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Pressemitteilung

GdP Rheinland-Pfalz verabschiedet eine Resolution zum Parlamentarischen Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“

Sabrina Kunz: „Die Polizei darf nicht der Ausputzer für strukturelle Schwächen des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz und für die politische Aufbereitung sein.“

Mainz.

Die GdP Rheinland-Pfalz hat heute eine Resolution zur aktuellen Aufbereitung der Flutkatastrophe im Untersuchungsausschuss verabschiedet.

Darin heißt es: „Alle Einsatzkräfte aus Bund, Land und Kommune, die seit dem 14.07.2021 im Rahmen der Flut eingesetzt waren, sind weit über ihre Belastungsgrenzen hinausgegangen. Die GdP stellt fest, dass aus ihrer Sicht keine staatliche Einsatzkraft versagt hat. Die GdP stellt aber auch fest, dass die Flutkatastrophe im Jahr 2021 – insbesondere im Ahrtal – aufgezeigt hat, dass die staatlichen Strukturen zur Bewältigung einer solchen Katastrophe defizitär waren.“

In ihrer Resolution führt die GdP aus, dass durch die Polizeibeschäftigten wahrzunehmen sei, dass– anders als in einem gerichtlichen Wahrheitsfindungsverfahren – die Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss in Bezug auf die hauptamtliche Abarbeitung der Polizei eher belastend und weniger entlastend erfolge. Im politischen Raum und in den Medien sei von Schlamperei und Vertuschung die Rede. Zudem würde in politischen Kreisen dargestellt, die Einrichtung der Innenrevision durch Minister Ebling sei erforderlich gewesen, um das Vertrauen in die Polizei wiederherzustellen.

Landeschefin Sabrina Kunz sagte hierzu heute in Wörrstadt: „Wir widersprechen dieser Darstellung in aller Deutlichkeit. Sie suggeriert, die Polizei habe im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe Vertrauen verloren. Aus unserer Sicht war und ist die Einrichtung der Innenrevision erforderlich, um die im Untersuchungsausschuss geführte politische Schlacht zu versachlichen und der Instrumentalisierung der Polizei für die parlamentarischen Grabenkämpfe ein Ende zu bereiten.“

„Es muss jetzt“, so Kunz weiter, „darum gehen, dass schnellstmöglich und qualifiziert die notwendigen staatlichen Strukturen und Abläufe geschaffen werden, um zukünftig Katastrophenlagen in Rheinland-Pfalz bestmöglich zu bewältigen.“

Aus diesem Grund fordert die GdP:
    - eine Neuausrichtung des Katastrophenschutzes. Die reine Schaffung eines Landesamts im Ministerium des Innern und für Sport ist aus GdP-Sicht unzureichend,
    - dass sich die Vertreterinnen und Vertreter des Untersuchungsausschusses mit der Schaffung von Rahmenbedingungen auseinandersetzen, welche den Katastrophenschutz strukturell und insgesamt so aufbauen, dass dieser einer solchen Katastrophe bestmöglich gewachsen ist,
    - dass hierfür alle notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden,
    - dass das Land seiner Fürsorgepflicht den belasteten Helferinnen und Helfern gegenüber, insbesondere in der Blaulichtfamilie, umfassend gerecht wird,
    - die ernstgemeinte politische Auseinandersetzung mit den Inhalten des GdP-Positionspapiers „Polizei katastrophen- und krisenfest aufstellen“

Hier gelangen Sie zur Resolution: LINK