglichst frühzeitig mit den Mobbenden reden (aussprechen, was Ärger macht)

- Gespräche mit den direkt betroffenen Mitarbeitern bzw. Teamarbeitsgespräche

- Vorgesetzte informieren und einbeziehen (Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern)

- Vertrauensperson suchen und professionelle Unterstützung einholen :

§ Polizeiseelsorger

§ Psychologische Betreuung

§ Polizeiärzte

§ Personalräte und Gewerkschaften

§ Supervision durch ausgebildete Fachleute

b) Telefonhotline und andere Kommunikationstechnik nutzen

- Mobbing – Hotline des Vereins „Offene Tür“ Magdeburg: 0391-40 48 977

- Kostenlose Telefonseelsorge: 0800-111 0 111 oder 0800 - 111 0 222

- Internet:

§ www.mobbing-web.de

§ www.mobbing-am-arbeitsplatz.de

§ www.dgb.de

§ www.igmetall.de

§ www.sozialnetzwerk-hessen.de

§ www.leymann.se

§ www.peacemaking.de

§ www.mobbingwerkstatt.de

§ www.odenwald-ezine.de

/themen/mobbing/fakten.html

c) Arbeitsrechtliche Schritte einleiten und Fachanwalt zur professionellen Unterstützung hinzuziehen.

Wenn jeder innerbetriebliche Schlichtungsversuch gescheitert ist, hilft nur der Gang zum spezialisierten Anwalt für Arbeits- und Sozialrecht. Es gibt mittlerweile eine Reihe von Gerichtsverfahren, in denen Mobbing-Opfer erfolgreich gegen ihre arbeitsrechtliche Benachteiligung geklagt haben.

5. Konsequenzen für die Polizeiführung

Information/Qualifikation: Die Polizeiführung muss um die Thematik wissen und die Aus- und Fortbildung entsprechend ergänzt werden; alle Interessenten und Polizeiführer sollten die Möglichkeit haben sich in Seminaren (Konfliktlösung, Mobbing etc.) zu qualifizieren.

Ziel

Abschluss einer Betriebsvereinbarung für partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz. Eine Anti–Mobbingvereinbarung für alle Bediensteten der Polizei durch MI und Personalvertretung mit Unterstützung des PSSB.

Sabine Sievers, Mitglied des Polizeiseelsorge-Beirates

Leserbrief - Polizei Sachsen-Anhalts auf dem richtigen Weg

Die „Mitteldeutsche Zeitung“– übrigens die größte Tageszeitung Sachsen-Anhalts - berichtet mit einem Aufmacher: „Die Kriminalität nimmt ab, die Straftaten sinken auf niedrigstes Niveau seit 1991“. Thema des Berichtes war die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Jahres 2003, die Innenminister Klaus Jeziorsky in Magdeburg den Presseleuten vorstellte. Die PKS zeigt deutlich, dass die Polizei in Sachsen-Anhalt mit einer Aufklärungsquote von weit über 50 Prozent über dem Bundesdurchschnitte liegt. Also ist unsere Polizei, wie schon gesagt, auf dem richtigen Weg.

Dies liegt jedoch nicht in erster Linie am Innenminister mit seinen Spareinschnitten bei der Polizei, sondern an den flexiblen und erfahrenen Beamten in unserem Lande. Diesen sollte man zuerst den Dank aussprechen. In seiner Pressekonferenz rühmte der Innenminister seine Polizeireform. Die Beamten könnten flexibler reagieren und stärker dort präsent sein, wo viel passiert. Ist dies der Grund für den positiven Trend? Ich sage nein, denn diese Reform ist mit Spareinschnitten bei der Polizei verknüpft. Ob dieser Kurs richtig ist, wird die Zukunft zeigen.

Wir meinen als Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei: Bereits jetzt den positiven Trend als Erfolg der Reform zu feiern, ist wohl verfrüht. Denn bei der Polizei sparen, heißt an der Sicherheit sparen.

Martin Händler

Bezirksgruppe PD Magdeburg - Werner Kühner hat Maßstäbe gesetzt

Magdeburg. Am 3. Dezember 2003 trat Kollege Werner Kühner aus gesundheitlichen Gründen von der Funktion des Vorsitzenden der Bezirksgruppe (BG) Magdeburg der GdP zurück.

Bei der Neuwahl des Vorstandes der BG Magdeburg, in Vorbereitung auf den 5. Landesdelegiertentag, am 11.Februar 2004 trat er nicht wieder an. Fast 14 Jahre hat er die Bezirksgruppe Magdeburg geführt.

