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In der Ausgabe des Landesteils der Deutschen Polizei November 2005 sind u.a. folgende Themen zu finden...

Redaktion:
Lothar Jeschke (V.i.S.d.P.), Bahndamm 4, 06862 Thießen,
Telefon: (0391)250 - 2091, Fax 2852, priv. Telefon: 03490 20932; Telefax: 034907/ 30698



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Der Taser - ein modernes Einsatzmittel, Der Taser-ein effektives nichttödliches Einsatzmittel für Polizeibeamte im Streifendienst?

Immer wieder wird der Polizeibeamte im Streifeneinsatzdienst mit Sachverhalten konfrontiert, in denen er von Zwangsmitteln Gebrauch machen muss, um konkrete Gefahren für andere oder sich abzuwehren.

1. GdP-Bowlingturnier war ein voller Erfolg - tolle Atmosphäre im Twenty-Bowlingcenter in Magdeburg

Auf Einladung des Fördervereins der GdP LSA fand am 24. 09. 2005 das 1. Bowlingturnier der GdP sein gutes Ende. Über ein halbes Jahr lang hatten sich in fast allen Bezirksgruppen die besten Bowlingspieler zu einer Mannschaft gefunden, ...

Fachausschuss Kriminalpolizei - Wie werden Kriminalisten ausgebildet?

Seit unserer Zusammenkunft im August beschäftigen wir uns etwas intensiver mit Fragen der Ausbildung in der Polizei. Wir sind der Auffassung, dass ein Fachausschuss Kriminalpolizei sich unbedingt mit dem Weg eines Polizeivollzugsbeamten von der Einstellung bis zum Einsatz in der polizeilichen Praxis befassen muss.

Kommentar - ein Schlag ins Gesicht!

„Kürzungen der Beamten Ruhegehälter sind rechtens. Wir haben kein Anspruch auf ein bestimmtes Versorgungsniveau“ Damit werden auch unsere im Umlauf befindlichen Musterwidersprüche gegen die Versorgungsabsenkung gegenstandslos und brauchen nicht weiter eingelegt werden.

GdP-Förderverein zog positive Bilanz

Die Mitglieder des Fördervereins des Landesbezirkes der GdP fanden sich am Freitag, den 30.9.2005 in Neugattersleben zu ihrer Jahreshauptversammlung zusammen.

Bezirksgruppe Stendal - GdP hat Tag der Offenen Tür gut genutzt

Am 17.09.05 fand der Tag der Offenen Tür in der Polizeidirektion Stendal und des Polizeireviers Stendal in der Zeit von 10.00 Uhr-16.00 Uhr statt. Neben vielen interessanten und gut besuchten Ständen, welche den Polizeialltag darstellten, war auch ein Stand der Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Heide-Altmark vertreten.

Nachtrag zum Thema Arbeitszeit (siehe DP 10/2005, Seite 6)

Der Taser - ein modernes Einsatzmittel, Der Taser-ein effektives nichttödliches Einsatzmittel für Polizeibeamte im Streifendienst?

Immer wieder wird der Polizeibeamte im Streifeneinsatzdienst mit Sachverhalten konfrontiert, in denen er von Zwangsmitteln Gebrauch machen muss, um konkrete Gefahren für andere oder sich abzuwehren.

Mit der Androhung bzw. Anwendung von körperlicher Gewalt, deren Hilfsmitteln oder gar mit dem Einsatz von Waffen werden an jeden Beamten sowohl aus rechtlichen, taktischen als auch aus psychologischen Gesichtspunkten hohe Anforderungen gestellt.

Um den ständig wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden, wurde die Ausrüstung in den letzten Jahren, auch auf Druck der GdP, stetig verbessert. So verfügt heute jeder Beamte z.B. über mannstoppende Einsatzmunition und Pfefferspray. Insbesondere die Ausstattung der LEO ELBE-Kräfte mit dem neuen multifunktionalen Einsatzmehrzweckstock EMS-leicht (Nonletal, vgl. DP 10/05) kann auch als positiv gewertet werden. Erstrebenswert wäre es jedoch, alle Polizeivollzugsbeamten des Landes Sachsen-Anhalt mit dem EMS-leicht auszustatten.

