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In der Ausgabe des Landesteils der DP im Juni 2020 sind u.a. folgende Themen zu finden...

©Gewerkschaft der Polizei (GdP) Landesbezirk Sachsen-Anhalt
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Inhaltsverzeichnis

2020 wird uns immer als DAS Corona-Jahr in Erinnerung bleiben
Viele Wochen, ja Monate sind vergangen, in denen sich die Meldungen über das Coronavirus oder auch SARS-CoV-2 oder Covid-19 überschlagen haben.
Für eine starke Verwaltung - #damitderladenlaeuft
Unter dem Motto #damitderladenlauaeuft tagten am 30./31. Januar 2020 die Mitglieder des Bundesfachausschusses Verwaltung.
Leserbrief zu den Corona-Einsätzen
Mit Beginn der Erklärung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu einer weltweiten Pandemie herrschte zu Beginn starke Unsicherheit innerhalb der eigenen Reihen.
Aus der Rechtsschutzabteilung - Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren im Konkurrentenstreit und die Rolle des Beigeladenen
In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht will ein nicht bei der Beförderung berücksichtigter Beamter/Beamtin meist erreichen, dass ein oder mehrere bestimmte andere Personen (Konkurrenten) nicht befördert werden bzw., dass noch einmal unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts eine rechtsfehlerfreie Auswahl durch die Behörde vorgenommen wird.
Miichen e. V. – ein aktuelles Update
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Polizeifamilie,
trotz dieser schweren Zeit für alle arbeiten wir als Verein täglich weiter, damit die Hilfe da ankommt, wo sie gebraucht wird.
DGB-Veranstaltung zum Frauentag
Zu Ehren der Frauen anlässlich des Weltfrauentags veranstaltete der DGB Stadt- und Saalekreisverband in bewährter Tradition eine frauenpolitische Feierlichkeit im „Cafe & mehr“ der Lebenshilfe e. V. Halle.
Anrechnung des Verpflegungsgeldes
Mittlerweile sind die Verfahren des Landesbezirkes vor den Sozialgerichten mit der vollständigen Anerkennung der Rückwirkung des Antrages durch die Rentenversicherungsträger (siehe Info vom 11. März 2020) beendet worden bzw. werden in Kürze beendet sein.
Seniorentermine
Beitragsanpassung für Rentner - Beitragsanpassungen zum 1. Juli 2020
Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 werden gemäß der Beschlüsse des Bundeskongresses die Mitgliedsbeiträge für die Rentner zeitgleich zum selben Termin angepasst.





2020 wird uns immer als DAS Corona-Jahr in Erinnerung bleiben
Viele Wochen, ja Monate sind vergangen, in denen sich die Meldungen über das Coronavirus oder auch SARS-CoV-2 oder Covid-19 überschlagen haben.
Nichts scheint mehr so zu sein, wie es noch am Jahresanfang war; die Pandemie hat sich weltumspannend ausgebreitet.
Und es hat Veränderungen gebracht, die uns alle betreffen. Wir befinden uns in einer Zeit, wo vieles auf den Kopf gestellt, viele Fragen vollkommen neu beantwortet werden müssen und viele Entbehrungen von jedem abverlangt werden. In diesen Zeiten wird sehr deutlich, welche Berufsgruppen es sind, die in solchen Situationen wichtig und gefordert sind. Systemrelevante Berufe – wie es immer so schön heißt –, also Menschen, die Berufe ausüben, die für eine „Daseinsfürsorge“ unentbehrlich sind. An genau solchen Ereignissen merkt der Staat, wer die Stütze desselben ist. Aber wer gehört zu den systemrelevanten Berufen? Jedes Bundesland hat in seinen Eindämmungsverordnungen bezeichnet, wer dazu gehört. Teilweise sehr unterschiedlich, aber letztlich immer zu finden sind neben den unentbehrlichen Berufen der Gesundheitsfürsorge der öffentliche Dienst und natürlich die Polizei.
