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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei August 2006 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
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POLIZEISTRUKTURREFORM - „PSR 2007“- Polizei Sieht Rot 2007?

Stendal. Am 7. Juni 2006 fand im Ministerium des Innern (MI) die Auftaktveranstaltung mit den Führungskräften der Landespolizei sowie den Personalvertretern zur Polizeistrukturreform 2007 (PSR 2007) statt.

LANDESBEZIRKSVORSTAND - Hoffnung für Weihnachtsgeld

Magdeburg. Der Landtag hatte durch entsprechende Beschlüsse im Jahre 2003 bzw. 2004 das Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) für das Jahr 2003 gekürzt bzw. für das Jahr 2004 fast ganz gestrichen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat seinerzeit gegen diese Pläne mit zahlreichen Aktionen protestiert. Daneben haben

LANDESVORSTAND - Pensionäre bekommen mehr Geld – aber nicht rückwirkend?

Magdeburg. In der April-Ausgabe 2006 der „Deutschen Polizei“ wurde berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 23. Juni 2005 festlegte, dass der Mindestruhegehaltssatz von 35 Prozent gem. § 14 a Beamtenversorgungsgesetz vorübergehend erhöht werden kann.

LANDESBEZIRKSVORSTAND - Brief der GdP an Landtagsabgeordnete

Magdeburg. Mit einem Brief hat sich der Landesbezirksvorstand der GdP Sachsen-Anhalt am 16. Juni 2006 an die Abgeordneten aller Fraktionen des Landtages gewandt und sie aufgefordert, sich für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Landesbeamten einzusetzen. Am gleichen Tag veröffentlichte der GdP-Landesbezirksvorstand eine Presseerklärung mit dem gleichen Inhalt.

BEZIRKSGRUPPE LKA - Klare Worte zum neuen Tarifvertrag

Magdeburg. Brütende Hitze lag über der Stadt und im Speiseraum des LKA war es auch nicht viel kühler, als dort Anfang Juli die GdP-Mitgliederversammlung stattfand. Frank Schröder, Organisationssekretär der GdP Sachsen-Anhalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht war als Gast eingeladen.

TARIFPOLITIK - Fragen und Antworten zum neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Magdeburg. Im Juni 2006 stellte der Landesbezirksvorstand einige immer wieder gestellte Fragen zum neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und die Antworten darauf zusammen. Dieser Text wurde als Brief elektronisch an alle Tarifbeschäftigten versandt. Wir veröffentlichen den Brief hier nochmals im Wortlaut.

NEUE POLIZEITECHNIK - Digitalfunk abhörbar?

Magdeburg. Zu einem Artikel in Nr. 25/2006 der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ (Wiwo) hat im Juni die Projektgruppe Digitalfunk des Landes Sachsen-Anhalt Stellung genommen.

KURZ BERICHTET und ein ZITAT

POLIZEISTRUKTURREFORM - „PSR 2007“- Polizei Sieht Rot 2007?

Stendal. Am 7. Juni 2006 fand im Ministerium des Innern (MI) die Auftaktveranstaltung mit den Führungskräften der Landespolizei sowie den Personalvertretern zur Polizeistrukturreform 2007 (PSR 2007) statt.

Mittlerweile wird dieses große Vorhaben mit Leben erfüllt - und es wird sehr stark und kritisch betrachtet. Unsere Kolleginnen und Kollegen zeigen sich sehr interessiert und verfolgen die Arbeit des Projektbüros mit sehr viel Aufmerksamkeit, weil letztendlich im Ergebnis für eine Vielzahl der Kollegen damit auch Veränderungen in Betracht kommen könnten.

PSR-2007- Polizei Sieht Rot 2007? Mit Strukturveränderungen haben wir als Polizeibeamte, Personalräte und Gewerkschafter so unsere Erfahrungen. Die letzte Strukturreform ist noch nicht allzu lange her. Die eine oder andere Unannehmlichkeit aus der Vergangenheit schwebt uns immer noch vor Augen. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass auch diese Strukturreform sehr kritisch betrachtet wird.

Allein vom Zeitplan her wird der Anschein erweckt, dass es wieder mal schnell gehen muss.