Die Verbesserung der Ausstattung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nach wie vor Situationen gibt, in denen z.B. der Einsatz des Pfeffersprays nicht zum Erfolg führt und der Schusswaffengebrauch noch nicht gerechtfertigt ist. Mithin stellt sich die Frage, welche anderen Möglichkeiten in solchen Fällen dem Beamten zur Verfügung stehen könnten.

Vor dem Hintergrund ständiger Forschung nach geeigneten Einsatzmitteln für die Polizei unterhalb der Schwelle des Schusswaffengebrauchs wird bereits in mehreren Bundesländern, wie z.B. Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Sachsen eine neue nichttödliche Distanzwaffe – das Elektroimpulsgerät „Taser“ durch Spezialeinheiten erprobt. Auch das Bundesland Sachsen-Anhalt beabsichtigt, den „Taser“ zu solchen Zwecken einzuführen.

Die landesweiten Erprobungen gehen auf eine Empfehlung des Arbeitskreises II der Innenministerkonferenz vom April 2001 zurück, wonach dieses Gerät zunächst in den Spezialeinheiten der Länder erprobt werden soll.

Was ist ein Taser?

Bei dem „Taser“ handelt es sich um ein pistolenähnliches Elektroimpulsgerät, aus dessen aufsetzbarer Kartusche durch Gasdruck zwei kleine, mit Widerhaken versehene Pfeile verschossen werden können, die über dünne Drähte mit der Waffe verbunden sind und als Elektroden wirken.(vgl.http://www.bmi.gv.at/oeffentlsicherheit/2003/03_artikel_4.asp v. 23.08.2005)

Der Taser kann aus einer Entfernung von bis zu 7,60 m verschossen werden. Dabei treffen die Pfeile mit einer Geschwindigkeit von ca. 55m/s und einem Druck von 153 bar auf das Ziel und verhaken sich in der Haut oder in der Kleidung des Angreifers. Vom Tasergerät ausgehend werden nun über feine, isolierte Kabel Elektroimpulse zu den Pfeilen und damit in den menschlichen Körper weitergeleitet.

Die Elektroimpulsgeräte werden von der amerikanischen Firma Taser International hergestellt und über die Exklusivvertretung Nonletal in Deutschland vertrieben.

Die Wirkung des Tasers

Herkömmliche nichttödliche Einsatzoptionen, wie etwa das Pfefferspray oder der Schlagstock wirken bei ihrem Einsatz lediglich auf das sensorische Nervensystem, indem sie Schmerz verursachen und damit den Angreifer zur Aufgabe zwingen können. Der Nachteil dieser Einsatzmittel besteht jedoch darin, dass die einwirkenden Schmerzimpulse durch Drogen, Alkohol, geistige Verwirrung oder den starken Willen des Angreifers überwunden werden können. Dieses Restrisiko kann bei der Anwendung des Tasers ausgeschlossen werden. Denn im Gegensatz zu allen anderen nichttödlichen Einsatzmitteln funktioniert die Technologie des Tasers durch Beeinflussung des sensorischen und motorischen Nervensystems.

Die vom Taser ausgesandten Elektroimpulse, die so genannten T-Wellen, kommunizieren ähnlich wie die Hirnwellen des Nervensystems. Infolge der Einwirkung der T-Wellen wird das Nervensystem empfindlich gestört. Im Ergebnis wird damit erreicht, dass der Angreifer während der Einwirkung des Taserzyklus (bei einmaliger Betätigung des Abzuges wird ein Zyklus von 5 sec. freigesetzt) völlig handlungs-und angriffsunfähig ist.

Mit dem Betätigen des Abzuges dieser Distanzwaffe wird eine Spannung von 50 000 Volt und 0,0021 Ampere freigesetzt. Um dem Mythos „Die hohen Voltzahlen sind gefährlich“ entgegenzuwirken, sei an dieser Stelle erwähnt, dass nicht die Spannung gefährlich ist, sondern vielmehr die Stromstärke. Die hier verwendete Spannung mag zwar hoch erscheinen, aber die Stromstärke der Tasersysteme entspricht nur einem Bruchteil der Gefahrengrenzwerte des menschlichen Körpers, so dass Folgeverletzungen nahezu ausgeschlossen werden können.

