Zum Inhalt wechseln

Energiepreispauschale und Anpassung der Bezüge

Mehr Geld auch für Pensionäre

Mainz.

Nach vielstimmiger und heftiger Intervention der ÖD-Gewerkschaften – allen voran die GdP – hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Zahlung der Energiepreispauschale von 300,- Euro an die Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehältern veranlasst.

Energiepreispauschale: Wahrscheinlich verspätete Auszahlung zum 1. Januar 2023

Diese gute Nachricht wird ein wenig getrübt, weil die Auszahlung mit hoher Wahrscheinlichkeit aus technischen Gründen erst zum 1. Januar erfolgen wird, so die Recherchen der GdP beim zuständigen Fachbereich. Wie bei Arbeitnehmern und Rentenempfängerinnen ist auch für die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten die Energiepreispauschlage steuerpflichtig. Der Gesetzgeber will damit eine gewisse soziale Staffelung erreichen. Die Energiepreispauschale wird nicht auf einkommensabhängige Sozialleistungen angerechnet. Der doppelte Bezug der Pauschale ist möglich. Rentnerinnen und Ruhestandsbeamte, die einen Minijob ausüben, können sowohl als Beschäftigte als auch als Rentenbezieher oder Rentenbezieherin profitieren. Hat der Minijob-Arbeitgeber bereits eine Pauschale ausgezahlt, wird ihr oder ihm das Geld von der jeweiligen Zahlstelle ein zweites Mal gewährt.

• Rentnerinnen und Rentner müssen keinen Antrag stellen

Zur Erinnerung: Für Rentnerinnen und Rentner hatte die Bundesregierung die Auszahlung der Pauschale von 300,- Euro bereits früher beschlossen. Alle Rentnerinnen und Rentner, die am 01. Dezember 2022 Anspruch auf eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, erhalten die Pauschale. Dazu zählen Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente. Rentnerinnen und Rentner, die mehrere Renten – zum Beispiel eine Altersrente und eine Hinterbliebenenrente – beziehen, erhalten die Energiepreispauschale nur einmal. Es muss kein Antrag auf Auszahlung gestellt werden. Die Zahlung erfolgt bis zum 15. Dezember 2022 automatisch durch die jeweilige Rentenzahlstelle. Sie wird auf das bekannte Bankkonto der Rentnerinnen und Rentner ausgezahlt.

Anpassung der Bezüge zum Dezember

Für Beamtinnen und Versorgungsempfänger wird mit den Dezemberbezügen die tarifliche Anhebung um 2,8 % wirksam. Wir danken unseren Tarifbeschäftigten und allen, die dafür gestritten haben.

Der Landesseniorenvorstand
Unser Flugblatt findet ihr hier zum Ausdrucken