Mahnwache am 29.11.2004 vor dem Landtag
Hände weg vom Weihnachtsgeld
Rechtliche Würdigung der Abschaffung des Weihnachtsgeldes
Neben der Erzeugung von Frust und Demotivation bei den BeamtInnen verstößt die (fast) vollständige Abschaffung der Sonderzahlung gegen die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) durch Verletzung des Alimentationsprinzips und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. (Entscheidung des VGH Ba-Wü v. 8.4.2004 - 4 cS 1132/04).
Die Beamtinnen und Beamten haben bereits im Jahre 2003 eine drastische Senkung ihres Weihnachtsgeldes erfahren müssen. Nunmehr droht die fast vollständige Abschaffung für immer. Das überschreitet nach Auffassung der Gewerkschaften das gesetzlich zulässige Mass.
Die Beamtinnen und Beamten haben bereits im Jahre 2003 eine drastische Senkung ihres Weihnachtsgeldes erfahren müssen. Nunmehr droht die fast vollständige Abschaffung für immer. Das überschreitet nach Auffassung der Gewerkschaften das gesetzlich zulässige Mass.
Damit provoziert das Land außerdem eine Klagewelle gegen die Abschaffung.
Mit einer Mahnwache vor dem Landtag werden am Montag, dem 29.11.2004, in der Zeit zwischen 07.00 und 10.00 Uhr die Gewerkschafter gegen die Abschaffung des Weihnachtsgeldes protestieren.