Rechtliche Einstufung

Eng ausgelegt am Waffengesetz stellt der Taser – und letztendlich auch unser Pfefferspray-eine Waffe i.S.d. WaffG dar. (vgl. §1(2) Nr. 2 WaffG i.V.m. Anlage 1 WaffG , UA 2, Pkt. 1.2.1 und Pkt. 1.2.2 ). Einige Bundesländer, wie etwa NRW, Niedersachsen und Sachsen sehen den Taser als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, andere Bundesländer, darunter Bayern und Berlin, als Waffe im Sinne ihrer Polizeigesetze an. Auch in Sachsen-Anhalt ist eine Novellierung des § 58 SOG LSA infolge der Einführung des Tasers zu erwarten.

Betrachtet man den Taser als alternatives Einsatzmittel zum Pfefferspray, wäre eine Einstufung des Elektroimpulsgerätes im § 58 (3) SOG LSA als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt erstrebenswert. Im Vergleich dazu wurde bereits in der Vergangenheit unser Pfefferspray im § 58 SOG LSA nicht als Waffe, sondern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingestuft und damit der Handlungsrahmen zugunsten der Polizei erweitet.

Einsätze und Ergebnisse

Taser werden weltweit in zunehmender Anzahl in Polizeieinheiten verwendet. So gibt es im eigentlichen Ursprungsland des Tasers, in den USA, derzeit weit über 2700 Polizeidienststellen, die den Taser als Überwältigungs- und Abwehrmittel einsetzen. Aber auch in der Schweiz, in Großbritannien, Schweden und Finnland wird der Taser von Polizeieinheiten genutzt, um nur einige andere Länder zu nennen.

Mittlerweile kann weltweit von über 100.000 Realeinsätzen ausgegangen werden. Umfassende Erfahrungen liegen aus den USA vor. So verringerte sich beispielsweise in Orange County, Florida die Verletzungsrate der Beamten mit Einführung des Tasers um 80 Prozent. Gleichzeitig reduzierten sich die Verletzungen auf Seiten des Angreifers erheblich. In Phoenix PD sank die Verletzungsrate der Täter um 67 Prozent. In Cincinnati PD nahm die Verletzungsrate auf Seiten der Polizeibeamten um 70 Prozent und bei den Tätern um 40 Prozent ab.

Die aus diesen Einsätzen gewonnenen Erfahrungen werden vom internationalen Trainingsausschuss der Firma Taser International ausgewertet und in die Ausbildung integriert, d.h., dass die Richtlinien für die Taser-Ausbildung ständig weiterentwickelt und den Einsatzerfahrungen angepasst werden.

Fazit:

Bei dem Taser handelt es sich um ein effektives Einsatzmittel, welches dem Polizeibeamten die Möglichkeit zum sicheren Einschreiten eröffnet, auch für die Fälle, in denen der Schusswaffengebrauch erforderlich gewesen wäre bzw. der Einsatz des Pfeffersprays nicht zum Erfolg geführt hätte. Effektive nichttödliche Einsatzmittel wie der Taser können also dabei helfen, Situationen nicht soweit eskalieren zu lassen, dass ein Einsatz der Schusswaffe erforderlich wird. Ein wesentlicher Vorteil besteht weiterhin darin, dass eine sofortige Handlungsunfähigkeit des Angreifers eintritt, ohne dass gesundheitliche Folgeverletzungen zu erwarten sind. Bleibt zu hoffen, dass der Taser nicht nur ein Einsatzmittel für Spezialeinheiten darstellt, sondern zukünftig auch im alltäglichen Polizeidienst Verwendung findet.

Sandra Holzweißig, JUNGE GRUPPE und Taser-Ausbilderin

1. GdP-Bowlingturnier war ein voller Erfolg - tolle Atmosphäre im Twenty-Bowlingcenter in Magdeburg

Magdeburg. Auf Einladung des Fördervereins der GdP LSA fand am 24. 09. 2005 das 1. Bowlingturnier der GdP sein gutes Ende. Über ein halbes Jahr lang hatten sich in fast allen Bezirksgruppen die besten Bowlingspieler zu einer Mannschaft gefunden, die am Samstag gegen ihre Konkurrenten aus den anderen Bezirksgruppen, die Seniorenmannschaften aus Merseburg und Dessau und eine Mannschaft der Jungen Gruppe um den Sieg spielten.