Doch was haben wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten erfahren müssen: einen massiven Abbau gerade in diesem Sektor. Haushalte mussten konsolidiert werden mit der Folge, dass Verwaltungsreformen in erster Linie den Abbau von Personal forcierten. Die Gewerkschaften haben diese Entwicklung dauerhaft und massiv angemahnt. Aber genau hier sehen wir wieder, all diese Berufe sind für einen Staat wichtig, der solche Situationen, wie wir sie gerade durchleben, mit möglichst wenig einschneidenden Folgen meistern will.
Der öffentliche Dienst ist nun einmal ein wichtiges Standbein unserer Gesellschaft!
Die Polizei ist immer gefordert
Das Ansteigen der Infektionszahlen, spätestens im März 2020 mit deutlicher Kurve nach oben, hat klargemacht, dass sofortige Maßnahmen notwendig waren, um eine unkontrollierbare Ausbreitung der Pandemie weitgehend zu verhindern und den Infektionsverlauf zu verlangsamen. Einher gehen solche Maßnahmen nicht zuletzt mit Einschränkungen von Grundrechten und Handlungsfreiheiten, die wiederum unsere Polizei auf den Plan rufen, um den Aufgaben der Abwehr von Gefahren der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere der Verpflichtung der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit gerecht zu werden.
Die außergewöhnliche Lage forderte von vielen unserer Kolleginnen und Kollegen ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft ab. Galt es doch, die Maßnahmen der vielen Eindämmungsverordnungen mit hohem Engagement, zugleich aber auch mit höchster Sensibilität in den getroffenen Maßnahmen umzusetzen. Ein Spagat, der zeitweise und gerade mit der anhaltenden Dauer der Verordnungen für unsere Beamtinnen und Beamten vor Ort zur Herausforderung wurde. Viele Überstunden waren die Folge, viele Entbehrungen und zusätzliche Belastungen, die nebenher gestemmt werden mussten.
Den vielen Kolleginnen und Kollegen gilt es, einen besonderen Dank für ihr Engagement und ihre fortwährende Einsatzbereitschaft auszusprechen. An dieser Stelle seien auch einmal die Anwärterinnen und Anwärter und Studentinnen und Studenten erwähnt, die tatkräftig bei den Einsatzmaßnahmen unterstützt haben!
Und das unter der ständig bestehenden Gefahr, selber mit dem Coronavirus angesteckt zu werden. In unzähligen Situationen waren sie gefordert, Risiken für sich innerhalb von Sekunden vor Ort abwägen zu müssen, was die ohnehin schon bestehende Stresssituation, die Corona hervorbringt, noch zusätzlich verschärft. Anfänglich sehr unklare Vorgaben zur Verwendung von Schutzmasken und die sich aufgrund der weltweit als äußerst schwierig dargestellte Beschaffung von Schutzmasken waren für die handelnden Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Indikatoren für die innerliche Verunsicherungen, sich selbst zu infizieren.
Glücklicherweise wurde richtig und mit entsprechendem Vorgehen gehandelt, sodass letztlich nur wenige (trotzdem sehr bedauerliche) Fälle der Ansteckung zu registrieren waren. Diese Kolleginnen und Kollegen sind wieder gesundet bzw. befinden sich auf dem Weg der Besserung, worüber wir alle sehr erfreut sind.
Kinderbetreuung mal ganz anders
Zugeben, das Land hat für seine Bediensteten mit nur sanftem Druck der Gewerkschaften schnell eine großzügige Lösung gefunden, um die Kinderbetreuung in Notbetreuungen oder eben durch partielle Arbeitsbefreiungen sicherzustellen. Ja, für viele wurde auch klar, dass Rund-um-die-Uhr Betreuung von Kindern und gleichzeitige Beschulung ihrer Sprösslinge und nebenher arbeiten zu gehen oder Homeoffice zu betreiben eine Mammutaufgabe werden kann.
Aber sehen wir es mal andersherum. Für die Kinder war es sicher eine schöne Zeit, ihre Eltern mal vollkommen für sich zu haben. Eine entschleunigte Zeit, die für viele Elternteile bisher nur selten war.
