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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei September 2007 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,

Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698


PERSONALENTWICKLUNGSKONZEPT - Zufriedene Beschäftigte – effiziente Aufgabenerfüllung

Im Jahre 1999 wurde das erste Personalentwicklungskonzept in der Landespolizei in Kraft gesetzt. Damit war unser Bereich Vorreiter für die gesamte Landesverwaltung.

Eine frühzeitige und ganzheitliche Personalentwicklung ist aber eine fortwährende Aufgabe und einmal entwickelte Strategien müssen immer wieder angepasst werden. Das alte Personalentwicklungskonzept hatte einen erheblichen Mangel, es beschrieb tatsächlich nur die Entwicklung der Planstellen in der Landespolizei.

RUHEGEHALTSBESCHEID - „Aussage, die wütend macht!“

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ruhegehalt nach § 14 a und dessen Anwendung in Sachsen-Anhalt erreichen das Landesbüro verschiedene Anfragen und Meinungsäußerungen.

RUHEGEHALTSBESCHEID - Wie ist der Stand zu § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)?

Nach längerer Unterbrechung hier wieder eine Sachstandsmeldung zum Thema vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts nach § 14a BeamtVG.

POLIZEIHAUPTPERSONALRAT - habe nun, ach auch Juristerey,

… durchaus studiert, mit heißem Bemühn. Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor, So beschrieb Goethe die Zweifel seines Fausts. Auch die GdP-Mitglieder im Polizeihauptpersonalrat (PHPR) zweifelten am Einsatz von Juristen in der Polizei.

BEZIRSKGRUPPEN - Eine neue Kreisgruppe entsteht - eine schwierige, aber interessante Aufgabe

Am 19. Juli 2007 trafen sich Mitglieder der Vorstände aus den GdP-Kreisgruppen Schönebeck, Bernburg und Aschersleben/Staßfurt zu einem ersten Gespräch in Vorbereitung der Zusammenlegung der Polizeireviere in Bernburg.

NEUE KFZ-TECHNIK – Hybridtechnologie - eine Alternative

Nicht PS-Zahlen und Beschleunigungswerte bestimmen derzeit die Diskussionen um Autos, sondern deren CO2-Ausstoß. Alternative Antriebstechnologien stehen daher im Mittelpunkt der Bemühungen aller Automobilhersteller. Gleichzeitig scheinen im Moment die Kraftstoffpreise auf den Weltmärkten zu explodieren, sie erreichen nahezu wöchentlich Höchstgrenzen.

Tag und Nacht essen

Wer Schichtdienst leistet, weiß in der Regel ein Lied von den Belastungen zu singen. Dazu gehört oft auch eine nicht gerade optimale Ernährung. Nun ist richtiges Essen nicht das Mittel schlechthin, um die Probleme mit der Schichtarbeit in den Griff zu bekommen, kann aber bestimmte Belastungen und negative Begleiterscheinungen stark mindern. Noch dazu mit wenig Aufwand.

PERSONALENTWICKLUNGSKONZEPT - Zufriedene Beschäftigte – effiziente Aufgabenerfüllung

Im Jahre 1999 wurde das erste Personalentwicklungskonzept in der Landespolizei in Kraft gesetzt. Damit war unser Bereich Vorreiter für die gesamte Landesverwaltung.

Eine frühzeitige und ganzheitliche Personalentwicklung ist aber eine fortwährende Aufgabe und einmal entwickelte Strategien müssen immer wieder angepasst werden. Das alte Personalentwicklungskonzept hatte einen erheblichen Mangel, es beschrieb tatsächlich nur die Entwicklung der Planstellen in der Landespolizei.

Nachdem die Landesregierung 2007 ebenfalls unter dem Titel „Personalentwicklungskonzept“ ihre Abbaupläne veröffentlicht hatte, entschloss sich der Landesvorstand der GdP ein echtes Personalentwicklungskonzept vorzulegen und dies in die Diskussion einzubringen. Ziel der GdP war, ein Personalentwicklungskonzept für die Polizei des Landes Sachsen–Anhalt, dass alle Maßnahmen zusammenfasst, die die persönliche und berufliche Qualifikation der Beschäftigten zum Ziel haben und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu befähigen, die vielschichtigen Aufgaben in der Polizei effizient und eigenverantwortlich zu erfüllen. Dabei müssen individuelle Neigungen und dienstliche Belange im Interesse erfolgreicher Personalentwicklung aufeinander abgestimmt werden.