Gegen 18.00 Uhr stand der Sieger und damit der erste Gewinner des Bowling - Wanderpokals der GdP Sachsen-Anhalt für die beste Mannschaft fest. Die Mannschaft der BG Merseburg konnte den Pokal in ihren Händen halten. Beste Spielerin wurde Kolln. Annett Wittlich aus der BG Magdeburg, Koll. Roland Graf aus der BG Merseburg wurde bester Spieler und Koll. Gerd Ullmann aus der BG Merseburg wurde bester Senior-Spieler.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

1. BG MER 2504
2. Singnal/ Iduna 2448
3. BG LKA 2421
4. BG TPA 2309
5. BG LBP 2243
6. BG HAL 2181
7. BG HA 2148
8. BG FHS 2035
9. BG HBS 2016
10. BG MD 1932
11. Senioren MER 1852
12. Junge Gruppe 1729
13. Senioren DE 1677
Bester: Roland Graf 588
Beste: Annett Wittlich 439
Bester Senior:
Gerd Ullmann 384
Diese etwas andere GdP-Arbeit hat mit Sicherheit allen Beteiligten außerordentlich Spaß gemacht, was jeder Teilnehmer an der Stimmung im Bowlingcenter merken konnte.

Diese Veranstaltung fordert geradezu eine Wiederholung und es wird mit Sicherheit wieder spannend.

Am Ende, aber nicht zuletzt, sollte der Dank der Koll. Vera Ruppricht, dem Koll. Edgar Pilz und den anderen Kolleginnen und Kollegen des Fördervereins der GdP für die gute und sicher nicht leichte Vorbereitung und Durchführung gelten.

Uwe Petermann

Fachausschuss Kriminalpolizei - Wie werden Kriminalisten ausgebildet?

In unserer letzten Wortmeldung hatte sich der Fachausschuss Kriminalpolizei zu Fragen der Computertechnik in der Polizei geäußert. Der Geschäftsführende Landesbezirksvorstand (GLBV) hat mittlerweile das Problem aufgegriffen und sucht seinerseits nach geeigneten Wegen, mit Entscheidungsträgern, Fachleuten und Anwendern in einen Meinungsaustausch zu gelangen.

Seit unserer Zusammenkunft im August beschäftigen wir uns etwas intensiver mit Fragen der Ausbildung in der Polizei. Wir sind der Auffassung, dass ein Fachausschuss Kriminalpolizei sich unbedingt mit dem Weg eines Polizeivollzugsbeamten von der Einstellung bis zum Einsatz in der polizeilichen Praxis befassen muss. Dabei interessiert uns natürlich besonders, wie die Entwicklung zum Kriminalisten verläuft.

An einer noch genauer zu untersuchenden Stelle werden die Weichen für den Polizeibeamten gestellt. Wo ist diese Schnittstelle? Nach welchen Kriterien erfolgt die Weichenstellung? Ist der junge Polizeibeamte, der auf die kriminalpolizeiliche Strecke geschoben wird, dafür geeignet, ist er darauf richtig vorbereitet? Kann er alles ein wenig oder beherrscht er einige Gebiete richtig gut?

Wer die hier beispielhaft aufgeworfenen Fragen gelesen hat, wird sicher bemerken, dass wir mit der so genannten „Y-Ausbildung“ liebäugeln. Der Fachausschuss versteht darunter eine Laufbahn, die grundsätzlich mit einer umfassenden allgemeinen polizeilichen Ausbildung beginnt. An der bereits erwähnten Schnittstelle muss aber klar sein, wohin der Entwicklungsweg des Beamten führt! Spätestens, wenn diese Weichenstellung erfolgt, muss nach unserer Auffassung die Spezialausbildung zum Kriminalisten greifen. Wir vertreten den Standpunkt, dass die gesellschaftlichen Erfordernisse sehr gut ausgebildete Kriminalisten verlangen. In einigen Fachgebieten sind echte Spezialisten unerlässlich! Die neuen Erscheinungsformen der Kriminalität, unter Ausnutzung modernster technischer Methoden, erfordern, dass sich die Polizei bei der Auswahl und Ausbildung ihrer Kriminalisten an diesen Erfordernissen orientiert. Es muss verhindert werden, dass wir an entscheidenden Fronten den Straftätern hoffnungslos unterlegen sind.