Trotzdem: Die Freunde und Spielpartner werden wohl immer vermisst. Hoffen wir, dass hier langfristig wieder Normalität für unsere Kinder einzieht.
Urlaubsansprüche
An anderen Stellen war das Einsehen deutlich schwieriger. Bei Kolleginnen und Kollegen, die in dieser schwierigen Zeit von ihrem Urlaub Abstand nehmen wollten, um dem Dienstherren zur Verfügung stehen zu wollen, wurde dies abschlägig beschieden. Für die Gewerkschaft der Polizei war das ein Anlass darauf hinzuweisen, dass Urlaubsansprüche nicht einseitig aus Sicht des Dienstherren zu betrachten sind, sondern in beidseitigem Einverständnis umzusetzen sind. Dazu gehört, dass Urlaub, der nicht bereits genehmigt ist, verschoben werden kann. Augenmaß auch bei dem Begehren, bereits genehmigten Urlaub zu einem späteren Zeitraum zu nehmen wurde gleichwohl von vielen Behörden nicht bewiesen.
Der Forderung der Gewerkschaft, Resturlaub aus 2019 über den 30. September 2020 hinweg nehmen zu können, will sowohl das federführende Ministerium für Finanzen als auch das Ministerium für Inneres und Sport nicht folgen. Diese Entscheidung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar. Andere Bundesländer haben in dieser Hinsicht reagiert und die Verfallsfrist deutlich nach hinten verlagert. Argumentationen, wonach Urlaube grundsätzlich in den laufenden Jahren zu nehmen sind und dass wenn „Erholung durch Freistellung vom Dienst gewährleistet“ ist, eine Reisemöglichkeit nicht nötig sei, zeigen Unverständnis für die aktuelle Lage und reale Situation der Beschäftigten.
Ausblick
Wenngleich die Pandemie uns noch lange beschäftigen wird, haben wir hoffentlich Grund genug, optimistisch in die Zukunft zu schauen. Es werden noch einige Zeit einschränkende Maßnahmen dazu führen, dass polizeiliche Einsatzmaßnahmen in diesem Zusammenhang notwendig sein werden. Dennoch müssen wir bereits jetzt wieder dazu übergehen, über Jahre hinweg erkämpfte Arbeitsbedingungen nicht über das notwendigste Maß hinaus zu strapazieren. Die Personalräte vor Ort werden hier darauf achten, dass Regelungen der Arbeitszeit und der Arbeitsbelastung wieder auf das normale Niveau zu bringen sind. Die Ansprechpartner der Personalräte sind zu jeder Zeit für Euch erreichbar.
Als Gewerkschaft der Polizei werden wir unermüdlich klarmachen, dass die Beschäftigten in der Polizei diejenigen sind, die unserem Staat eine Handlungsfähigkeit verleihen. Dazu gehört aber eben auch, seine Beschäftigten entsprechend zu würdigen. Über viele Themen werden wir als Gewerkschaft in Zukunft weiter mit Euch zusammen kämpfen. Dazu gehören eine gerechte Entlohnung und Besoldung, reale Beförderungsmöglichkeiten, indem die Stellen auch ausfinanziert werden. Wir werden es bei den nächsten Tarifverhandlungen sehen, was die Beschäftigten des Landes wert sind.
Dazu gehören aber auch moderne und zeitgerechte Arbeitsbedingungen. Jahrelanges vergebliches Ringen um den Ausbau von Heimarbeitsplätzen wird nun neu verhandelt werden müssen. Wir haben gesehen, dass es funktionieren kann.
Und wir werden daran festhalten, dass das Personal in der Polizei sowohl im Polizeivollzugsdienst als auch in der Verwaltung in den nächsten Jahren deutlich aufgestockt werden muss.
Uwe Bachmann, Landesvorsitzender der GdP


Für eine starke Verwaltung - #damitderladenlaeuft
Unter dem Motto #damitderladenlauaeuft tagten am 30./31. Januar 2020 die Mitglieder des Bundesfachausschusses Verwaltung.