Personalräte rechtzeitig „im Boot"

Etwas Neues gibt es jedoch bei diesem Vorhaben. Rechtzeitig wurden die Personalräte der Behörden und Einrichtungen „mit ins Boot geholt“. Dies kann und wird eindeutig begrüßt, auch von unseren Kolleginnen und Kollegen. Der Polizeihauptpersonalrat ist mit zwei Vertretern in der Kernarbeitsgruppe beteiligt. Berufsvertretungen und weitere Personalvertreter werden in verschiedenen anderen Ebenen ihre Arbeit aufnehmen und ihr Wissen aus der alltäglichen Arbeit einbringen können. So kann von Anfang mitgeredet werden und letztendlich die zu erwartende Entscheidung aus dem MI mitgetragen bzw. Argumente zur Ablehnung können punktgenau angebracht werden.

Mit der jetzigen Arbeitsweise ist auch der Informationsfluss, zu einem gegebenen Zeitpunkt, bis in die letzte Ebene möglich. Das Problem des „Überstülpens“ ist damit von Beginn an ausgemerzt. Deutlich wird dies insbesondere in der aktuellen und zeitnahen Intranetpräsentation zur Polizeistrukturreform 2007. Schaut man allein auf die die Anzahl der Besucher online und den Tagesrekord, so können die Aussagen von der starken und interessierten Betrachtung des Vorhabens bewiesen werden.

Die Anzahl der Polizeidirektionen zu reduzieren, ist ein ausgesprochenes Ziel und kaum noch aufzuhalten, aber viel wichtiger ist es, diesen Prozess vernünftig und nachvollziehbar zu gestalten. Nun könnte ich als vielleicht Betroffener mit anderen rund 200 Kolleginnen und Kollegen aus dem Haus anfangen zu jammern, mich gegen dieses Vorhaben wenden und jeden Tag mit Protestgeschrei beginnen. Denn weit vor der PSR 2007 wurde in der Zeitung ein zwei- bzw. drei-PDen-Modell veröffentlicht, ohne die Polizeidirektion Stendal. Man könnte wirklich sagen, die Polizei hier in der Altmark sieht rot. Dies wäre jedoch an dieser Stelle falsch und wohl kaum der bestehenden Situation angepasst. Jetzt heißt es, zu zeigen, dass wir als Personalvertreter und Gewerkschafter in solchen Spitzenzeiten von Anfang an die Arbeit bewältigen und unsere „wahren Talente“ zeigen können. Mitarbeit in den verschiedensten Gremien, Arbeit an der Basis, zahlreiche Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, mit Vertretern des Innenministeriums, Behördenleitern, Revierleitern und, und …

Dies wird nicht immer einfach sein, weil wir meist in mehrere Rollen schlüpfen müssen, als Personalvertreter, Gewerkschafter und Kollegen.

Termin 31. August 2006

Am 31.August 2006 werden wir dann alle gemeinsam den ersten Schritt erfahren, denn so sieht es der Zeitplan vor und ich bin sehr optimistisch, dass die Kernarbeitsgruppe diesen Termin einhalten wird. Das Ergebnis nach eingehender Prüfung zu einem PD- Modell „X“ wird bekannt gegeben. Dann heißt es aber nicht für uns zu pausieren und erst einmal Urlaub machen. Dann geht es zügig weiter.

Dass wir diese Arbeit erfüllen können und werden, sehe ich als möglich an, denn wir haben das Vertrauen unserer Kolleginnen und Kollegen, wir haben starke Personalräte vor Ort, wir verfügen über einen starken Polizeihauptpersonalrat und eine gute Mannschaft im Landesvorstand unserer Gewerkschaft, die alle bereit sind, ihr Wissen und Können einzubringen und genügend (Frei-) Zeit zu opfern.

Vergessen dürfen wir auch nicht, dass mit der Polizeistrukturreform auch Veränderungen im Gefüge der Personalräte und in den Bezirksgruppen eintreten werden. Im Ergebnis der anstehenden Personalratswahlen wird sich der Vertrauensbeweis und die getane Arbeit widerspiegeln. Darum heißt es für uns, rechtzeitig mit der Arbeit anzufangen.

PSR 2007, eine Abkürzung für „Polizei sieht rot 2007?“ Ich glaube nicht, denn wir sind von Anfang an dabei, werden unser Bestes geben und uns in allen Ebenen des Projektes wiederfinden. Ein gutes Stück Arbeit liegt vor uns und wird noch zu leisten sein, mit einigen kleinen und vielen großen Hürden. Den Kopf in den Sand zu stecken und zu resignieren wäre falsch, denn als aktiver Mitgestalter der Polizeistrukturreform werden wir von Anfang an kritisch mitreden und mitgestalten. Dazu ist der gute Wille in allen Bereichen vorhanden.