Organisator und Gewerkschaftsvorsitzender

Als sich mit der politischen Wende in der DDR auch für die Angehörigen der deutschen Volkspolizei wieder die Möglichkeit bot, sich in einer Gewerkschaft zu organisieren, gehörte Werner Kühner mit zu den Organisatoren einer Gewerkschaftsbewegung im damaligen Volkspolizeikreisamt Magdeburg (VPKA). Unter der Regie des ersten Vorsitzenden der Gewerkschaft der Volkspolizei im Volkspolizei- Kreisamt Magdeburg, Kollegen Jahns, sammelte er erste Erfahrungen in der Arbeit der Gewerkschaft der Volkspolizei (GdVP), die sich im Januar 1990 gegründet hatte.

Mit dem Ausscheiden des Kollegen Jahns übernahm Werner Kühner dann den Vorsitz der Gewerkschaftsorganisation im VPKA Magdeburg. Mit den Wahlen zur Volkskammer der DDR am 18. März 1990 veränderte sich die politische Landschaft der DDR, der Rechnung getragen werden musste. Die mit der Gründung der GdVP entstandenen Vorstände in den jeweiligen Dienststellen übernahmen bis zur Wahl von Personalräten auch deren Aufgaben mit.

Hilfestellung als Personalrat

Im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung stellte auch Werner Kühner zusammen mit weiteren 8.500 Mitgliedern der GdVP den Antrag zur Aufnahme in die GdP. Unmittelbar nach dem Beitritt der DDR zur BRD fanden die ersten Personalratswahlen nach dem Personalvertretungsgesetz der BRD statt. In dieser Wahl wurde er zum Vorsitzenden des Personalrates gewählt. Enge Verbindung unterhielt Werner Kühner zu den Kolleginnen und Kollegen der GdP-Bezirksgruppe unserer Partnerstadt Braunschweig. In persönlichen Gesprächen mit uns brachte er immer wieder zum Ausdruck, wie wertvoll diese Verbindung für seine Arbeit in der GdP und im Personalrat war. Hatte er doch, wie wir anderen Gewerkschaftsmitglieder der Volkspolizei auch, keinerlei Erfahrungen in der erforderlichen Gewerkschaftsarbeit. Gleichzeitig war er auch Vorsitzender der Bezirksgruppe Magdeburg SK (Stadtkreis) wie sich die Gewerkschaftsgruppe des Polizeikreisamtes Magdeburg nun nannte. In dieser Doppelfunktion hat er vielen Kolleginnen und Kollegen, die Probleme mit der Weiterbeschäftigung oder der neuen Einstufung hatten, helfen können. Es gab aber auch Kolleginnen und Kollegen, denen auf Grund ihrer Situation nicht geholfen werden konnte. Auch ihnen hat er erläutert, dass und warum keine Hilfe möglich ist. Es mögen sich diejenigen erinnern, denen damals geholfen werden konnte.

Mit weiteren Strukturveränderungen der Polizei in Sachsen- Anhalt veränderte sich auch die Zusammensetzung der Bezirksgruppe. Auch diesen Veränderungen musste Rechnung getragen werden.

Einer der Höhepunkte in der Arbeit der Bezirksgruppe Magdeburg war der Besuch des Ministerpräsidenten Reinhard Höppner bei der Bezirksgruppe der GdP in der Dienststelle, der durch die Einladung eines jungen Kollegen bei einer Auszeichnungsveranstaltung zustande gekommen war. Dieser Besuch wurde genutzt, dem Ministerpräsidenten Probleme und Ungereimtheiten vor Augen zu führen. Dazu gehörte auch die diskriminierende Versorgungslücke für die Pensionäre.

Polizeibälle und Demonstrationen

Kaum einer weiß, wie viel Arbeit und Mühe erforderlich waren um die jährlich durchgeführten Polizei- und Bürgerbälle zu organisieren. Es waren zehn an der Zahl.

Demonstrationen, an denen die BG MD teilnahm hat Werner Kühner mit organisiert, seine eigene Teilnahme war dabei selbstverständlich. Eine der bedeutsamsten Demonstrationen war die 1991 in Magdeburg durchgeführte Demonstration an der viele Kolleginnen und Kollegen aus den alten und neuen Bundesländern teilnahmen. Seine Teilnahme an Demonstrationen, sie lassen sich nicht an zwei Händen zusammenzählen, immer ging es darum, die Interessen der Kolleginnen und Kollegen für die GdP zu vertreten. Hierfür war auch immer entsprechende Vorbereitungszeit erforderlich. Busse mussten organisiert werden und für Verpflegung sollte auch gesorgt sein, was nicht immer während der normalen Arbeitszeit erledigt werden konnte.