Auf der Tagesordnung stand unter anderem die Auswertung des am 28./29. November 2019 in Potsdam stattgefundenen 1. Symposiums zur Fortentwicklung der Polizeiverwaltung. In Vorbereitung dieses Symposiums wurde in den zurückliegenden Monaten durch den Bundesfachausschuss Polizeiverwaltung das Positionspapier „Positionen der GdP zur Polizeiverwaltung“ erarbeitet und veröffentlicht. Folgende Schwerpunkte wurden hierbei herausgearbeitet:
  • Verwaltungsaufgaben für Verwaltungspersonal
  • Entwicklungsmöglichkeiten des Personal- und Laufbahnrechts
  • Raus aus der Sackgasse „Privatisierung/Outsourcing“
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen/Führungskultur
Weiterer Hauptschwerpunkt der Sitzung des Bundesfachausschusses war das Thema der Personalgewinnung im Bereich der Polizeiverwaltung.
Personalverstärkung wird gebraucht!
Für die GdP ist unbestritten, dass dem Personalaufwuchs im Polizeivollzugsdienst auch ein Personalaufwuchs im Bereich der Polizeiverwaltung folgen muss, da zwangsläufig der Arbeitsaufwand auch in den Bereichen der Polizeiverwaltung ansteigt.
Beispielsweise muss die Nachbesetzung von Stellen gewährleistet sein, wenn Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte aus dem Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis ausscheiden. Weiterhin bedarf es aus Sicht der GdP der Einstellung von Verwaltungspersonal bei der Polizei. Die Weiterentwicklung von geeigneten Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten muss jedoch Vorrang vor der Einstellung externer Bewerber haben.
Entwicklungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven in der Polizeiverwaltung!
Gutes Personal, auch für den Bereich der Polizeiverwaltung, lässt sich nur durch gute Arbeitsbedingungen gewinnen und halten. Hierfür müssen unter anderem Attraktivitätsprogramme gestartet werden. Eine Möglichkeit, um die Attraktivität zu steigern, wäre die Einführung einer Polizeiverwaltungszulage oder attraktive Aufstiegs- und Entwicklungsperspektiven sowie weitere materielle oder nicht materielle Anreize. Die GdP fordert daher Maßnahmen, damit sich Leistung und Engagement auch im Bereich der Polizeiverwaltung lohnen und entsprechende Wertschätzung erfahren.
Gute Arbeit muss gut bezahlt werden!
Hier gibt es im Bereich der Polizei, insbesondere bei der Polizeiverwaltung deutlichen Nachholbedarf – von den Zulagen, der Bewertung der Dienstposten bis hin zur Eingruppierung.
Nancy Emmel



Leserbrief zu den Corona-Einsätzen
Mit Beginn der Erklärung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu einer weltweiten Pandemie herrschte zu Beginn starke Unsicherheit innerhalb der eigenen Reihen.
Jedem Einzelnen wurde schnell bewusst, dass die Eingriffe in das private Alltagsleben auch damit einhergehende Änderungen im dienstlichen Alltag mit sich bringen würden. Durch die stets aktualisierten Verordnungen wurden die betreffenden Organisationseinheiten ohne zeitlichen Verzug auf die neue Lage eingestellt und eingewiesen. Auch eine entsprechende Ausrüstung, welche sich als Beispiel bei uns im Reviereinsatzdienst bestandsmäßig auf jedem Fahrzeug befindet, wurde schnell ausgeliefert und an uns weitergegeben.

Insgesamt bleibt jedoch zu hoffen, dass diese neuartigen Änderungen und Vorschriften schnellstmöglich wieder gelockert und aufgehoben werden. Denn auch ich glaube daran, dass gewisse Themen heißer gekocht als sie letztendlich gegessen werden.
Adrian Flügel



Aus der Rechtsschutzabteilung - Verwaltungsgerichtliches Eilverfahren im Konkurrentenstreit und die Rolle des Beigeladenen
In beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht will ein nicht bei der Beförderung berücksichtigter Beamter/Beamtin meist erreichen, dass ein oder mehrere bestimmte andere Personen (Konkurrenten) nicht befördert werden bzw., dass noch einmal unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts eine rechtsfehlerfreie Auswahl durch die Behörde vorgenommen wird.