Wir betrachten das Problem natürlich nicht nur aus Sicht der Kriminalpolizei. Deshalb wollen wir in mehreren Etappen vorgehen, das heißt u.a.:

1. Eigene Grundthesen erarbeiten.

2. Abstimmung mit dem Fachausschuss Schutzpolizei (Aus diesem Grund haben wir dem GLBV vorgeschlagen, dem Fachausschuss S einen entsprechenden Auftrag zu geben).

3. Nach gemeinsamer Meinungsfindung wollen wir ein abgestimmtes Ergebnis präsentieren.

Bis dahin werden wir uns mit Sicherheit noch mehrmals treffen müssen.

Rolf Strehler

Kommentar - ein Schlag ins Gesicht!

„Kürzungen der Beamten Ruhegehälter sind rechtens. Wir haben kein Anspruch auf ein bestimmtes Versorgungsniveau“

Damit werden auch unsere im Umlauf befindlichen Musterwidersprüche gegen die Versorgungsabsenkung gegenstandslos und brauchen nicht weiter eingelegt werden.

Diese neuerliche Ohrfeige in Sachen Beamten-Rechtssicherheit bzw.-Unsicherheit haben wir wieder zu schlucken und zu verarbeiten. Juristen legitimieren die letzte Streichorgie des Bundes und werden es regelmäßig erwartungsgemäß völlig parteiunabhängig wieder tun.

Hier einige Auszüge aus dem Leitsatz der obersten Richter.

Urteil vom 27. September 2005 Karlsruhe – 2 BvR 1387/02 – 36 Seiten.

• „Es existiere kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, der den Gesetzgeber verpflichtete, bei Anpassungen der Bezüge eine strikte Parallelität der Besoldungs- und Versorgungsentwicklung zu gewährleisten. Auch gibt es keinen hergebrachten Grundsatz, wonach der Höchstversorgungssatz mindestens 75 v.H. der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen müsste.

• Im Beamtenrecht ist das Bemühen, Ausgaben zu sparen, in aller Regel für sich genommen keine ausreichende Legitimation für eine Kürzung der Altersversorgung. Aber das Bestreben der Dienstherren Kosten zu sparen, sei mehr als legitim.

• Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können zur Bestimmung der Amtsangemessenheit der Versorgungsbezüge und zur Rechtfertigung von deren Absenkung nur herangezogen werden, soweit dies mit den strukturellen Unterschieden der Versorgungssysteme vereinbar ist.

• Die Sanierung der Staatsfinanzen sei eine übergreifende und legitime Aufgabe des Gesetzgebers zugunsten des Staatsganzen (vgl. BVerfGE 60, 16 <43>; 72, 175 <198>; 76, 256 <357>). Kann diese allein die Absenkung des Versorgungsniveaus nicht rechtfertigen, so handelt es sich hierbei dennoch um einen Belang, der bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen ist.

• § 69e BeamtVG stellt keine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreform 2001 dar. Bei Erlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 ging der Gesetzgeber davon aus, die Anpassung in der gesetzlichen Rentenversicherung werde um 5 v.H. verringert werden. Die Absenkung des Versorgungsniveaus belaufe sich auf 4,33 v.H., zu der die bereits nach § 14a BBesG erbrachte Versorgungsrücklage in Höhe von 0,6 v.H. hinzuzurechnen sei (vgl. BTDrucks 14/7064, S. 33 und 42). Unberücksichtigt blieb dabei, dass die gesetzliche Rente in vielen Fällen nur einen Teil der Altersversorgung ausmacht und dass die vorgenommenen Kürzungen zudem-jedenfalls teilweise-durch eine staatlich geförderte private Altersvorsorge kompensiert werden. Dementsprechend haben die in der mündlichen Verhandlung gehörten sachkundigen Dritten übereinstimmend ausgeführt, die Absenkung der Beamtenversorgung gehe über die der Rente hinaus. Dennoch hat der Gesetzgeber die verfassungsrechtlichen Grenzen seines Entscheidungsspielraums noch nicht überschritten. Wegen der Unterschiedlichkeit der Versorgungssysteme, zumal der jeweils eigenständigen Berechnungsgrundlage der Renten und der Pensionen, können die Beschwerdeführer eine prozentual identische Angleichung nicht verlangen.