Zu den Geschehnissen und Ereignissen werden wir aktuell und zeitnah weiterhin berichten und ins Gespräch kommen.

Heiko Krause, Vorsitzender der GdP- Bezirksgruppe Heide-Altmark

LANDESBEZIRKSVORSTAND - Hoffnung für Weihnachtsgeld

Magdeburg. Der Landtag hatte durch entsprechende Beschlüsse im Jahre 2003 bzw. 2004 das Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) für das Jahr 2003 gekürzt bzw. für das Jahr 2004 fast ganz gestrichen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat seinerzeit gegen diese Pläne mit zahlreichen Aktionen protestiert. Daneben haben etliche Beamtinnen und Beamten gegen die Kürzung bzw. völlige Streichung ihres Weihnachtsgeldes vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Nachdem das Verwaltungsgericht Magdeburg am 6. September 2005 dementsprechende Klagen von drei Beamten abgewiesen hat, ist nunmehr durch Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 22. Mai 2006 die Berufung gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts zugelassen worden.

Interessanter Weise teilt das Oberverwaltungsgericht offenbar die rechtlichen Bedenken, die auch die Gewerkschaft der Polizei seinerzeit gegen das Gesetz hegte.

Das Oberverwaltungsgericht hat ausgeführt, dass der für das Dienstrecht zuständige Senat insbesondere klären muss, inwieweit (formalrechtlich) Bundesrecht einzuhalten ist, ob die Verkündung des Gesetzes rechtmäßig war und ob durch die Kürzung bzw. die Streichung des Weihnachtsgeldes der Anspruch der Beamten auf amtsangemessene Alimentation verletzt ist.

Damit wird die bisherige Rechtsauffassung der GdP voll bestätigt. Gerade vor dem Hintergrund, dass den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Landesdienst durch den Tarifabschluss vom Mai 2006 (TV-L) für die Zukunft das Weihnachts- und Urlaubsgeld gesichert wurde, lässt sich eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Beschäftigtengruppen nicht länger rechtfertigen. Auch muss endlich anerkannt werden, dass das so genannte Weihnachts- und Urlaubsgeld ein fester Bezügebestandteil der Beamtinnen und Beamten ist, der nicht nach Belieben bzw. nach Kassenlage gekürzt oder abgeschafft werden kann.

Damit ist eine aus Sicht der Beamtinnen und Beamten erfreuliche Entwicklung eingetreten. Sie gibt der Hoffnung Nahrung, dass die Bemühungen zum Erhalt des Weihnachts- und Urlaubsgeldes doch noch begründet sind.

Wir werden über den Stand des Rechtsstreites weiter berichten.

Landesbezirksvorstand

LANDESVORSTAND - Pensionäre bekommen mehr Geld – aber nicht rückwirkend?

Magdeburg. In der April-Ausgabe 2006 der „Deutschen Polizei“ wurde berichtet, dass das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 23. Juni 2005 festlegte, dass der Mindestruhegehaltssatz von 35 Prozent gem. § 14 a Beamtenversorgungsgesetz vorübergehend erhöht werden kann.

Aus diesem Grund ist die Gewerkschaft der Polizei an das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt herangetreten, um die Frage zu klären, wie dieses Urteil auf unsere Polizisten umgesetzt wird.

Wie bereits berichtet, ist das Finanzministerium nicht der Meinung, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes richtig ist und auf unsere Beamtinnen und Beamten angewendet werden muss.

Die GdP und das Land Sachsen-Anhalt haben sich allerdings insoweit verständigt, dass zur Prüfung der Rechtslage Musterverfahren stattfinden sollen. Für den Fall, dass sich die Rechtsansicht der GdP als richtig erweisen würde, hat das Finanzministerium dann eine Übertragung auf alle Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger angekündigt. Daraufhin hat das Finanzministerium eine Bezügemitteilung gefertigt. In diesem Schreiben wurde noch einmal klargestellt, dass jeder, der einen Antrag bzw. Widerspruch hinsichtlich der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts nach Maßgabe des vorgenannten Urteils gestellt hat, nicht weiter tätig werden muss. Das Land Sachsen-Anhalt hat hier zugesichert, dass alle Ansprüche, die ab Datum der Antragstellung entstehen, für die Zukunft gewahrt sind.

Für die bereits zurückliegenden Ansprüche aus diesem Urteil, in der Regel bis zum Jahre 2003, hat das Land nur in Aussicht gestellt, zu prüfen, ob und wie im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften bereits bestandskräftige Bescheide abgeändert werden können.