Dieser Beamte ist dann der Antragsteller bzw. Kläger im Gerichtsverfahren. Der Dienstherr ist der Antragsgegner bzw. der Beklagte. Der Antragsgegner bzw. der Beklagte verteidigt dabei vor Gericht seine getroffene Auswahlentscheidung und wird im Regelfall die Zurückweisung des Antrages beantragen. Grundlage der Entscheidungsfindung des Gerichts sind die vorgelegten Akten des Auswahlverfahrens.
In diesem Verfahren geht es naturgemäß auch um die Interessen des zu befördernden Beamten, der durch das Gerichtsverfahren in seinen Rechten betroffen ist, einfach deswegen, weil es um seine Beförderung oder Nichtbeförderung geht.
In solchen Fällen werden diejenigen Beamten, die auf der „Beförderungsliste“ des Dienstherrn gestanden haben und nun von dem verwaltungsrechtlichen Eilverfahren betroffen sind, an dem Verfahren beteiligt. Dies geschieht im Wege der Beiladung. Dabei gibt es unterschiedliche Formen der Beiladung.
Das Gericht kann eineBeiladungaussprechen, wenn die rechtlichen Interessen eines Dritten durch die Entscheidung berührt werden ().
Dies kann auf Antrag geschehen oder von Amts wegen, also ohne, dass das Gericht vom Kläger, Beklagten oder demjenigen, der beigeladen werden möchte, dazu aufgefordert wird. Wenn die Entscheidung im Rechtsstreit auch gegenüber einem Dritten nur einheitlich ergehen kann, muss das Gericht diesen Dritten beiladen (, notwendige Beiladung), während es im Regelfall bei der Entscheidung über eine Beiladung auch Gesichtspunkte der prozessualen Zweckmäßigkeit berücksichtigen kann (einfache Beiladung).
Im Streit zwischen einem Bewerber und dem Dienstherrn um die Besetzung einer Beförderungsstelle müssen die Mitbewerber beigeladen werden, d. h. es liegt der Fall einer notwendigen Beiladung vor.
Der „Beigeladene“ erhält dann meist die Antragsschrift und die Gelegenheit, im Verfahren Stellung zu nehmen. Der Beigeladene hat die Stellung eines Verfahrensbeteiligten. Er darf im Rahmen der gestellten Anträge Angriffs- oder Verteidigungsmöglichkeiten geltend machen, eigene Beweiserhebung beantragen oder sich einfach dem Antrags-/ Klageabweisungsantrag des Antragsgegners/Beklagten anschließen oder – im Falle der notwendigen Beiladung – eigene Anträge stellen.
Für den „Beigeladenen besteht kein Grund, aktiv zu werden.
Zumeist besteht aber für den „beigeladenen“ Mitbewerber, d. h. den vom Dienstherrn für eine Beförderung vorgesehenen Beamten, kein wirklicher Grund, selbst aktiv tätig zu werden. Der Dienstherr wird seine Auswahlentscheidung unter Heranziehung von allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen zu verteidigen, sodass faktisch der „Dienstherr“ für den von ihm zur Beförderung vorgesehenen Beamten „kämpft“.
In den allermeisten Fällen hat der Dienstherr auch die bessere Informationslage und Übersicht über die tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten der angegriffenen Auswahlentscheidung, gerade in Massenverfahren, wo sehr viele Mitbewerber beigeladen werden.
In der Regel beschränkt sich die „Mitwirkung“ des beigeladenen Mitbewerbers auf die „Kontrolle“ der in seinem Fall vom Dienstherrn vorgetragenen Fakten und eingereichten Unterlagen wie Beurteilungen, Beurteilungsbeiträge und sonstige relevante Schriftstücke. Zumeist sind diese Unterlagen durch den Dienstherrn vollständig eingereicht worden, sodass das Gericht bei der Entscheidung über den gestellten Antrag ausschließlich über Rechtsfragen entscheidet. Dies bedeutet, dass durch das Gericht entschieden wird, ob die Beförderungsentscheidung des Dienstherrn aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist. Eine unklare Tatsachengrundlage ist dabei meist nicht gegeben.