Im Personalentwicklungskonzept sollten alle systematisch gestalteten Prozesse beschrieben werden, die es ermöglichen, das Leistungs- und Lernpotenzial von Beschäftigten zu erkennen, zu erhalten und in Abstimmung mit dem Bedarf verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern.

Ein gutes Personalentwicklungskonzept hat daher die Belange beider Seiten im Blick. Ziel unserer Vorschläge für die zukünftige Personalentwicklung ist es, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Landespolizei zu finden und innerhalb der Polizei die richtige Frau oder den richtigen Mann auf die passende Stelle zu bringen. Das ist eine wichtige Voraussetzung für motiviertes und eigenverantwortliches Handeln – durch die nicht nur die dienstliche Effizienz gestärkt wird, sondern auch die Freude an der gemeinsamen Arbeit.

Die Arbeiten der kleinen Redaktionsgruppe waren im Juli ziemlich fortgeschritten, als das Innenministerium (MI) dem Polizeihauptpersonalrat ein eigenes Personalentwicklungskonzept vorlegte. Für uns eine riesige Überraschung. Das vorliegende Personalentwicklungskonzept des MI stellt nicht nur eine redaktionelle Überarbeitung vorhandener Abbaukonzepte dar, es beschreibt die tatsächliche Personalentwicklung und die dafür notwendigen Handlungsfelder und Instrumente.

Die GdP begrüßt diese Diskussionsgrundlage ausdrücklich.

Aus unserer Sicht sind aber einige Reglungen nur unzureichend beschrieben oder fehlen völlig. Das betrifft u.a. grundsätzliche Regelungen zu Beförderungen, Stellenhebungen und dem Umgang mit leistungsbezogen Gehaltselementen.

Deshalb haben die Mitglieder der GdP im PHPR den Vorschlag unterbreitet, dieses Konzept in einer Dienstvereinbarung aufzubereiten und damit ein Dokument zu schaffen, was den tatsächlich Anforderungen gerecht wird.

Uwe Petermann

RUHEGEHALTSBESCHEID - „Aussage, die wütend macht!“

Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ruhegehalt nach § 14 a und dessen Anwendung in Sachsen-Anhalt erreichen das Landesbüro verschiedene Anfragen und Meinungsäußerungen. Stellvertretend für viele veröffentlichen wir hier die Meinung des Kollegen Schreiber. Er ist selbst betroffen und hatte seine E-Mail an Uwe Petermann, Mitglied des GLBV adressiert.

„Sehr geehrter Herr Petermann,

ich habe eine Nachfrage zum Stand der Durchsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 23.06.2005-2C 25.04, wo es um die Erhöhung des Ruhegehaltes nach § 14a geht.

Ich habe am 10.07.2007 einen Antrag an die Beamtenversorgung in Magdeburg zur Überprüfung meines Ruhegehaltes gestellt und gefordert, dass nun endlich eine Entscheidung zur Zahlung der richtigen Ruhegehälter getroffen wird.

Ich finde es einfach eine Frechheit, wie hier in diesem Land mit höchstrichterlichen Entscheidungen umgegangen wird und dem Ruhegehaltsempfänger seine richtige Ruhegehaltshöhe vorenthalten wird.

Sind denn da die 3 Berufsvertretungen nicht in der Lage zusammen zu arbeiten und zu fordern, dass hier endlich mal die Interessen der Betroffenen vertreten werden und eine schnelle Lösung herbeigeführt wird?

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, mir einmal den neuesten Stand mitzuteilen.

Wissen Sie, was mir noch ein wenig Kopfschmerzen bereitet?

Die Aussage der Frau Köhler, die meinen Antrag bearbeitet hat. Sie führt hier aus: „Bei einem im Sinne der Antragsteller erfolgreichen Ausgang der Musterverfahren wird zum gegebenen Zeitpunkt zu prüfen sein, ob und wie im Rahmen der allgemein für rückwirkende Änderungen geltenden rechtlichen Vorschriften bestandskräftige Bescheide rückwirkend abgeändert werden können.“

Das ist eine Aussage, die macht mich wütend.

Mein Ruhegehaltsbescheid ist, obwohl die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes schon seit dem Jahr 2005 vorlag, bewusst falsch berechnet.

Und dann wird so eine Aussage getroffen, wo Du noch um die Nachzahlung bangen musst.

Manfred Schreiber“

RUHEGEHALTSBESCHEID - Wie ist der Stand zu § 14a Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)?

Nach längerer Unterbrechung hier wieder eine Sachstandsmeldung zum Thema vorübergehende Erhöhung des Ruhegehalts nach § 14a BeamtVG.