Genau hier liegt der Haken. Aus Sicht der GdP ist es unverzichtbar, dass das Land Sachsen-Anhalt sich verpflichtet, den Beamtinnen und Beamten die ihnen zustehenden Ansprüche auch rückwirkend zu erfüllen und auf die Geltendmachung der Einrede der Verjährung zu verzichten.

Leider hat das Finanzministerium auf unseren Vorschlag, auf die Einrede der Verjährung bis zum Jahr 2003 zur verzichten, nicht reagiert. Damit drohen alle Ansprüche, die den Berechtigten aus dem Jahr 2003 entstanden sind, am Ende dieses Jahres zu verjähren. Bislang ist das Land Sachsen-Anhalt auch nach dem Regierungswechsel nicht bereit, auf entsprechende Forderungen der GdP einzugehen.

Die Gewerkschaft der Polizei hat sich deshalb entschlossen, allen Betroffenen die Möglichkeit zu geben, ihre Ansprüche für die Vergangenheit zu sichern.

Dafür ist notwendig, dass die Beschäftigten ihre aus dem Urteil vom 23. Juni 2005 bestehenden rückwirkenden Ansprüche gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt rechtssicher geltend machen.

Da dies eine sehr aufwendige und umfangreiche Angelegenheit ist, hat sich die Gewerkschaft der Polizei entschieden, den Betroffenen den damit verbundenen Verwaltungsaufwand abzunehmen. Wir bieten deshalb an, durch die anbei angedruckte Vollmacht die Gewerkschaft der Polizei zu bevollmächtigen, für die einzelnen Betroffenen ihre Ansprüche weiter zu verfolgen.

Wir bitten deshalb alle Betroffenen, die diese Möglichkeit nutzen wollen, die nebenstehende Vollmacht zu unterzeichnen und uns zurück zu senden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Vollmacht über das Internet herunter zu laden oder per Fax/ per Post zugesandt zu bekommen.

Wir werden dann zentral die Ansprüche der berechtigten Kolleginnen und Kollegen gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt erheben, um einen Verlust der individuellen Ansprüche aus den Jahren 2003 bis 2005 zu verhindern.

GdP-Landesbezirksvorstand

LANDESBEZIRKSVORSTAND - Brief der GdP an Landtagsabgeordnete

Magdeburg. Mit einem Brief hat sich der Landesbezirksvorstand der GdP Sachsen-Anhalt am 16. Juni 2006 an die Abgeordneten aller Fraktionen des Landtages gewandt und sie aufgefordert, sich für eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst für die Landesbeamten einzusetzen. Am gleichen Tag veröffentlichte der GdP-Landesbezirksvorstand eine Presseerklärung mit dem gleichen Inhalt.

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

„Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrter Abgeordneter,

wie Sie wissen, hat sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften am 20.5.2006 in Potsdam auf ein Tarifergebnis geeinigt. Die GdP begrüßt diesen Kompromiss, da es damit gelungen ist, einen dauerhaft geltenden Tarifvertrag zu vereinbaren und den Flächentarifvertrag zu erhalten. Nun muss auch Gerechtigkeit zwischen den Beschäftigtengruppen, insbesondere für die Beamtinnen und Beamten des Landes hergestellt werden. Wir erwarten, dass die in Potsdam vereinbarten Regelungen auch zeit- und inhaltsgleich für die Landesbeamten in Sachsen-Anhalt zum Tragen kommen

Die GdP fordert Sie deshalb auf, sich dafür einzusetzen, dass das Tarifergebnis zeit- und inhaltgleich auf die Beamtenschaft übertragen wird. Dabei ist für uns ganz besonders wichtig:

• Übernahme der Vereinbarung zur Sonderzahlung (Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtgeld)

• Zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der linearen Einkommenserhöhung von 2,9 Prozent sowie der Einmalzahlungen

• Vereinbarung von weiteren Angleichungsschritten auf dem Weg zu 100 Prozent.

Insbesondere die im Jahre 2004 erfolgte fast völlige Streichung der Sonderzuwendung und des Urlaubsgeldes kann vor dem Hintergrund der Zahlung einer einheitlichen Jahressonderzahlung für alle Tarifbeschäftigten nicht mehr gerechtfertigt werden. Hier muss eine gleiche Behandlung von Tarifbeschäftigten, Beamtinnen und Beamten hergestellt werden.

Der Tarifabschluss weist einen guten Weg. Das Land Sachsen-Anhalt muss diesen nun auch für seine Beamtinnen und Beamten beschreiten.