• Hinsichtlich der Versorgungsempfänger kann der Besoldungsgesetzgeber im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise davon ausgehen, dass der finanzielle Bedarf des Ruhestandsbeamten geringer ist, als derjenige des aktiven Beamten (vgl. BGHZ 21, 248 <252>). Damit scheidet auch das Einkommen aktiver privatrechtlich beschäftigter Arbeitnehmer als Bezugspunkt zur Bestimmung der amtsangemessene Versorgung aus. Die Orientierung an den Einkommensverhältnissen der Rentenempfänger liegt hingegen in der Konsequenz der Fortsetzung der Bedeutung der Einkommen der Angestellten für die Beurteilung der Amtsangemessenheit.

• Das Ruhegehalt der Beamten steht von vornherein unter dem Vorbehalt seiner Abänderbarkeit. Die Verringerung der Pensionsleistungen ist gesetzlich vorgesehen, mit dem Alimentationsprinzip vereinbar und unter Rückwirkungsgesichtspunkten (vgl. BVerfGE 3, 58 <160>) grundsätzlich zulässig.“

So unsere obersten Besten.

„Wir haben keinen Anspruch auf ein bestimmtes Versorgungs- und Bezahlungsniveau!“

Wie weit runter geht es eigentlich noch ? Das frage ich uns!

Das alles heißt für uns auf deutsch: „Dem Dienstherrn vertraut,-auf Sand gebaut.“

Ging es irgendwann auch mal um die Menschen?

Darüber werden wohl sicher viele Beamtinnen und Beamte neu nachdenken und sicher auch ihre volle Hingabe an den Dienstherren überdenken. Denn es ist wieder keine andere Aussage als „… bis kurz über dem Sozialhilfeniveau wäre es gerade noch,… Es wäre wieder alles gerade noch so möglich, rechtens, richtig, notwendig und verstoße nicht gegen die althergebrachten Grundsätze.“

Während die obersten Staatsmänner seit Jahren auf voller Linie versagen und die billigsten Hausaufgaben nicht machen, nämlich die jährlichen Kürzungsaktionen und Streichungen dafür zu nutzen um endlich das eingesparte Geld beiseite zu legen, zahlen die kleinen Ruhestandsbeamten die Zeche. Nicht nur das, sondern die Beamten müssen sich seit Jahren beschimpfen, verhöhnen und abbauen lassen. Es reicht wirklich.

Während sämtliche Gewerkschafter und sogar einige Politiker dieses Urteil sehr laut kritisieren und als Schlag ins Gesicht oder gelbe Karte bezeichnen, spricht der eurysome Allerbeste vom Beamtenbund, Heesen, „von einem vernünftigen Urteil, welches ihn optimistisch stimme und eine gute Basis für weitere Beratungen wäre.“ Siehe Pressespiegel vom 28. September 2005. Auszug nur aus „Die Welt und oder Frankfurter Rundschau“ -dann war mein Mageninhalt, nicht mehr da wo er sein sollte.