Die GdP hatte nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) vom 23.Juni 2005 die Ansprüche auf Neuberechnung der Pensionen von allen Berechtigten gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt gefordert. Der Dienstherr will nach wie vor das Urteil nicht auf alle Berechtigten übertragen. Es wurde vereinbart, Musterprozesse einzuleiten. Diese befinden sich im Instanzenzug, wobei es erstinstanzliche Urteile z.B. in Sachsen-Anhalt und Brandenburg gibt. Das Verwaltungsgericht (VG) Potsdam (Urteil vom 23.8.2006 - 2 K 3449/01) und das VG Magdeburg (Urteile vom 6.3.2007 – 5 A 140/06 und 3.7.2007 – 5 A 10/07) gaben unseren Kollegen Recht und verpflichteten den Dienstherrn zur Neuberechnung der Pensionen auf Grundlage der Berechnungsmethode des Urteils des BVerwG.

Die Verfahren vor dem VG Magdeburg betrafen sowohl Kollegen aus dem Bereich der Bundespolizei, als auch einen Polizisten aus Sachsen-Anhalt. In den Verfahren unter Beteiligung der Bundesrepublik (vertreten durch die Oberfinanzdirektion Hamburg) wurden keine Rechtsmittel eingelegt und die Nachzahlungsbeträge bereits an die Kollegen ausgezahlt.

Das Urteil des VG Magdeburg für den Kollegen aus Sachsen-Anhalt ist noch nicht rechtskräftig. Das Land wird aufgefordert, wie die Bundesrepublik Deutschland zu verfahren, kein Rechtsmittel einzulegen, die Entscheidung anzuerkennen, neu zu bescheiden und entsprechende Nachzahlungen zu leisten.

Die GdP wird umgehend einen Termin mit dem Finanzminister vereinbaren, um die weitere Verfahrensweise abzusprechen und ggf. notwendige Entscheidungen treffen. Wir werden über die weitere Entwicklung zeitnah berichten.

Für die GdP ist eine weitere Verweigerungshaltung des Landes Sachsen-Anhalt vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ein Skandal.

Wie viele obsiegende Urteile sind noch nötig, damit Sachsen-Anhalt auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit zurückkehrt und das Urteil des BVerwG anerkennt und umsetzt? Das Verhalten des Landes ist an Arroganz nicht zu übertreffen.

Uwe Petermann

Anmerkung der Redaktion: Die oben stehende Information zu § 14 a BeamtVG hat auch der Kollege Schreiber als Antwort auf seine Anfrage erhalten. Außerdem wurde der Text als GdP- Newsletter veröffentlicht.

POLIZEIHAUPTPERSONALRAT - habe nun, ach auch Juristerey,

… durchaus studiert, mit heißem Bemühn. Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor, So beschrieb Goethe die Zweifel seines Fausts.

Auch die GdP-Mitglieder im Polizeihauptpersonalrat (PHPR) zweifelten am Einsatz von Juristen in der Polizei.

Deshalb hatten sie Ende 2005 im PHPR durchgesetzt, dass durch das Innenministerium (MI) eine Bewertung des Einsatzes von Juristen in der Landespolizei im Hinblick auf Konzeption, Umsetzung und Wirkung vorgenommen wird.

Ursache war eine Vorlage des MI zur erneuten Einstellung von Juristen und der nachfolgenden Begründung der Einstellung vom 29. Juni 2005 Hier stellte sich den GdP-Mitgliedern im PHPR die Frage, mit welchem Nutzen der Einsatz von Juristen verbunden ist.

Insbesondere sollten Antworten auf soziale Fragestellungen, z.B. Herausarbeitung von vorbildlichen Lösungen, von Negativbeispielen und typischen Problemen gefunden werden. Eine Analyse des Ist-Zustandes, der Akzeptanz und ein Vergleich mit Laufbahnbewerbern wurde vom PHPR angeregt.

Mit dieser Analyse wurde die FH der Polizei, vertreten durch den Dr. Löbbecke, beauftragt.

Um es vorweg zu nehmen, der Einsatz von Juristen in der Landespolizei ist nach Aussage der Studie durchaus richtig und sollte fortgesetzt werden. Gleichzeitig offenbart die Studie eine ganze Reihe von „Anregungen“, die auf Mängel in der Aus- und Fortbildung und der nachfolgenden Verwendung hinweist. Hier macht sich, wie so oft, das fehlende Personalentwicklungskonzept für die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt bemerkbar.

