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"Gut, dass es uns gibt!"

Dienstvereinbarungen für Nichtraucherschutz und Familienfreundlichkeit unterzeichnet

Innenminister und Vorsitzender des PHPR

Magdeburg.

Einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und des Hauptpersonalrats der Polizei zufolge, sind heute zwei Dienstvereinbarungen im MI unterzeichnet worden. Darunter die Dienstvereinbarung über familienfreundliche Arbeitszeiten, die auf Drängen der GdP abgeschlossen worden ist.

Nach der UnterzeichnungNachfolgend der Text der gemeinsamen Presserklärung
Innenminister Holger Hövelmann und der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Polizei, Jürgen Naatz, unterzeichneten am heutigen Montag zwei Dienstvereinbarungen zum Nichtraucherschutz und für familienfreundliche Arbeitszeiten in den Dienststellen der Polizei in Sachsen-Anhalt.

Bereits zu Beginn seiner Amtszeit hatte Hövelmann angekündigt, künftig alle Fragen, die durch Dienstvereinbarungen mit den Vertretern der Beschäftigten geregelt werden können, auf diese kooperative Weise zu regeln und nicht durch Erlass „von oben“. Hövelmann: „Die heute unterzeichneten Vereinbarungen sind Pilotprojekte für eine neue Kultur der Zusammenarbeit zwischen der Leitung des Ministeriums und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aller Behörden unseres Geschäftsbereiches.“

Zufrieden über das Zustandekommen der Dienstvereinbarungen zeigte sich auch Jürgen Naatz: „Es ist uns als Personalrat besonders wichtig, dass diese Dienstvereinbarungen für alle Beschäftigten der Landespolizei gelten und klare Regelungen für alle Behörden und Einrichtungen der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt treffen.“

Die Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz soll entsprechend der Arbeitsstättenverordnung helfen, gesundheitliche Gefährdungen durch Tabakrauch an Arbeitsplätzen in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalts zu vermeiden. „Wir brauchen leistungsstarke und motivierte Mitarbeiter in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalts, um den ständig wachsenden Anforderungen an den Beruf gerecht zu werden. Dafür sind die physische und psychische Unversehrtheit der Beschäftigten die Grundvoraussetzungen“, erklärte Hövelmann, der selbst Raucher ist. Mit der Vereinbarung werden Beschäftigte vor ungewolltem Passivrauchen und damit einhergehenden Gesundheitsgefahren geschützt und Konflikte zwischen Rauchern und Nichtrauchern werden vermieden. Des Weiteren soll ein umfassendes Informationsangebot rauchende Beschäftigte dazu animieren, mit dem Rauchen aufzuhören.

Das grundsätzliche Rauchverbot wird sich nicht nur auf Dienstgebäude, sondern auch auf alle Dienstfahrzeuge der Polizei Sachsen-Anhalts erstrecken. Ausnahmen können für Räume erlassen werden, in denen ausschließlich Raucher beschäftigt sind und kein Publikumsverkehr besteht. Da der Schutz der Nichtraucher im Vordergrund steht, sollen die Türen solcher Bereiche möglichst geschlossen gehalten werden. Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei Anwesenheit von Nichtrauchern ist das Rauchen einzustellen. Bei einmaliger Feststellung eines Verstoßes wird der Beschäftigte ermahnt. Wird das Rauchverbot aber trotz wiederholter Ermahnung durch den Vorgesetzten nicht beachtet, wird die jeweilige Dienststelle angemessene dienst- oder arbeitsrechtliche Schritte einleiten.

Jürgen Naatz: „Da wir in Deutschland vielen europäischen Ländern hinterherhängen, ist es uns wichtig, als Polizei Zeichen zu setzen und eine gewisse Vorbildwirkung zu übernehmen.“

Die Dienstvereinbarung „Familienfreundliche Arbeitszeiten“ soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern. „Wir wollen flexibel auf die Probleme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit familiären Verpflichtungen eingehen“, so Jürgen Naatz. Die Dienstvereinbarung soll die Planbarkeit und Verlässlichkeit von Dienstzeiten im Interesse der Dienststelle einerseits und der Beschäftigten andererseits ermöglichen. Innenminister Hövelmann erläuterte: „Diese Dienstvereinbarung gilt insbesondere für Beschäftigte mit Kindern, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen Beschäftigte nahe Angehörige pflegen oder ältere Kinder mit schulischen Problemen haben.“ Im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelung der Arbeitszeit und der dienstlichen Möglichkeiten sollen die täglichen und wöchentliche Arbeitszeiten der individuellen Situation angepasst werden. „Es wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben“, erläuterte der Minister.

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