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Bemühen um die Polizeizulage erreicht die nächste Stufe – Auf euch kommt es an!

Petition zur Erhöhung und Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit geht an den Start

Mainz.

Unsere Bemühungen zur Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage dringen bei der Politik nicht durch. Der Feuerwehr geht es genauso, was aber wenig tröstet. Auch unsere solidarischen Aktionen vor der Staatskanzlei und dem Landtag haben zu keinem Umdenken geführt. Nun hat unser Vorsitzender des Fachausschuss Beamten-und Besoldungsrecht, Marco Christen, eine Petition eingereicht.

„Leider wurden wir mit der berechtigten Forderung zur Erhöhung und Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage von der Landesregierung noch immer nicht gehört. Unsere Kolleginnen und Kollegen werden immer öfter in gefährliche Situationen gebracht, wo nicht klar ist, ob sie wieder gesund nach dem Dienst nach Hause kommen. Andere Bundesländer und vor allem der Bund haben deutliche Verbesserungen bei der Polizeizulage vorgenommen. Höchste Zeit, dass sich die rheinland-pfälzische Landesregierung endlich bewegt und ihre Blockadehaltung aufgibt.“

Gemäß Art. 11 der Landesverfassung hat jedermann das Recht, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden. Da es sich um eine sog. „Legistlativeingabe“ handelt, wird diese direkt dem Petitionsausschuss zugeleitet. Mit dieser Initiative hat unser Bemühen um die Polizeizulage eine neue Stufe erreicht.

Nun kommt es auf euch an: Nur gemeinsam werden wir erfolgreich sein! Mit dem folgenden Link gelangt ihr unmittelbar zur Petition:

https://bit.ly/3sVUP86

Zu den FAKTEN:

Inhalt der Petition

Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition, max. 1000 Zeichen)?
Die rheinland-pfälzischen Polizeibeamt/-innen erhalten eine monatliche Polizeizulage in Höhe von 132,69 €. Feuerwehrbeamt/-innen erhalten eine Feuerwehrzulage in gleicher Höhe. Diese Zulage ist ein finanzieller Ausgleich dafür, dass diese Beamt/-innen erheblichen Gefahren bei der Ausübung ihres Dienstes ausgesetzt und Situationen ausgesetzt sind, von denen sie nicht wissen, ob sie wieder gesund herauskommen. Diese Zulage wurde seit über 22 Jahren nicht erhöht. Zudem wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizei- und Feuerwehrzulage im Jahr 1998 durch das Versorgungsreformgesetz aufgehoben.
Andere Bundesländer und der Bund haben diese Zulage zwischenzeitlich deutlich erhöht und wieder ruhegehaltsfähig gemacht. So erhalten Bundespolizeibeamt/-innen seit dem 01.01.2022 eine Polizeizulage von 228 € und damit fast 100 € monatlich mehr als ihre Kolleg/-innen in Rheinland-Pfalz. Außerdem wird die Polizeizulage bei der Bundespolizei demnächst wieder ruhegehaltsfähig. Das bedeutet, dass Pensionär/-innen der Bundespolizei mit rund 160 € Polizeizulage im Ruhegehalt deutlich mehr erhält als aktive Polizist/-innen in Rheinland-Pfalz.

Was möchten Sie mit Ihrer Bitte/Beschwerde erreichen (max. 1000 Zeichen)?
Eine längst überfällige Erhöhung der Polizei- und Feuerwehrzulage auf mind. 200 € zum 01. Januar 2023 und deren regelmäßige Erhöhung / Dynamisierung. Dieser Betrag würde dem Umstand Rechnung tragen, dass sich Rheinland-Pfalz nicht an der Spitze der Bundesländer und des Bundes befindet, was z.B. das Bruttosozialprodukt angeht, aber eine angemessene Form der finanziellen Weiterentwicklung darstellen, die auch ein Zeichen von Wertschätzung wäre. Zudem soll die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit und die anschließende Dynamisierung der Polizeizulage vollzogen werden. Wissenschaftliche Studien belegen, dass die Belastung aus dem aktiven Polizeidienst nicht mit der Versetzung in den Ruhestand endet. Viele schwerwiegende Ereignisse verfolgen die Kollegen/-innen ein Leben lang.

Gegen wen, insbesondere welche Behörde/Institution richtet sich Ihre Beschwerde (max. 500 Zeichen)?
Das Land Rheinland-Pfalz als verantwortlicher Gesetzgeber und Dienstherr der betroffenen Beamtengruppen.

Muss nach Ihrer Vorstellung ein Gesetz/eine Vorschrift geändert/ergänzt werden? Wenn ja, welche(s) (max. 500 Zeichen)?
Im Landesbesoldungsgesetz ist insbesondere § 23 Abs. 1 bzw. Anlage 1 unter II „Stellenzulagen“ Nr. 6 Absätze 1 und 3 und Nr. 7 Absatz 1 und 3 betroffen. Zudem wäre je ein Absatz 4 „Die Zulage nimmt an der regelmäßigen Besoldungsanpassung nach § 5 teil“ einzufügen.
Im Landesbeamtenversorgungsgesetz wäre in § 12 die „Zulage gem. Ziffer. II Nr. 6 und Nr. 7 der Anlage 1 zum Landesbesoldungsgesetz“ als ruhegehaltsfähige Dienstbezüge aufzunehmen.

Wie ist die Lage im Bundesgebiet?

