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GdP Pressemitteilung

Gemeinsame Pressemitteilung der GEW und GdP

Mainz.

Die beiden Landesvorsitzenden Sabrina Kunz (GdP) und Klaus-Peter Hammer (GEW) sind sich einig: „Mit der heutigen Erklärung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die 300 Euro des Entlastungspakets III nun auch auf die Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen zu übertragen, zeigt sich, dass gemeinsamer Einsatz und solidarischer Zusammenhalt in der DGB-Gewerkschaftsfamilie wirksam sind.“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) zeigen sich über die heutige Entscheidung erfreut und zufrieden, weil sie dazu führt, auch all jene zu entlasten, welche bei den bisherigen Paketen schlichtweg vergessen wurden. Einig sind sich beide darüber, dass es gar nicht hätte dazu kommen dürfen, dass Versorgungsempfänger und Versorgungsempfängerinnen der Länder erneut in einem Entlastungspaket des Bundes unberücksichtigt blieben.

Zum Hintergrund:

Die Energiepreispauschale von 300 Euro wurde im Energie-Entlastungspaket III aufgrund der sich rasant entwickelnden Energiepreise beschlossen. Die Auszahlung an Rentnerinnen und Rentner wurde durch die Bundesregierung getroffen. Nun stellte sich die Frage, ob für die im Ruhestand befindlichen Beamtinnen und Beamten auch eine Übertragung erfolgt. Diese muss durch die Länder umgesetzt und finanziert werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Süddeutschen Treffens der GdP Seniorinnen und Senioren haben am 07. September 2022 in Koblenz mit einer Resolution die Gleichbehandlung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und damit die Auszahlung der Energiepauschale von 300 Euro auch an die Ruhestandsbeamtinnen und -beamten gefordert. Seitens der Landesregierung wurde der GEW und der GdP Rheinland-Pfalz bereits vorletzte Woche eine wohlwollende Prüfung zugesagt.
Bei Rückfragen an die GEW steht Ihnen der Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer zur Verfügung unter: 0151/52582408.

Bei Rückfragen an die GdP steht Ihnen die Landesvorsitzende Sabrina Kunz zur Verfügung: 0175/4143603.