Zu einigen Schwerpunkten der Analyse. Bei der Bestandsaufnahme zeigte sich, dass 14 Juristen als Polizeibeamte innerhalb der Landespolizei nur einen kleinen Teil des höheren Dienstes ausmachen und in allen Behörden als Seiteneinsteiger vertreten sind.

In der Zusammenfassung kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass „sämtliche Befragten, Betroffene ebenso wie deren Vorgesetzte, zu dem Ergebnis kommen, dass Juristen „.. vor allem Vorteile bringen“. Hier schlagen die methodische, rechtswissenschaftliche Ausbildung, die besonderen Rechtskenntnisse und die „andere, konstruktive Herangehensweise“ als Vorteile zu Buche. Besondere Defizite gegenüber den Aufsteigern werden im Bereich der „Führung“ und in der praktischen operativen Erfahrung gemacht.

Gleichfalls als „relativ positiv“ wird die Akzeptanz der Seiteneinsteiger beschrieben, wenngleich die Studie festhält, dass es durchaus auch „Vorurteile“ gibt.

Ein Teil der Studie befasst sich mit den Verwendungsmöglichkeiten der Seiteneinsteiger. Dies wird auch in der Antwort des MI an den PHPR aufgegriffen. Hier wird es zukünftig eine Veränderung geben. Es herrscht Einigkeit, dass man die Spezialkenntnisse der Juristen so gut wie möglich in der Polizei nutzen sollte und dass besondere Dienstposten benannt werden, auf denen sie eingesetzt werden.

Ein weiterer Teil der Studie befasst sich zum Schluss mit der Personalentwicklung. Insbesondere der Mangel einer differenzierten und strukturierten Personalentwicklung muss mit einem Fortbildungskonzept, einer verbesserten Vorbereitungszeit und einem gesicherten Einstieg begegnet werden.

Nach dieser Studie wird es wohl bei dem Einsatz von Juristen in der Polizei bleiben. Wenn damit ein verbesserter Einsatz auf Dienstposten, die eine fundierte juristische Ausbildung erfordern, verbunden ist, kann dies in Zukunft zu einer positiven Entwicklung in der Polizei führen.

Uwe Petermann

BEZIRSKGRUPPEN - Eine neue Kreisgruppe entsteht - eine schwierige, aber interessante Aufgabe

Am 19. Juli 2007 trafen sich Mitglieder der Vorstände aus den GdP-Kreisgruppen Schönebeck, Bernburg und Aschersleben/Staßfurt zu einem ersten Gespräch in Vorbereitung der Zusammenlegung der Polizeireviere in Bernburg.

Einig war man sich darüber, dass dies ein schwieriger Prozess werden wird. Die neue Kreisgruppe Salzland wird sich aus drei Polizeirevieren zusammensetzen, die alle aus unterschiedlichen Polizeidirektionen kommen. Man hat also im Vorfeld weder dienstlich noch gewerkschaftlich miteinander zu tun gehabt. Hier muss also der Hebel angesetzt werden.

Man muss sich kennen lernen, die Eigenarten der Anderen studieren und dann miteinander versuchen die Aufgaben zu meistern.

Ein erster Schritt ist getan, die ersten Führungskräfte haben in diesem Gespräch erkannt, um welche Schwerpunkte es geht und wie man sich die Lösung der Probleme vorstellen könnte. Dabei haben die Überlegungen der Verantwortungsträger in den einzelnen Bereichen, die Vorbereitung der Kreisgruppen- und Bezirksgruppenwahlen sowie die Wahlen zum Örtlichen Personalrat und zum Stufenpersonalrat ein besonderes Gewicht. Jetzt geht es darum, schnell Kolleginnen und Kollegen zu finden, die bereit und in der Lage sind, sich den Aufgaben der Gewerkschaftsarbeit zu stellen. Dabei will man auf bewährte Mitglieder nicht verzichten, aber auch versuchen, junge Leute ins Boot zu holen.

Der Weg des Zusammengehens ist steil und wird Kraft und Zeit in Anspruch nehmen. Diese Herausforderung anzunehmen, darin waren sich alle Beteiligten einig.

Michael Wiegert

NEUE KFZ-TECHNIK – Hybridtechnologie - eine Alternative

Nicht PS-Zahlen und Beschleunigungswerte bestimmen derzeit die Diskussionen um Autos, sondern deren CO2-Ausstoß. Alternative Antriebstechnologien stehen daher im Mittelpunkt der Bemühungen aller Automobilhersteller. Gleichzeitig scheinen im Moment die Kraftstoffpreise auf den Weltmärkten zu explodieren, sie erreichen nahezu wöchentlich Höchstgrenzen.