Wenn auch später ein anderer Vorsitzender des Personalrates gewählt wurde, Werner Kühner war im Personalrat und dort im Vorstand vertreten. Er konnte so weiterhin die Interessen der Kolleginnen und Kollegen wahrnehmen. Das war und ist seine Maxime, die er bis zum heutigen Tage beibehalten hat. Die durch die Veränderungen im Personalrat weggefallene Freistellung machte die Arbeit als Vorsitzender der Bezirksgruppe besonders kompliziert. Als Koordinator der ABM-Kräfte im Bereich der Prävention ließ sich manches noch miteinander verbinden. Mit der Umsetzung in das Revier Nord war dann nur noch Freizeit für diese Funktion zu opfern und das in Größenordnungen.

Nicht unerwähnt bleiben sollen hier erweiterte Vorstandssitzungen und Seminare, bei denen Gelegenheit gegeben war, mit Politikern ins Gespräch zu kommen und bei denen die Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit hatten, ihre Sorgen und Nöte, auch im persönlichen Gespräch darzulegen. Sie waren auch immer eine Veranstaltung, in denen den aktivsten Mitstreitern für ihre Arbeit Dank gesagt wurde.

Danke, Werner

Werner Kühner hat in seiner Tätigkeit als Vorsitzender der Bezirksgruppe Magdeburg, der GdP, doch irgendwie Maßstäbe gesetzt, die von seinem Nachfolger erst erreicht werden müssen. Es lassen sich aus der bewegten Zeit , in der die Gewerkschaftsbewegung in der Polizei entstand, und sich bis zum heutigen Tage entwickelte, nicht alle Ereignisse auflisten. Es sollten sich aber auch einige Kolleginnen und Kollegen daran erinnern, welche anstehenden Probleme gemeinsam bewältigt wurden und mit welcher Kraftanstrengung manche Situation gemeistert wurde. Der eine oder andere sollte sich aber auch Fragen, ob er sich richtig Verhalten hat, weil er seinen Kopf nicht durch die Wand bringen konnte.

Wir sollten dem Kollegen Werner Kühner für die in dieser langen Zeit in der Bezirksgruppe geleistete Arbeit Dank sagen.

Danke Werner, für Deine fast 14-jährige Tätigkeit als Vorsitzender der Bezirksgruppe Magdeburg, welche nicht immer leicht und einfach für Dich verlief. Lieber Werner, wir wünschen Dir zunächst einmal, dass sich Dein Gesundheitszustand stabilisiert und Du Deiner Pensionierung in Ruhe und ohne Sorge entgegengehen kannst.

Danach einen ruhigen Ruhestand, wie Du ihn selbst bestimmen sollst, Du es gesundheitlich verkraften kannst und wie es Dir noch Spaß macht.

Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Magdeburg, Der Vorstand

G. Joppe, Vorsitzender und W. Jung Vorsitzender Seniorengruppe

Bezirksgruppe PD Magdeburg - „Alle an einem Strick, alle in die gleiche Richtung..“

Magdeburg. Am 11. Februar 2004 fand in Vorbereitung des 5. Ordentlichen Landesdelegiertentages die Neuwahl und die Wahl der Delegierten der Bezirksgruppe Magdeburg in Form einer Delegiertenversammlung statt.

Kollege Werner Kühner, bisheriger Vorsitzender der Bezirksgruppe, trat aus gesundheitlichen Gründen nicht wieder an.

Im Bericht des amtierenden Vorsitzenden Klaus-Dieter Taeger, der diese Funktion am 3. Dezember 2003 übernommen hatte, wurde kritisch bemerkt, dass in der zurückliegenden Wahlperiode einige Höhen und Tiefen zu durchfahren waren. Wir haben dennoch alle an uns gestellten Aufgaben und Ziele in der gewerkschaftlichen Arbeit erfüllt. Dafür sprach er allen Mitgliedern des entlasteten Vorstandes, den Vertrauensleuten und den Delegierten den Dank aus.

Dem neu gewählten Vorstand gehören an:

- Gerhard Joppe, Vorsitzender

- Klaus-Dieter TaegerStellv.

- Vera Dallmann Stellv.

- Heiner-Frank Schmidt Stellv.

- Wolfgang Günther, Stellv. Tarif

- Uta Richter, Kassiererin

- Steffen Jornitz, Schriftführer

- Andreas Bartels

- Bernd Ahlgrimm

- Ulf Krüger

- Olaf Lüderitz

- Ines Kutz, Frauengruppe

- Wolfgang Jung Seniorengruppe

„Alle an einem Strick, alle in die gleiche Richtung...“

In seinem Schlusswort bemerkte der neu gewählte Vorsitzende der BG Magdeburg, Kollege Gerhard Joppe, dass er das Amt annimmt und es für die weitere gewerkschaftliche Arbeit in der Bezirksgruppe darauf ankommt, die Aufgaben und Ziele der GdP zu verwirklichen. Hierfür tragen alle Gewerkschaftsmitglieder Verantwortung und das im engen Zusammenwirken mit allen Gewerkschaftsorganisationen.