DienstherrHöhe der Polizeizulage RuhegehaltsfähigkeitDynamisierung
Bund228,00 €(Ja) in Kürze. Entwurfsantrag liegt dem Bundestag vorNein
Bayern163,95 €JaJa
NRW130,56 €JaNein
Sachsen150,00 €Ja Nein
Schleswig-Holstein150,90 €Einführung steht im Koalitionsvertrag Ja
Sachsen-Anhalt152,86 € (ab 1.1.2023)NeinNein
Thüringen 145,00 €NeinNein
Saarland 135,14 €NeinNein
Berlin149,14 €NeinJa
Mecklenburg-Vorpommern 136,45 €NeinNein
Rheinland-Pfalz132,69 €NeinNein


Was hat die GdP im Land bereits getan? Ein Auszug!

Bei der Erhöhung und der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage handelt es sich bereits seit mehreren Jahren um ein Dauerthema der GdP. Die Forderungen wurden wie folgt platziert:

Was steht die Landesregierung hierzu?

Im Koalitionsvertrag „Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen“ von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP aus dem Jahr 2021 finden sich keinerlei Aussagen zum Zulagenwesen. Auch unter der Überschrift „Das Land Rheinland-Pfalz – ein moderner, attraktiver und vielfältiger Arbeitgeber“ lässt der Vertrag die Beschäftigten enttäuscht zurück.
Dies haben wir mit unserer Stellungnahme vom 05.05.2021 deutlich kritisiert. Diese – incl. Pressemeldung – findet ihr unter: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_gdp-rheinland-pfalz-zum-vorliegenden-koalitionsvertrag-

In einem Antwortschreiben vom 20. September 2022 eines Abgeordneten an ein GdP-Mitglied im Rahmen der Postkartenaktion heißt es:

„Zur Forderung nach einer Erhöhung der Polizeizulage ist, zu sagen, dass der Landesgesetzgeber – beispielsweise mit dem LBVAnpG 2019/2020/2021 und dem LBVAnpaG 2022 – seinen Fokus auf für alle Berufsgruppen wirkende Bezügeverbesserungen gelegt hat. Gerade die Zusatzanpassungen von 2X2% in den Jahren 2019 und 2020 sprechen hier eine klare Sprache. Reine Spartenverbesserungen für einzelne Berufsgruppen wie die Polizei oder die Feuerwehr stehen diesem Konzept entgegen. Rheinland-Pfalz bewegt sich damit im Ländervergleich bei den sogenannten Eckbeamten im Endgrundgehalt im verdichteten vorderen Mittelfeld und liegt insbesondere auf Augenhöhe mit den gr0ßen Nachbarländern. Dies betrifft auch die Höhe der Polizeizulage, welches ich aktuell mit 132,69 Euro im Bundesvergleich im Mittelfeld bewegt. Schaut man sich die Höhe der Polizeizulage der umliegenden, großen Nachbarländer an, reden wir von ebenfalls 132,69 Euro in Baden-Württemberg, von 131,20 Euro in Hessen und von 130,59 Euro ab Besoldungsgruppe A9 in Nordrhein-Westfalen.
Die Polizeizulage ist – ebenso wie alle anderen Stellenzulagen – aus guten Gründen nicht ruhegehaltsfähig. Anders als die Amtszulagen sind Stellenzulagen nicht Bestandteil des Grundgehalts. Sie werden nur für die Dauer der Wahrnehmung einer herausgehobenen Funktion gewährt, die jedoch mit dem Eintritt in den Ruhestand entfällt. Mit anderen Worten: Mit dem Eintritt in den Ruhestand wird die Einsatztätigkeit bei der Polizei eingestellt. Damit entfällt der Grund für die Gewährung dieser Zulagen. Es handelt sich dabei um eine allgemeine Regelungskonzeption des Gesetzgebers. Rheinland-Pfalz ist mit dieser Regelungslage keineswegs allein, sondern handelt ebenso wie die weit überwiegende Mehrheit der Länder. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Beamtinnen und Beamten bei der Polizei besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Diese werden durch Stellen- und Erschwerniszulagen und durch eine deutliche Herabsetzung von der Regelaltersgrenze berücksichtigt.“

Landeschefin Sabrina Kunz zeigt sich verärgert, aber kämpferisch: „Wer ernsthaft die Auffassung vertritt, dass mit dem Eintritt in den Ruhestand die Einsatztätigkeit bei der Polizei eingestellt wird und damit der Grund für die Gewährung der Polizeizulage entfällt, hat nicht verstanden, wie belastend die Erlebnisse einer jahrzehntelangen Tätigkeit für unsere Gesellschaft sind und ist herzlich eingeladen, mit uns Dienst zu machen. Dass wir darüber überhaupt „verhandeln“ müssen, ist das eigentliche Problem.“

Die für Beamtenpolitik zuständige stellv. Landesvorsitzende Steffi Loth macht deutlich: „Dass nach den wochenlangen solidarischen Aktionen von ver.di und GdP vor der Staatskanzlei und all den anderen Aktivitäten der letzten vier Jahre bislang keinerlei Zugeständnis der Landesregierung erfolgt ist, können und wollen wir so nicht akzeptieren. Was beim Bund und in anderen Bundesländern geht, muss bei uns auch möglich sein. Ich fordere die Landesregierung auf, nicht Gefahr zu laufen, die Thematik länger auszusitzen und die rote Laterne am Ende in der Hand zu halten.“