Diese beide Tendenzen sollten auch in der Polizei Überlegungen fördern, alternative Antriebstechnologien in die Bewertung für den polizeilichen Alltag einzubeziehen.

Fahrzeuge mit Hybridsystem, verfügen über zwei verschiedene Antriebsquellen, einen Verbrennungsmotor und einen oder mehrere Elektromotoren. Damit werden die Vorteile eines Elektroantriebs mit denen eines Benzinmotors verbunden. Unmerklich wird je nach Fahrsituation der effizienteste Betriebsmodus ausgewählt. Die Steuerung der verschiedenen Komponenten übernehmen dabei modernste, intelligente Elektroniksysteme. Sie gewährleisten hohe Leistungen, niedrige Emissionswerte und eine kraftvolle stufenlose Beschleunigung mit geringem Verbrauch.

Das relativ neue Thema wirft dabei vielfach Fragen auf. Unklar scheint beispielsweise häufig, welche Motorleistung ein Fahrzeug mit Vollhybridantrieb tatsächlich generiert und mit welchen konventionell angetriebenen Fahrzeugen es somit verglichen werden kann. Dies wird im folgenden Beispielfahrzeug erläutert.

Im Hybridantrieb des Beispielfahrzeugs kombiniert der Hersteller einen relativ kleinen Verbrennungsmotor mit einem Generator, einem Elektromotor und einer Hybrid-Batterieeinheit. Der Benzinmotor leistet 57 kW (78 PS) und ist über ein stufenloses Planetengetriebe mit dem 50 kW (68 PS) starken E-Motor verbunden. Bei Vollgas treiben beide Aggregate mit vereinten Kräften dass Auto an. Addiert man die Leistung beider Motoren, so ergeben sich theoretisch 107 kW (146 PS). Der Hersteller gibt für das Beispielfahrzeug jedoch „nur“ eine Systemleistung von 83 kW (113 PS) an.

Wie errechnet sich die Systemleistung?

Tatsächlich steuert der Elektromotor nur soviel Mehrleistung bei, wie er aus der Hybrid-Batterieeinheit abrufen kann. Die restliche Leistung zweigt er vom Benzinmotor ab und leitet sie je nach Fahrsituation direkt an die Antriebsräder oder speist damit über den Generator wieder die Hybridbatterie. Diese Batterie liefert im Fall des Beispielfahrzeugs kurzzeitig maximal 26 kW. Addiert zu den 57 kW des Benzinmotors ergibt sich daraus die für Fahrzeugvergleiche relevante Systemleistung von 83 kW (113 PS).

Das 4,45 Meter lange Beispielfahrzeug beschleunigt in 10,9 Sekunden von Null auf 100 km/h und liegt damit ungeachtet von Hubraum und Leistung seines Ottomotors auf dem Niveau konventionell angetriebener Mittelklasse-Limousinen mit 80 bis 85 kW Motorleistung (110 bis 115 PS). Im Normverbrauch schneidet er mit 4,3 Litern Superbenzin auf 100 Kilometer oder 104 Gramm CO2 pro Kilometer jedoch weit besser ab als jedes konventionell angetriebene Fahrzeug mit ähnlicher Beschleunigungskraft.

Das Beispielfahrzeug unterbietet seine Wettbewerber im CO2-Ausstoß um rund 30 bis 50 Gramm pro Kilometer.

Der niedrige Verbrauch des Beispielfahrzeugs resultiert aus der nur durch Hybridantrieb realisierbaren Möglichkeit, den Benzinmotor stets in Betriebsfenstern mit optimalem Wirkungsgrad laufen zu lassen und immer dann spontan abzuschalten, wenn seine Leistung nicht gebraucht wird. Überschüssige Energie wird obendrein beim Ausrollen und Abbremsen des Fahrzeugs über den Generator zurückgewonnen und ebenfalls in der Hybridbatterie gespeichert.

UP

Tag und Nacht essen

Wer Schichtdienst leistet, weiß in der Regel ein Lied von den Belastungen zu singen. Dazu gehört oft auch eine nicht gerade optimale Ernährung. Nun ist richtiges Essen nicht das Mittel schlechthin, um die Probleme mit der Schichtarbeit in den Griff zu bekommen, kann aber bestimmte Belastungen und negative Begleiterscheinungen stark mindern. Noch dazu mit wenig Aufwand.

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