Wenn es also im Wesentlichen um Rechtsfragen bei der Entscheidung über einen Antrag geht und das Gericht vom Dienstherrn alle auswahlrelevanten Unterlagen und Fakten für alle am Verfahren Beteiligten vorliegen hat, macht es regelmäßig wenig Sinn, sich selbst aktiv oder mithilfe eines Rechtsanwalts an dem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren zu beteiligen.
Im Gegenteil. Durch die zusätzliche Hinzuziehung von anwaltlichen Bevollmächtigten für jeden Beigeladenen kann ein nicht unerheblicher Zeitverzug entstehen, wenn diese jeweils einzeln eine Stellungnahme zum Verfahren abgeben. Dann wird das Gericht noch zusätzlich belastet, obwohl alle Parteien ein Interesse an einer möglichst zeitnahen Entscheidung haben. Leider stehen manchmal Beförderungsmittel zeitlich nicht unbegrenzt zur Verfügung oder aber es besteht aus anderen Gründen ein Interesse an einer schnellen Entscheidung.
Nicht zuletzt entstehen auch nicht unerhebliche Kosten, wenn sich die Beigeladenen nicht selbst vertreten, sondern anwaltlich vertreten lassen. Dabei kommt es für die gerichtliche Kostenentscheidung darauf an, ob ein eigener Antrag gestellt worden ist oder nicht. Hat der Beigeladene keinen eigenen Antrag gestellt, wird das Verwaltungsgericht die Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung dem Beigeladenen auferlegen. Bei einem eigenen gestellten Antrag kommt es darauf an, ob dieser erfolgreich war oder nicht. War er erfolgreich, wird die unterlegene Partei die Rechtsanwaltskosten zu tragen haben, war er es nicht, trägt wieder der Beigeladene seine Rechtsanwaltskosten selbst. Es sollte letztlich besonders genau überprüft werden, ob es im Einzelfall angezeigt ist, als Beigeladener einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Dies wird in sehr vielen Fällen nicht notwendig sein!
Frank Schröder, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht



Miichen e. V. – ein aktuelles Update
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Polizeifamilie,
trotz dieser schweren Zeit für alle arbeiten wir als Verein täglich weiter, damit die Hilfe da ankommt, wo sie gebraucht wird.
Wir blicken auf ein spannendes erstes Jahr der Vereinsarbeit zurück, auch dank der GdP, welche unsere Arbeit unterstützt.
Wir konnten bereits im ersten Jahr eine Summe von über 5.000 Euro an Kinder mit Behinderungen auszahlen.
Viele davon waren auf der Suche nach Unterstützung, vor allem im Bereich von Therapien und Hilfsmitteln die nicht von den Krankenkassen übernommen wurden.
Viele Kinder hatten dadurch die Möglichkeit flexibler, die Welt zu erkunden und neue Fortschritte in ihrer Entwicklung zu machen.
Wir konnten auch außerhalb von Sachsen-Anhalt Kolleginnen und Kollegen bei Problemen mit der Abrechnung bei der Beihilfe und privaten Krankenkassen weiterhelfen.
Natürlich ist dieses Jahr auch für uns schwer, da uns viele Informationsveranstaltungen und Spendensammelaktionen verloren gehen, um auf das Thema Kinder mit Behinderungen einzugehen oder Rat suchenden Eltern zu helfen. Dennoch lassen wir so wie ihr den Kopf nicht hängen und arbeiten genauso hart wie ihr, damit geholfen werden kann.
Solltet auch ihr einmal Hilfe bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder Ähnlichem für euer beeinträchtigtes Kind benötigen, zögert nicht und fragt bei uns nach, vielleicht können wir helfen.
