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GdP-Pressemitteilung

Innenausschuss informiert sich über die Auffassung der Landesregierung zur Erhöhung der Polizeizulage

Kunz: „Die Erhöhung und die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage sind längst überfällig!“

Mainz.

Heute kommt der neu konstituierte Innenausschuss des rheinland-pfälzischen Landtags zur ersten Präsenzsitzung zusammen. Aufgrund eines Antrages der CDU wird die Landesregierung um Berichterstattung zur „Erhöhung der Polizeizulage für Landesbedienstete“ gebeten.

Hintergrund ist die für die Kolleg:innen auf Bundesebene beschlossene Erhöhung der Polizeizulage. Die GdP im Land fordert seit Jahren die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung der sog. Ruhegehaltsfähigkeit dieser „Belastungs- bzw. Erschwerniszulage“.

Landeschefin Kunz zeigt sich selbstbewusst: „Dass es die Koalitionär:innen nicht geschafft haben, die Erhöhung der Polizei- und auch der Feuerwehrzulage in den Koalitionsvertrag aufzunehmen, hat uns sehr enttäuscht. Umso mehr freuen wir uns für unsere Kolleg:innen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und des Zolls über die wertschätzende Geste des Bundes zur Erhöhung dieser Zulage. Die Polizeizulage gleicht die besonderen Belastungen des Polizeidienstes aus. Dies bildet den finanziellen Ausgleich dafür, dass wir im Dienst angepöbelt, angespuckt, beleidigt und angegriffen werden. Sie soll zudem dem Umstand Rechnung tragen, dass wir eine besondere „Gefahrentragungspflicht“ haben. Wir schreiten in Situationen ein, von denen wir nicht wissen, ob wir jemals gesund und unversehrt aus diesen herauskommen. Das liegt in der Natur der Sache und wird unserer „Berufung“ gerecht. Für uns ist das selbstverständlich.“

„Wir fordern die Landesregierung auf, über ihren Schatten zu springen und die Belastungszulage für die Polizei (und andere Berufsgruppen, wie z.B. der Feuerwehr) nach nunmehr mehr als 20 Jahren anzuheben und die Ruhegehaltsfähigkeit wieder einzuführen. Im letzten Sommer ist die Polizei durch die Politik mit Wertschätzung bejubelt worden. Nun wäre es an der Zeit, dies auch praktisch zu zeigen“, betont Kunz.

Die für Beamtenrechtsfragen zuständige GdP-Vize Stefanie Loth ist sich sicher: „Die Erhöhung der Polizeizulage und die Wiedereinführung ihrer Ruhegehaltsfähigkeit geht weit über die bloße Besoldungs- und Versorgungsfrage hinaus. Ein jetziges Handeln hätte eine hohe Symbolwirkung für den Grad der Wertschätzung der Polizeiarbeit, die wir als Gewerkschaft der Polizei für unsere Kolleg:innen einfordern.“

Zu den Hintergründen:
Die Polizeizulage ist Gegenstand der Besoldung und beträgt aktuell 132 Euro. Sie soll die mit dem Polizeiberuf einhergehenden Belastungen ausgleichen. Tod, Trauer, Gewalt, unkalkulierbare Einsatzanlässe und die beamtenrechtliche Pflicht für Polizist:innen berufsbedingte Gefahren, auch unter Inkaufnahme eigener Gesundheitsschäden, hinzunehmen, sollen so in gewisser Weise aufgefangen werden. Die Höhe der Polizeizulage wurde seit 1998 nicht mehr angepasst und wird demzufolge auch nicht an der allgemeinen Besoldungsentwicklung oder Inflationsrate orientiert. Bis zum Jahr 2007 war diese Zulage Bestandteil der Versorgung. Das bedeutet, dass sie in die Versorgungsbezüge mit eingerechnet wurde. Dies wurde im weiteren Verlauf aufgehoben. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist die Gesetzgebungskompetenz für den Bereich Besoldung, Versorgung und Laufbahn vom Bund auf die Länder übergegangen. Seit dieser Zeit entwickeln sich die monetären Aspekte immer weiter auseinander, so auch bei der Polizei- und der Feuerwehrzulage, die gleichermaßen betroffen ist.

Einige Bundesländer, wie z.B. Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern haben die Ruhegehaltsfähigkeit wieder eingeführt. Andere haben die Polizeizulage merklich erhöht. Der Bund hat für seine Beschäftigten die Polizeizulage in zwei Schritten um zunächst 40% erhöht und wird ab dem 01.01.2022 diese nochmals um 20% auf dann 228 Euro erhöhen.
Die aktuelle Pressemitteilung findet ihr HIER zum Ausdrucken!