In Erwartung einer positiven Entwicklung treten wir zu all diesen Fragen gern mit Ihnen in einen Dialog.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Schmidt, Gewerkschaft der Polizei Landesbezirksvorsitzender"

BEZIRKSGRUPPE LKA - Klare Worte zum neuen Tarifvertrag

Magdeburg. Brütende Hitze lag über der Stadt und im Speiseraum des LKA war es auch nicht viel kühler, als dort Anfang Juli die GdP-Mitgliederversammlung stattfand.

Frank Schröder, Organisationssekretär der GdP Sachsen-Anhalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht war als Gast eingeladen und erklärte sich bereit, die wesentlichen Bestandteile des neuen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TV-L) vorzustellen. Nach langen Verhandlungen und 14 Wochen Streik hatte die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) am 19. Mai dem Vertragswerk zugestimmt. Als wichtigstes Ergebnis des Tarifkampfes kann man sicher die erhalten gebliebene Tarifeinheit im öffentlichen Dienst bezeichnen. Alle Tarifbeschäftigten in Deutschland, in Bund, Ländern und Kommunen werden weiterhin einheitlich bezahlt! Lange Zeit hatte das in Frage gestanden und es sah so aus, als ob wir auch hier eine Zersplitterung in einzelne Abmachungen, eventuell noch mit regionalen Unterschieden, zu erwarten hätten. Auch für den Beamtenbereich ist der TV-L sehr wichtig. Angesichts der nun kommenden Föderalisierung der Beamtenbesoldung ist der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst eine feste Richtschnur, gewissermaßen die „Messlatte“ an der zukünftige Besoldungssysteme ausgerichtet werden können.

Auf diese Zusammenhänge wies Frank Schröder gleich am Anfang seines Vortrages hin und er sagte, dass man aus der Sicht der Gleichbehandlung die im TV-L enthaltene Jahressonderzahlung als zusammengefasstes Urlaub- und Weihnachtsgeld den Beamten nicht länger vorenthalten könne. Außerdem machte er darauf aufmerksam, dass zu dieser Frage in Sachsen-Anhalt noch ein von der GdP angestrengter Rechtsstreit entschieden werden muss. Die Gerichte müssen beurteilen, ob Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht doch feste Besoldungsbestandteile sind, die nicht so einfach nach Kassenlage gestrichen werden können. (Siehe Artikel auf Seite 2)

Umsetzung in Sachsen-Anhalt

Wie wird nun der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt umgesetzt? Fest steht, dass der Vertrag am 1. November 2006 in Kraft tritt. Von vornherein war klar, dass es keine unterschiedlichen Gehalts- und Lohngruppen für Arbeiter und Angestellte mehr gibt, sondern sich alle Tarifbeschäftigten sich in einheitlichen Entgeltgruppen (EG) wiederfinden. Einmalzahlungen gibt es in diesem Jahr schon mit dem Zahlmonat August für die EG 1-8 in Höhe von 150 Euro, für die Entgeltgruppen 9-12 in Höhe von 100 Euro und für die EG 13-15 in Höhe von 50 Euro. Im nächsten Jahr setzen sich diese Einmalzahlungen fort und werden im Januar in Höhe von 310, 210 und 60 Euro sowie im September 2007 in Höhe von 450, 300 und 100 Euro entsprechend der o.g. Staffelung der Entgeltgruppen gezahlt. Zum 1. Mai 2008 werden die Entgelte prozentual um 2,9 Prozent erhöht, wobei die Beträge in den Entgelttabellen auf voll fünf Euro aufgerundet werden.

Während in den alten Bundesländern die Wochenarbeitszeit bei den Tarifkämpfen eine besondere Rolle spielte, hat sich in Sachsen-Anhalt in dieser Frage nichts geändert. Es bleibt bei der bisherigen 40-Stunden-Woche. Nichts geändert hat der TV-L auch am Tarifvertrag zur sozialen Absicherung für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst Sachsen-Anhalts, mit dem 2003 eine Absenkung der Wochenarbeitszeit und gleichzeitig eine prozentuale Minderung der Vergütungen und Löhne vereinbart worden war. Allerdings werden jetzt diese Prozente von einem anderen Niveau aus berechnet. Auch die tariflich festgeschriebene Ost-West-Angleichung in den Jahren 2007 und 2009 bleibt erhalten.