Viele Grüße euer Felix und Luisa Forker vom Miichen e. V.i
Ihr könnt uns aus bei Facebook: https://www.facebook.com/Miichen-eV-1329286120545230/ oder Instagram: https://www.instagram.com/miichen.ev/ finden und kontaktieren.



DGB-Veranstaltung zum Frauentag
Zu Ehren der Frauen anlässlich des Weltfrauentags veranstaltete der DGB Stadt- und Saalekreisverband in bewährter Tradition eine frauenpolitische Feierlichkeit im „Cafe & mehr“ der Lebenshilfe e. V. Halle. Mit dabei waren Vertreterinnen der Gewerkschaft der Polizei aus der Bezirksgruppe Süd. Durch Frau Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, und die Staatssekretärin im Bundeswirtschaftsministerium und ehemalige Ostbeauftragte der Bundesregierung, Frau Iris Gleicke, wurden in deren Reden die Errungenschaften für Frauen in den letzten Jahrzehnten hervorgehoben, aber auch die zukünftigen Ziele und Herausforderungen für Frauen in der Gesellschaft, Wirtschaft und Politik aufgezeigt. Eindrucksvoll beschrieb Frau Staatssekretärin Iris Gleicke die Entwicklung der Frauenrechte, beginnend im neunzehnten Jahrhundert, über das mutige Erstreiten und die Einführung des Frauenwahlrechts, über die unterschiedlichen Entwicklung in Ost- und Westdeutschland bis hinein in die aktuelle Zeit. In einem deutlichen Appell ermutigte sie Mädchen und junge Frauen zu einem selbstbestimmten Leben und machte neben vielen anderen wichtigen Themen deutlich, dass insbesondere die Zeiten des Mangels an Fachkräften ihre noch nie so dagewesene Chance zur beruflichen Entwicklung sei. Frauen hätten in Deutschland mittlerweile nachweislich die besseren und höheren Bildungsabschlüsse, was sie selbstbewusst machen und nutzen sollten. Unserer gesellschaftlichen Entwicklung käme dies zugute. 
In einem Gespräch stellte der stellvertretende Landesvorsitzende der GdP, Rolf Gumpert, gegenüber der Gleichstellungsministerin die Forderung aus dem 8. Landesdelegiertentag der GdP nach der zügigen Einführung eines modernen Gleichstellungsgesetzes in Sachsen-Anhalt auf. Das derzeitig in Kraft befindliche Frauenfördergesetz muss durch ein innovatives und bedarfsgerechtes Gesetz endgültig ersetzt werden, so die eindringliche Botschaft an die Ministerin. 
Der Landesvorstand



Anrechnung des Verpflegungsgeldes
Mittlerweile sind die Verfahren des Landesbezirkes vor den Sozialgerichten mit der vollständigen Anerkennung der Rückwirkung des Antrages durch die Rentenversicherungsträger (siehe Info vom 11. März 2020) beendet worden bzw. werden in Kürze beendet sein.
Damit haben wir als GdP in dieser Sache unsere Kolleg*innen erfolgreich vertreten.
Jetzt sollten alle Betroffenen, sprich alle ehemaligen Volkspolizisten, die noch keinen Antrag auf Überprüfung ihres Entgeltbescheides nach § 44 SGB X gestellt haben, handeln und einen entsprechenden Antrag stellen.
Dies gilt auch für alle Betroffenen, die noch keine Rente durch die Deutsche Rentenversicherung beziehen, weil sie noch im aktiven Dienst bzw. schon im Ruhestand sind.
Ein Muster findet ihr auf der Webseite der GdP.
ACHTUNG, in der beschriebenen Angelegenheit, geht es um die Neuberechnung der Rente und nicht der Versorgung (Pension)!
Uwe Petermann




Seniorentermine
SGen der PI Dessau
Bereich Sandersdorf
am 02.06.20, 16.06.20 und 19.05.20 ab 10 Uhr Bowling auf der Bundeskegelbahn in Sandersdorf.
