Zum Inhalt wechseln

DGB Sachsen

Entschließung zur Reform des Beamtenrechtes

Dresden:.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB-Bezirk Sachsen treten für eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und für ein einheitliches Personalrecht für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ein. Sie unterstützen deshalb eine Reform des Beamtenrechtes, die diesem Ziel dient.

Eine Grundlage für eine solche Reform muss die Betrachtung der hoheitlichen Aufgaben in einem vereinten Europa sein. Für das deutsche Beamtenrecht leiten sich hieraus mehrere Aufgaben ab.

Am Beginn eines derartigen Reformprozesses muss eine klare Aufgabenkritik stehen.
Diese Aufgabenkritik beinhaltet vordergründig, dass die Frage danach beantwortet werden muss, welche hoheitlichen Aufgaben tatsächlich in allen Bereichen der Gesellschaft zu erfüllen sind.

Nachdem diese Analyse auf den tatsächlichen Gegebenheiten der gesellschaftlichen Entwicklung erfolgt ist, muss ein weiterer Schritt erfolgen. Dieser weitere Schritt ist notwendig, um die Pflichten und Rechte der Beamten entsprechend ihrer statusrechtlichen Stellung und der Aufgabenstellung zukunftsfähig gestalten zu können. Dabei sind Laufbahn- und Einsatzmöglichkeiten zukunftsfähig zu überarbeiten.

Im Anschluss daran sind objektive Kriterien zur Leistungsfeststellung bei BeamtInnen zu entwickeln. Subjektive Kriterien wie Beurteilung oder Leistungseinschätzungen verursachen einen hohen bürokratischen Aufwand und sind für ein transparentes, zukunftsorientiertes Beamtenrecht hinderlich.

Erst nachdem diese Grundlagen vorhanden sind, können in einem letzten Schritt die Bezahlungssysteme neu gestaltet werden. Hierbei sind dann sowohl die Leistungen während des aktiven Dienstes, als auch die Versorgungsleitungen zu betrachten. Für diesen, letzten Schritt kann das Eckpunktepapier von ver.di, dbb und Bundesinnenminister eine mögliche Arbeitsgrundlage sein.

Das Eckpunktepapier zur Reform des Beamtenrechts, „Neue Wege im öffentlichen Dienst“ behandelt vordergründig die Bezahlungssysteme. Bei einer derartigen Herangehensweise wird eine Modernisierung des Beamtenrechts von den politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern lediglich vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung betrachtet. Eine zukunftsfähige Entwicklung des Beamtenrechts wird so nicht möglich sein.

Für die von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB-Bezirk Sachsen angestrebte umfassende Reform des öffentlichen Dienstrechtes kann das von den Vorsitzenden des dbb und der Gewerkschaft ver.di sowie dem Bundesinnenminister vorgelegte Eckpunktepapier allenfalls ein Baustein in der Gesamtdiskussion sein.

Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im DGB-Bezirk Sachsen erwarten von allen Verantwortlichen, dass Beratungen zur Modernisierung des Beamtenrechts von allen Mitgliedsgewerkschaften gleichberechtigt geführt werden. Einer Entsolidarisierung durch Alleingänge ist massiv entgegenzuwirken, da sie die berechtigten Interessen der Gewerkschaftsmitglieder verletzen.

Als Dachverband ist allein der DGB die zuständige Spitzenorganisation in den beamtenrechtlichen Beteiligungsverfahren auf Bundes- und Landesebene.
This link is for the Robots and should not be seen.