Mehr Möglichkeiten bietet der neue Tarifvertrag auch den Arbeitgebern. So kann jetzt auch Privatfirmen Personal gestellt werden, das nach dem TV-L bezahlt wird. Weiterhin kann die Arbeitszeit in einem vorgegebenen Rahmen bis zu zwölf Stunden täglich vereinbart werden, wenn die durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitzeit von 40 Stunden durchschnittlich nicht überschritten wird. Eine solche Regelung können Personalrat und Dienststelle vereinbaren, auch in anderen Fragen ist die Mitwirkung des Personalrates in Zukunft mehr als bisher gefragt. Das gilt besonders für die variablen leistungsbezogenen Bezahlungsbestandteile, die der TV-L enthält. Hier ist auch noch nicht klar, ob es nicht dazu einen speziellen Tarifvertrag gibt. Besondere Beachtung verdient die Umstellung am 1. November 2006 auf das neue Entgeltgruppensystem. „Da heißt es aufpassen, dass man als Tarifbeschäftigter richtig eingestuft wird und z.B. noch ausstehende Bewährungsaufstiege nicht vergessen werden,“ meinte Frank Schröder und erklärt, wie die Ermittlung der neuen Entgeltgruppe funktionieren wird: „Grundlage ist immer die bisherige Vergütung. Falls diese Summe nicht in einer Entgeltgruppe zu finden ist, wird z.B. bei den Angestellten eine individuelle Zwischenstufe gebildet, die zwei Jahre gilt.“

Mit der leistungsbezogenen Bezahlung geht es ab dem 1 .Januar 2007 los. Die Leistung der Tarifbeschäftigten kann zukünftig durch Beurteilungen oder Zielvereinbarungen bewertet werden. Auch hier gilt es, Selbstbewusstsein zu zeigen und nicht alles unwidersprochen hinzunehmen. Der Betrag, der für die Leistungsentgelte zur Verfügung stehen soll, wird sich auf ein Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallenden Beschäftigten belaufen und soll einmal bis zu acht Prozent als Zielgröße erreichen.

Neu sind auch die Regelungen über den Resturlaub. Dieser muss jetzt wieder bis Ende März (max. bis Ende Mai) des darauf folgenden Jahres genommen werden. Die anwesenden GdP-Mitglieder waren sich einig, dass man gut informiert sein muss, um mit den neuen Bestimmungen des Tarifvertrages richtig umzugehen und keine persönlichen Einbußen zu erleiden. Nur so kann der Grundsatz des TV-L, den Frank Schröder formulierte, verwirklicht werden: „Niemand darf weniger bekommen als vorher.“ Es zeigte sich auch, dass die Tarifbeschäftigen mit ihren Fragen vom Arbeitgeber allein gelassen werden, wenn man von ein paar Rundschreiben und „Schnellbriefen“ in verquastem Beamtendeutsch einmal absieht. Klare Worte sind nur von der GdP zu erwarten.

Antworten auf viele Fragen zum neuen Tarifvertrag sind auf Seite 6 zu finden!

Lothar Jeschke

TARIFPOLITIK - Fragen und Antworten zum neuen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst

Magdeburg. Im Juni 2006 stellte der Landesbezirksvorstand einige immer wieder gestellte Fragen zum neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes und die Antworten darauf zusammen. Dieser Text wurde als Brief elektronisch an alle Tarifbeschäftigten versandt. Wir veröffentlichen den Brief hier nochmals im Wortlaut.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 20.5.2006 ist in Potsdam ein auch für uns wichtiges Tarifergebnis erzielt worden. Insbesondere die komplette Neuregelung des bisherigen BAT-O/ MTArb-O ist sehr kompliziert. Wir werden nachfolgend versuchen, die wichtigsten Fragen zu beantworten:

1. Wann treten die Neuregelungen in Kraft?

Antwort: Prinzipiell am 1.11.2006, die Einmalzahlung und das Urlaubsgeld bereits im Juli 2006.

2. Was passiert mit meiner bisherigen Vergütung?

Antwort: Gar nichts, es wird der bisherige Besitzstand gewahrt. Bei Arbeitern und Angestellten erfolgt lediglich eine Überleitung ihres Gehaltes in die neuen Entgeltgruppen

3. Wie erfolgt diese Überleitung?

Antwort: Bei Arbeitern ganz einfach nach dem Monatstabellenlohn unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Beschäftigungszeit; bei Angestellten unter Zusammenfassung der Gehaltsbestandteile (Grundgehalt + allg. Zulage + Ortszuschlag), Stichtag zur Überleitung ist der 31.10.2006. Alles andere regelt ein Tarifvertrag automatisch. Bei keinem darf es Einbußen geben!