Bereich Wolfen
am 02.06.20 und 01.09.20 um 15 Uhr in der Gaststätte „Am Rodelberg“ in Wolfen.
SGen der PI Magdeburg
Bereich Aschersleben/Staßfurt
am 08.06.20 und am 07.09.20 um 15 Uhr im Hotel „Stadt Aschersleben“.
Bereich Bernburg
am 18.08.20 und am 10.12.20 um 15 Uhr im Vereinshaus der Gartensparte in Roschwitz.
Seniorengruppen der PI Halle
Seniorengruppe PI Haus/Revier Halle
am 10.06.20 und 10.06.20 um 14.30 Uhr in der Begegnungsstätte „Zur Fähre“ der Volkssolidarität Halle Böllberger Weg 150 (zu erreichen mit der Straßenbahnlinie 1 und Buslinie 26, Haltestelle Böllberger Weg).
Seniorengruppe Saalekreis
am 16.09.20 um 10 Uhr in der Kegelhalle „Nine Pins“ in der Ladenstraße in Schkopau, mit anschließendem Mittagessen.
Seniorengruppen PI Haus/Revier Halle und Saalekreis
am 17.06.2020 findet eine Fahrt mit dem Motorsegler „Reudnitz“ auf der Goitzsche statt Dauer:  11 Uht bis 12.30 Uhr, Kosten 11,- Euro pro Person; Treffpunkt 10.30 Uhr Schiffsanleger Seepromenade 13 Uhr Mittagessen im Marinapark Meldung bitte bis zum 04.06.2020 Für Halle ist Rolf Kutschera, 03457708549 oder 015208871292 und für Saalekreis Rainer Ludwig, 03461 204288 oder 015208859625 zuständig.
Seniorengruppe Sangerhausen
am 18.06.20 und 10.09.20 um 15 Uhr in „Manniʼs Lou“, Kaltenborner Weg 10 in Sangerhausen.
SG der Fachhochschule
am 18.11.2020 um 17.00 Uhr im Schnitzelhaus in Aschersleben.
Aufgrund er aktuellen Corona-Lage sind die Termin nicht zwingend bindend. Bitte fragt bei euren Seniorenvertretern nach, ob die Veranstaltungen wir geplant stattfinden.
Die Landesredaktion


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Beitragsanpassung für Rentner - Beitragsanpassungen zum 1. Juli 2020
Mit der Rentenerhöhung zum 1. Juli 2020 werden gemäß der Beschlüsse des Bundeskongresses die Mitgliedsbeiträge für die Rentner zeitgleich zum selben Termin angepasst.
Kolleginnen und Kollegen, die Fragen zu den Beitragshöhen und zu den Anpassungen haben, wenden sich bitte an die Mitglieder in den Bezirksgruppenvorständen oder an das Landesbüro.
Aufmerksam machen möchten wir hier noch mal, darauf dass jedes Mitglied selbst verantwortlich ist, seine persönlichen Veränderungen an das Landesbüro zu melden. Die Veränderungsmeldungen können auch über die Vertrauensleute oder Vorstände der Bezirksgruppen erfolgen. Im Besonderen sind hier anzuführen die Veränderungen zur Arbeitszeit und Altersteilzeit.
Der Einzug erfolgt bei monatlichen Abbuchern immer zum Monatsersten und bei Quartalsabbuchern zu den Terminen 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November.
Sollten die Bankdaten nicht mehr aktuell sein, bitten wir um schnellstmögliche Information. Hierzu bitte nur noch das SEPA- Lastschriftmandat ausfüllen. Es befindet sich unter http://www.gdp.de/gdp/gdplsa.nsf/id/DE_Sepa oder bei den Vorständen der Kreis- und Bezirksgruppen. Das SEPA- Lastschriftmandat bitte im Original an das Landesbüro senden oder vor Ort den Vertrauensleuten übergeben.
Die gültige Beitragstabelle ist im internen Bereich der GdP-Homepage hinterlegt oder bei euren Seniorenvertretern, Kreis- und Bezirksgruppenvorständen einzusehen.
Angela Bauske, Landeskassiererin

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