Für den neu gewählten Vorstand bedeutet dies, die zu leistende gewerkschaftliche Arbeit, vor allem die Vorstandsarbeit, zu gleichen Teilen auf alle Schultern der Vorstandsmitglieder und der gewählten Vertrauensleute unter Einbeziehung aller Mitglieder der Bezirksgruppe Magdeburg zu verteilen.

Unser Motto muss lauten: „Alle an einem Strick, alle in die gleiche Richtung, alle machen mit, für die Erfüllung der gestellten Aufgaben und Ziele der BG Magdeburg der GdP.“

Schwerpunkte unserer Arbeit sollen sein:

- exakte Vorbereitung auf die anstehenden Personalratswahlen 2005

- weitere tarifpolitische Arbeit und Sicherung von Arbeitsplätzen

Wolfgang Jung

Bezirksgruppe Innenministerium - Staffelstab übergeben

Magdeburg. Nach der Versetzung zum Landesverwaltungsamt hat der langjährige Vorsitzende des Örtlichen Personalrates des Ministerium des Innern (MI) Abteilung 1 bis 4, Kollege Peter Dufke (ver.di), den Staffelstab an den Kollegen Uwe Petermann übergeben.

Kollege Peter Dufke hatte fast 10 Jahre die Geschicke des Personalrates geleitet und war von den Beschäftigten des MI als streitbarer Verfechter ihrer Interessen, aber auch als fairer Partner für die Dienststelle anerkannt.

Besonders hervorzuheben ist sein Engagement für die Zusammenarbeit zwischen der ÖTV bzw. ver.di und der GdP. Damit hat er einen guten Anteil an der außergewöhnlich guten und vor allem erfolgreichen gemeinsamen Arbeit der Gewerkschaften.

Die KollegInnen des Personalrates und die Mitglieder der Bezirksgruppe MI wünschten dem Kollege Peter Dufke auf seinem neuen Lebensabschnitt alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.

Jan Steuer

Bezirksgruppe PD Halle - Günther wurde 75

Halle. Am 11. Februar 2004 feierte der ehemalige Vorsitzende der Seniorengruppe der GdP Sachsen-Anhalt, Günther Martens, seinen 75. Geburtstag. Günther, der sich viele Jahre auch bundesweit besonders für die Belange der ostdeutschen Senioren engagiert hatte, beging diesen Tag im Kreis seiner GdP-Kollegen. Hier seine Dankesworte:

„Für die vielen Glückwünsche anlässlich meines 75.Geburtstages, möchte ich mich in dieser Form bei allen und besonders beim Landesbezirksvorsitzenden der GdP, Karsten Schmidt, dem Landesseniorenvorsitzenden, Wolfgang Jung und dem Vorsitzenden der Seniorengruppe, Günter Trost sowie den Mitgliedern des Seniorenvorstandes, bedanken.

Ein besonders herzlicher Dank gilt den Kolleginnen Sybille Staliwe, Karin Leonhardt, Siglinde Jungmann und dem Kollegen Otto Rau für die liebevolle und festliche Umrahmung meiner Geburtstagsfeier in der Polizeidirektion Halle. Mit sehr vielen Bildern aus meiner gewerkschaftlichen Tätigkeit, gestalteten sie für mich zum 75zigsten eine Tafel und einen Bildband, für den ich mich auch im Namen meiner Frau, ganz herzlich bedanken möchte.

Ich habe mich sehr über die persönlichen Glückwünsche des Polizeipräsidenten der PD Halle, Walter Schumann, und über die Bereitstellung des Raumes zum Empfang gefreut. Es ist ja auch nicht so selbstverständlich, dass ein ehemaliger Mitarbeiter anlässlich seines 75.Geburtstages, in seiner alten Dienststelle von den dortigen Kollegen und dem Polizeipräsidenten empfangen wird.

Günther Martens und Ehefrau Anita“

Frauen-Termin

Magdeburg. Allen Frauen zur Erinnerung:

Am 2. April 2004 findet im AOK-Bildungszentrum der Delegiertentag der Frauengruppe des GdP-Landesbezirks Sachsen-Anhalt statt.

Frauengruppe der GdP Sachsen-Anhalt

This link is for the Robots and should not be seen.