Der Innenexperte Max Stadler bezeichnete das Urteil als gelbe Karte für den Gesetzgeber. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärte, Schuld an den Problemen der Altersversorgung seien die Dienstherren der Beamten, die unzureichend vorgesorgt hätten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sprach von einem Schlag ins Gesicht der Pensionäre. Damit haben die höchsten Richter erneut bewiesen, dass sie die finanziellen Interessen des Staatshaushaltes über die berechtigten Ansprüche der Betroffenen stelle. Der Deutsche Beamtenbund sprach dagegen von einem vernünftigen Urteil. Das Gericht habe ausdrücklich die Tatsache anerkannt, dass die Pensionäre stärker als die Rentner zur Kasse gebeten worden seien, sagte der Bundesvorsitzende Peter Heesen. Dies sei eine gute Basis für weitere Beratungen mit der neuen Bundesregierung über die Altersversorgung der Beamten

Entweder der Dicke ist ein eingeschleuster inoffizieller Mitarbeiter oder der hat lediglich nur `nen absoluten Vollschuss. Was ist mit sämtlichen Entwicklungen, Gesetzesänderungen, beamtenrechtlichen Streichorgien, Verfassungsklagen- und Urteilen der letzten Jahre, Herr Beamtenbundvorsitzender und Herr Lehrer Heesen bzw. Tschuldigung Herr Studiendirektor (Besoldungsgruppe mindestens A 15)?

Nur als Hinweis für die Kollegen, die eventuell immer noch wollen dass wir intensiver mit dem Beamtenbund zusammenarbeiten.

Ich wüsste was zu tun ist, wenn mein Gewerkschaftsvorsitzender solche Untertan-Kriechallüren hätte. Ich würde deutlich zeigen was ich von alten Schleimbeuteln halte, ihn unschädlich machen und diese angeblichen Interessenvertreter-Gewerkschaft wegen ständiger Brechreize meiden.

Definition aus dem Lexikon Microsoft® Encarta® Enzyklopädie:

Gewerkschaft

Die Gewerkschaften sind Organisationen, die die Interessen der Arbeitnehmer (bestimmter Berufsgruppe) gegenüber den Arbeitgebern bzw. dem Staat vertritt.

Sybille Staliwe

GdP-Förderverein zog positive Bilanz

Die Mitglieder des Fördervereins des Landesbezirkes der GdP fanden sich am Freitag, den 30.9.2005 in Neugattersleben zu ihrer Jahreshauptversammlung zusammen.

Nach der Eröffnung durch die amtierende Vorsitzende Kolln. Vera Ruppricht ging es an die eigentliche Arbeit. Zuerst standen die Berichte des Vorstandes, der Kassenbericht und der Bericht der Kassenprüfer im Mittelpunkt. Nach der Diskussion über die umfassende Berichterstattung zu den Aktivitäten des Fördervereins wurde der Vorstand mit einem herzlichen Dankeschön an die aktiven Mitglieder entlastet und ein neuer Vorstand gewählt.

Dem Förderverein ist es im Jahr 2005 gelungen, sich deutlich zu stabilisieren und unter anderem einen guten Beitrag bei der Durchführung der Personalratwahlen, der Absicherung des Sachsen-Anhalt-Tages und bei der Organisation und Durchführung des Bowlingturniers zu leisten.

Zum neuen Vorsitzenden wurde Koll. Uwe Petermann einstimmig gewählt. Gleichfalls einstimmig wurden die Stellvertreterin Kolln. Vera Ruppricht, der Schriftführer Koll. Edgar Pilz, die Kassiererin Koll. Daniela Kersting und die Verantwortliche für Organisation gewählt. Als Revisoren wurden Gerd Ullmann, Otto Rau und Karin Leonhardt gewählt.

Zum Abschluss besprachen die Mitglieder des Fördervereins die Planungen für das nächste Jahr.

In seinem Schlusswort ging Koll. Uwe Petermann darauf ein, die Arbeit noch besser auf viele Schultern zu verteilen und die Kräfte der Mitglieder des Fördervereins zu einem kräftigen Team zu bündeln.

UP

Bezirksgruppe Stendal - GdP hat Tag der Offenen Tür gut genutzt

Stendal. Am 17.09.05 fand der Tag der Offenen Tür in der Polizeidirektion Stendal und des Polizeireviers Stendal in der Zeit von 10.00 Uhr-16.00 Uhr statt. Neben vielen interessanten und gut besuchten Ständen, welche den Polizeialltag darstellten, war auch ein Stand der Gewerkschaft der Polizei, Bezirksgruppe Heide-Altmark vertreten. Die zahlreich erschienen Besucher informierten sich an unserem Stand über die Gewerkschaft der Polizei und stellten viele Fragen zur Gewerkschafts-und Personalratsarbeit. Durch die Anwesenheit unserer Gewerkschaft wurde eine gute und bewährte Tradition vorgesetzt und somit haben wir zum Gelingen des Tages der Offenen Tür einen sehr guten Beitrag geleistet.

Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Stendal, Herr Pabst, bedankte sich in seiner Eröffnungsrede bei allen Mitwirkenden und auch bei der Gewerkschaft der Polizei für die aktive Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Ereignisses.

Herr Pabst und der Abteilungsleiter der Polizei, Herr PD Willberg, besuchten während ihres Rundganges auch den Gewerkschaftstand und kamen mit dem Vorsitzenden der Bezirksgruppe, Kollegen Heiko Krause, ins Gespräch.

Weiterhin konnten wir uns über den Besuch des ehemaligen Leiters der Abteilung Verwaltung, Herrn Regierungsdirektor a. D., Herbert Gras, freuen. Auch der Prorektor der Fachhochschule der Polizei in Aschersleben war an diesem Tag Gast an unserem Stand.

Viele Kolleginnen und Kollegen, welche nicht nur dienstlich an diesem Tag im Einsatz waren, sondern privat den Tag der Offenen Tür besuchten, nutzten die Gelegenheit, mit den Gewerkschaftern ins Gespräch zu kommen. In den Gesprächen wurden viele aktuelle Themen diskutiert. Angefangen von Leistungen der Gewerkschaft, hier insbesondere ob sich eine Mitgliedschaft überhaupt lohnt, bis zum Thema Beurteilungen und Beförderungen. Hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass die Gewerkschaftsarbeit von der Basis lebt und die Vertrauensleute vor Ort ein wichtiger Faktor in unserer Arbeit als Gewerkschafter und Personalräte bilden. Hier gibt es noch einigen Nachholbedarf, um die Arbeit vor Ort verbessern zu können.

Auch das Wetter spielte an diesem Tag mit, so dass die Arbeit am Gewerkschaftsstand viel Spaß und Freude bereitete. Auf Grund der ausgezeichneten Vorbereitung des Organisationsbüros unter der Leitung des Dezernates 12 der Polizeidirektion Stendal und dem guten Zusammenwirken mit den anderen Berufsvertretungen kann der Tag der Offenen Tür als hervorragend gelungen eingeschätzt werden. „Eine Polizei zum Anfassen und die Gewerkschaft vor Ort“ so wurden wir einmal wieder mehr dem Motto gerecht: „Die Polizei, dein Freund und Helfer.“

Einige Tage nach dem Tag der Offenen Tür in der Polizeidirektion Stendal und des Polizeireviers Stendal erhielt der Vorsitzende der Bezirksgruppe Heide- Altmark ein Dankesschreiben des Behördenleiters, Herrn Pabst. Diesem Schreiben folgend, werden wir als Bezirksgruppe Heide-Altmark auch bei dem nächsten Tag der Offenen Tür wieder präsent sein und uns aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung eines solches Ereignisses beteiligen und unsere Hilfe und Unterstützung anbieten.

Heiko Krause, Vors. der BG Heide- Altmark

Nachtrag zum Thema Arbeitszeit (siehe DP 10/2005, Seite 6)

Für die Polizeiärzte und die Beschäftigten des medizinischen Assistenzpersonal gelten grundsätzlich nachfolgende feste Arbeitszeiten:

Mo - Do 07.00 – 15.45 Uhr; Fr 07.00 – 14.30 Uhr

Außer teilweise, für Zeiten, die im Dienstplan des Polizeiärztlichen Zentrums (PÄZ) nicht genau festgelegt sind, wie z.B. an den Tagen, an denen keine polizeiärztliche Besetzung der Außenstellen erfolgt, gilt für die Beschäftigten des PÄZ die gleitende Arbeitszeit.

Für die Mitarbeiter der Abrechnungsstelle Heilfürsorge, die Beschäftigten des Innendienstes des PÄZ und den Bereich Prävention / Gesundheitsmanagement in der Polizei gilt nun die gleitende Arbeitszeit gemäß § 5 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten.

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