4. Was passiert mit Zulagen, Zuschlägen usw.?

Antwort: Sie werden nach den bisherigen Regelungen weitergezahlt, bis die neue Entgeltordnung in Kraft ist.

5. Wann wird die Einmalzahlung 2006 gezahlt?

Antwort: Mit den Bezügen Juli 2006

6. Was passiert mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld?

Antwort: Ab 2007 werden Urlaubs- und Sonderzahlung zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung im November zusammengefasst.

7. Warum sind die Beträge der Jahressonderzahlung unterschiedlich hoch?

Antwort: Hier mussten die Gewerkschaften Kompromisse eingehen. Vorteilhaft ist nun aber, dass es zukünftig keine eingefrorenen Beträge mehr gibt und dass eine soziale Staffelung eingeführt wurde.

8. Warum erfolgt die 2,9-prozentige Gehaltserhöhung erst im Mai 2008?

Antwort: Wieder ein Kompromiss der Gewerkschaften, berücksichtigt wurde die Kostenlast durch die 100-Prozent-Angleichung Ende 2007, ein Vorteil besteht aber durch Aufrundung der prozentualen Erhöhung auf volle 5 Prozent.

9. Bleibt die 100-Prozent-Angleichung so wie sie ist?

Antwort: Ja, alle Arbeiter und alle Angestellten, die am 31.12.2007 in die VG X-Vb BAT-O eingruppiert sind, erhalten dann 100 Prozent. Alle anderen Vergütungsgruppen zum 31.12.2009.

10. Verändert sich die Arbeitszeit?

Antwort: Nein, es bleibt alles unverändert. Es gilt weiter die 40-Stunden-Woche.

11. Bleibt auch die Arbeitszeitabsenkung erhalten?

Antwort: Ja, der in 2003 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Arbeitszeitabsenkung bleibt unberührt. Dies gilt auch im Fall der 100-Prozent-Angleichung und anderer Gehaltserhöhungen. Durch die Verlängerung der Möglichkeit, solche Tarifverträge bis 2011 abzuschließen, könnte (!) der jetzige Zustand nach 2009 um drei Jahre verlängert werden.

12. Haben wir jetzt Kündigungsschutz wie im Westen?

Antwort: Nein, dieser Kündigungsschutz gilt weiterhin nur in den alten Bundesländern.

13. Werden die bisherigen Beschäftigungszeiten anerkannt und gibt es noch Jubiläumszahlungen?

Antwort: Ja, die bisherigen Beschäftigungszeiten werden anerkannt. Zukünftig gibt es aber nur noch Zuwendungen nach dem 25 – und 40-jährigem Dienstjubiläum.

14. Was passiert bei der Überleitung mit den Ortszuschlägen (OZ), bis wann werden Kinder berücksichtigt?

Antwort: Allgemein gilt als Stichtag der 31.10.2006. Die dann bestehende Rechts- und Tatsachenlage gilt. Wer an diesem Tag verheiratet ist, wird mit dem entsprechenden OZ übergeleitet. Kinder werden bei der OZ-Überleitung berücksichtigt, wenn sie bis zum 31.12.2006 geboren werden.

15. Wie wird das leistungsbezogene Entgelt ab 2007 aussehen?

Antwort: Hier bestehen bisher nur Grundsätze. Angefangen wird 2007 mit 1 Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres von allen Tarifbeschäftigten. Es wird nach bestimmten, in Dienstvereinbarungen oder Tarifverträgen festzulegenden Kriterien, ausgezahlt werden. Durch die Beteiligung der Gewerkschaften oder des Personalrates wird sichergestellt, dass ein möglichst objektives System gefunden wird. Fehlen solche Regelungen, wird im November ein einheitliches Entgelt für alle Tarifbeschäftigten ausgezahlt. Diese Zahlungen müssen zusätzlich zum Gehalt geleistet werden und können nicht in den Landeshaushalt fließen.

NEUE POLIZEITECHNIK - Digitalfunk abhörbar?

Magdeburg. Zu einem Artikel in Nr. 25/2006 der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ (Wiwo) hat im Juni die Projektgruppe Digitalfunk des Landes Sachsen-Anhalt Stellung genommen.

