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Die GdP informiert über die Notwendigkeit von Widersprüchen

Wichtige Information an alle Auszubildende und Studierende!

Magdeburg/Aschersleben.

Aktuell kursieren am Standort der Fachhochschule der Polizei Fragen hinsichtlich des Widerspruchs zur amtsangemessenen Alimentation und zum Widerspruch bzw. Antrag auf Anpassung der Familienzuschläge für das dritte Kind und ggf. alle weiteren Kinder für das Jahr 2022.

Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt sind Widersprüche nur sinnvoll, wenn Auszubildende bzw. Studierende in 2022 Familienzuschlag 1 oder 2 bezogen haben.
In allen anderen Fällen erhalten Auszubildende bzw. Studierende Anwärterbezüge, und somit keine herkömmliche Alimentierung, da sie sich in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf befinden. Der Anspruch auf Grundalimentierung beginnt erst nach erfolgreicher Absolvierung der Ausbildung bzw. des Studiums
Sofern ihr einen Widerspruch auf Anpassung der Familienzuschläge für das dritte Kind und ggf. alle weiteren Kinder für das Jahr 2022 beantragt, müsst ihr diesen separat stellen. Wir empfehlen für alle Widersprüche, aus gegebenem Anlass, diesen per Einschreiben mit Nachweis oder per Fax (Nachweis ist das Sendeprotokoll) zu versenden.
Mit Urteil (L 11 AS 632/20) vom 04. November 2021 hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden, dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht.
Martin Götze
Landesjugendvorsitzender
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