Unter der Überschrift „Sicherheitslücken trotz Digitalisierung?“ berichtete das Blatt, Experten würden vor Sicherheitslücken beim Digitalfunk warnen. Bisher sei dieser von den Innenministern als abhörsicher gepriesen worden. Als Beweis wurden der inzwischen beendete Feldversuch im Raum Aachen und „die von der Fifa für die Sicherung der WM-Stadien installierten sowie die während der WM für die Polizei in Hamburg und in Leipzig betriebenen Digitalnetze“ angeführt.

Projektgruppe: „...nichts Neues"

Die Projektgruppe Digitalfunk bemerkt zu diesen Vorwürfen:

„Dass der Digitalfunk abhörbar ist, ist nichts Neues. Entsprechende Scanner werden von der Industrie schon seit geraumer Zeit hergestellt. Im Pilotprojekt Aachen wurde die Luftschnittstellenverschlüsselung abgeschaltet, weil zum damaligen Zeitpunkt die eingesetzten Endgeräte der verschiedenen Hersteller keinen gemeinsamen Verschlüsselungsalgorithmus beherrschten. Mittlerweile hat sich dies aber geändert. In den im Artikel angeführten Netzen in Hamburg und Leipzig anlässlich der Fußball-WM wurde die Luftschnittstellenverschlüsselung nicht mit eingekauft.“

Als „Luftschnittstelle“ bezeichnet man im Mobilfunk die Gesamtheit aller übertragungsrelevanten Parameter auf physikalischer Ebene, d.h. die Standard-Schnittstelle für die Übertragung über das Medium Luft.

Interessant ist auch ein Beitrag zu diesem Thema, der im renommierten Internetdienst Heise online zu finden war.

Andere Sorgen in Holland

Denn in unserem Nachbarland Holland hat man beim Digitalfunk für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) andere Sorgen: „Während der Wiwo-Bericht keine Details dazu nennt, wie der TETRA1-Funk der deutschen BOS abgehört worden sein soll, beklagt die niederländische Journalistenvereinigung NVJ, dass es mit der Einführung eines C2000 getauften landesweiten TETRA-Netzes unmöglich für die Presse geworden sei, die Kommunikation der Sicherheitskräfte zu verfolgen und sieht dadurch die Stellung der Medien als „vierte Gewalt“ im Staate gefährdet. Zwar hat das niederländische Innenministerium signalisiert, den Medien Mithörmöglichkeiten einzuräumen, doch kritisierte der NVJ zuletzt im Frühjahr in einer Presseerklärung das Verhalten des Innenministeriums, das die Forderung der Journalisten offenbar auf die lange Bank schieben will.“

Unterdessen scheint es weitere Hemmnisse bei der Einführung des digitalen Polizeifunks in Deutschland zu geben. Wie DER SPIEGEL in seiner Ausgabe 27/2006 berichtet, werde duch eine Klage, die der US-Konzern Motorala eingereicht habe, mit einem halben Jahr Verzögerung gerechnet. Motorola war bei der Auftragsvergabe schon in der Vorrunde ausgeschieden, da das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums allein nach Prüfung der schriftlichen Unterlagen dem Luft- und Rumfahrtkonzern EADS den Vorzug gegeben hatte. Das digitale Polizeifunknetz soll in Deutschland spätestens 2010 in Betrieb gehen.

(1 TETRA = Terristrial Trunked Radio)

Lothar Jeschke

KURZ BERICHTET und ein ZITAT

Erfurt. Auch in der Thüringer Polizei wird zurzeit über Arbeitszeitmodelle diskutiert. Unter großen Geburtswehen wurde hier in den letzten Jahren das Bedarfsorientierte Schichtdienstmanagement (BSM) eingeführt. Anders als in Sachsen-Anhalt gab es keine zentralen Vorgaben, sondern jede Dienststelle konnte ein Dienstzeitmodell nach dem eigenen Bedarf und nach den Interessen der Nutzer entwerfen. Damit soll nun nach dem Willen des dortigen Innenministeriums wieder Schluss sein, weil die meisten Polizeivollzugsbeamten im 12-Stunden-Dienst arbeiten. Dies verstoße, so das Innenministerium, gegen EU-Richtlinien.

(Quelle: DP Thüringen 7/2006)

„Weil das Arbeitzeitrecht der Polizei zu starr und zum Teil auch mit unnötigen bürokratischen Vorgaben überfrachtet ist, ist Mehrarbeit keine Ausnahme, sondern eine zusätzliche Dienstform.“

Edgar Große, stellv. GdP-Landesvorsitzender Thüringens in DP, Landesteil Thüringen,

7/2006

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